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Merkel kritisiert "viel zu harte" Polizeieinsätze in der Türkei

Piloten von Airberlin kündigen ab Mitte der Woche Warnstreiks an

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(John B. Priestley, engl. Schriftsteller, 1894-1984)

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Düsseldorf - Die Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzkosten steht auf der Kippe. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erklärte in einem am Mittwoch verkündeten Urteil eine entsprechende Regelung für nichtig. Die EU-Kommission ermittelt zudem gegen Deutschland wegen der Strompreis-Rabatte für Großkunden.

Das OLG Düsseldorf begründete seine Entscheidung damit, dass das Energiewirtschaftsgesetz keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Befreiung von den Netzentgelten bilde. Das Gesetz erlaube in der derzeit geltenden Fassung nicht, eine vollständige Befreiung von den Entgelten durch eine Verordnung zu bestimmen. Dies sei auch aus Gleichheitsgründen nicht zulässig. Zudem sei europarechtlich eine nichtdiskriminierende und kostenbezogene Regelung geboten. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Fünf regionale und überregionale Betreiber waren gegen die im Jahr 2011 beschlossene Regelung vor Gericht gezogen. Seit der Änderung können sich Unternehmen laut Gericht grundsätzlich von den Netzentgelten befreien lassen, wenn sie mehr als 7000 Arbeitsstunden und zehn Gigawattstunden Strom pro Jahr abnehmen. Die für die Netzbetreiber entstehenden Ausfälle werden dadurch ausgeglichen, dass Entgelte auf Verbraucher und andere Unternehmen umgelegt werden.

Die Befreiung steht auch bei der EU-Kommission auf dem Prüfstand. Durch eine "eingehende Untersuchung" soll festgestellt werden, "ob die Befreiung großer Stromverbraucher von Netzentgelten" eine unfaire Subvention darstellt, wie die oberste europäische Wettbewerbsbehörde in Brüssel erklärte. Verbraucherverbände, Bürger und Energieunternehmen hätten sich bei der Kommission über die Bevorzugung der Großkunden beschwert.

Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet nach Angaben eines Sprechers derzeit an einer Neuregelung der Befreiung von Netzentgelten. Aus Sicht der Bundesregierung liege aber keine staatliche Beihilfe vor, sagte der Ministeriumssprecher. Die Befreiung von den Netzentgelten stelle zudem eine Gegenleistung für den Beitrag stromintensiver Unternehmen zur Netzstabilität dar.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) verteidigte die Befreiung ebenfalls. Diese sei "wichtig für die Überlebensfähigkeit von energieintensiven Unternehmen in Deutschland", erklärte BDI-Präsident Ulrich Grillo. Die Regelung sei auch energiewirtschaftlich begründbar, weil energieintensive Unternehmen mit ihrem gleichmäßigen Verbrauch systemstabilisierend wirkten. Zudem seien die Industriestrompreise in Deutschland bereits heute im Vergleich wesentlich höher als beispielsweise in Frankreich, Spanien oder den USA. AFP

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