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Gefolterte Sklavin darf wieder lächeln
Gefolterte Sklavin darf wieder lächeln
Kamphaeng Phet - Ein Karen-Mädchen wurde von einem thailändischen Ehepaar in Kamphaeng Phet entführt, gefoltert und als Sklavin gehalten. Die 12-Jährige erhält Unterstützung durch die Behörden.(Der Wochenblitz berichtete.)
Das Ehepaar streitet sämtliche Anschuldigungen ab und wurde nach Hinterlegung einer Kaution aus der Haft entlassen. Seitdem wurden sie in der Nachbarschaft ihres Hauses nicht mehr gesehen.
Die 12-Jährige sagte der Polizei, sie wurde ca. fünf Jahre lang gefangen gehalten. Sie musste im Haushalt des Ehepaares ohne Bezahlung arbeiten, dazu gehörte auch die Pflege von Hunden. Wenn sie einen Fehler machte, wurde sie in einen Käfig gesperrt und mit heißem Wasser übergossen.
In den Medien erschienen Fotos des Mädchens, das sie nur in Unterwäsche zeigte. Ihr Körper ist mit Narben übersäht.

Dieser Zuschaustellung wurde nun ein Riegel vorgeschoben, weil das Mädchen weiter traumatisiert werden könnte, sagteSanphasit Koompraphant, Mitglied einer Kinderschutzgruppe.
Behördenmitarbeiter teilten am 12. Februar mit, dass das Mädchen jetzt wieder lächeln könne. Zunächst sei sie depressiv und still gewesen, sie hatte wohl einen Schock. Ärzte, die die 12-Jährige untersuchten, diagnostizierten, dass die Hälfte ihrer Hautoberfläche Schädigungen aufweist. An einigen Stellen sei diese Schädigung bis zu den Knochen vorgedrungen.
Der Direktor des Kamphaeng Phet Hospitals sagte, man werde dem Mädchen jede nur mögliche Behandlung zukommen lassen und sie notfalls auch in eine Spezialklinik überweisen.
Mehrere Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände interessieren sich für den Fall und haben Hilfe angeboten, während die Behörden der Provinz mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten, um die beiden Peiniger zur Rechenschaft zu ziehen.
Dem Ehepaar drohen mehrere Strafverfahren wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Verstoßes gegen das Arbeitsschutzgesetz.
Wer Kinder zur Arbeit heranzieht, dem droht eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr. Ferner müsse das Ehepaar dem Mädchen den Lohn für die letzten fünf Jahre nachzahlen.















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