Touristen, die ohne vorheriges Visum nach Thailand kommen: Aktualisierungen Februar 2023

Bangkok — Thai­land bildet keine Aus­nahme von der weltweit­en Regel, dass die Ein­rei­sev­er­fahren von Ihrer Nation­al­ität abhän­gen. Im Fol­gen­den lis­ten wir einige der beliebtesten Län­der auf — aus denen die meis­ten Touris­ten nach Thai­land kom­men — und informieren über die Regeln für diejeni­gen, die vor der Abreise kein Visum bei ihrer örtlichen thailändis­chen Botschaft beantragt haben. Seit Okto­ber 2022 fördert die thailändis­che Regierung diese weniger bürokratis­che Art der Ein­reise stärk­er, um die Zahl der inter­na­tionalen Touris­ten aus beliebten Län­dern zu max­imieren. Im All­ge­meinen ist es nicht mehr erforder­lich, bei der Ein­reise einen Impf­pass oder eine Kranken­ver­sicherung vorzule­gen oder sich einem Vieht­est zu unterziehen. Reisepässe müssen noch sechs Monate gültig sein.

Vere­inigtes Kön­i­gre­ich, USA, EU, Australien

Diese Län­der gehören zu den rund 64 Län­dern, die von der Visum­spflicht befre­it sind und deren Staat­sange­hörige (auf dem Luft‑, Land- oder Seeweg) 45 Tage ohne Bezahlung ein­reisen dür­fen, statt wie bish­er 30. Diese Regelung sollte eigentlich Ende März 2023 aus­laufen, wird nun aber sog­ar bis zum Ende des Kalen­der­jahres fort­ge­set­zt. Die 45 Tage kön­nen bei der örtlichen Ein­wan­derungs­be­hörde gegen eine Gebühr von 1.900 Baht (50 Pfund) um weit­ere 30 Tage ver­längert wer­den, so dass die Visum­frei­heit ins­ge­samt 75 Tage beträgt.

Für die zusät­zlichen 30 Tage muss jedoch die Adresse des Touris­ten, in der Regel eine Eigen­tumswoh­nung oder ein Hotel, entwed­er vom Gast­ge­ber online bei der Ein­wan­derungs­be­hörde oder vom Touris­ten per­sön­lich bei der Ein­wan­derungs­be­hörde angemeldet wer­den, indem er ein TM30-For­mu­lar aus­füllt und einen Nach­weis über den tat­säch­lichen Wohn­sitz vor­legt. Der Papierkram kann einen Zahlungsnach­weis für das Hotel oder Eigen­tumswoh­nun­gen bein­hal­ten und vari­iert bei den einzel­nen Ein­wan­derungs­be­hör­den. Die Anmel­dung ist kosten­los, kann aber bei Ver­spä­tung” mit Geld­strafen belegt wer­den, wobei die Def­i­n­i­tion des Begriffs Ver­spä­tung” im Ermessen liegt.

Touris­ten, die von der Visum­spflicht befre­it sind, kön­nen, wenn sie dies wün­schen, einen ein­tägi­gen Gren­züber­tritt (in der Regel nach Kam­bod­scha oder Laos) unternehmen, um das Ver­fahren erneut einzuleit­en: 45 Tage bei der Ein­reise und weit­ere 30 Tage bei der örtlichen Ein­wan­derungs­be­hörde. Es wird emp­fohlen, mit einem von einem Reise­büro organ­isierten Klein­bus zu reisen, da eine Kopie des Reisep­a­ss­es bei der Gren­zpolizei vorgelegt wer­den muss. Das gle­iche Ergeb­nis wird erzielt, wenn der Tourist aus einem beliebi­gen Land der Welt mit dem Flugzeug nach Thai­land zurück­kehrt. Die Ober­gren­ze liegt bei zwei visum­freien Ein­reisen auf dem Landweg pro Kalen­der­jahr oder sechs visum­freien Ein­reisen auf dem Luftweg, aber die Ein­wan­derungs­beamten sind dafür bekan­nt, dass sie ohne trifti­gen Grund von aufeinan­der­fol­gen­den Ein­reisen von Touris­ten abrat­en. Touris­ten, die von der Visumpflicht befre­it sind, dür­fen in den meis­ten Gebi­eten einen Führerschein beantra­gen oder ein Bankkon­to eröff­nen, wofür eine von der Ein­wan­derungs­be­hörde aus­gestellte Bescheini­gung über die örtliche Adresse erforder­lich ist.

Rus­s­land

Rus­sis­che Staat­sange­hörige erhal­ten bei der Lan­dung 45 Tage Aufen­thalt, wer­den aber von den oben genan­nten visum­freien Touris­ten getren­nt eingestuft, da Russen unter ein bilat­erales Abkom­men zwis­chen den bei­den Regierun­gen fall­en. Russen dür­fen die 45 Tage bei der thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde nicht ver­längern, son­dern müssen das Land ver­lassen. Sie dür­fen an den oben beschriebe­nen Visum­se­rien für ins­ge­samt 90 Tage ab der ersten Ankun­ft teil­nehmen. Wie lange sie dies noch tun kön­nen, ohne als Miss­brauch des Sys­tems zu gel­ten, ist derzeit Gegen­stand von Speku­la­tio­nen. Viele Russen, die sich langfristig in Thai­land aufhal­ten möcht­en, weichen auf Alter­na­tiv­en wie das 5‑Jahres-Elite-Visum oder jährliche Aufen­thaltsver­längerun­gen aus.

Chi­na und Indien

Diese bei­den Län­der gehören zu den rund 20 Län­dern, die unter die Visa-on-Arrival-Regelung fall­en, bei der gegen Zahlung von 2.000 Baht ein Aufen­thalt von 30 Tagen gewährt wird. Anfängliche Berichte im let­zten Jahr besagten, dass diese Visa bei der örtlichen Ein­wan­derungs­be­hörde um weit­ere 15 Tage ver­längert wer­den kön­nten, was sich jedoch als falsch erwies. Eine Ver­längerung ist nicht möglich, und es wird erwartet, dass die Touris­ten aus­reisen. Einige Ein­wan­derungs­be­hör­den gewähren eine let­zte Ver­längerung um 7 Tage, wenn die Per­son nach­weisen kann, dass sie inner­halb dieses Zeitraums ein Flugtick­et für die Aus­reise hat. Einige Inhab­er eines Visa-on-Arrival haben sich an eine thailändis­che Botschaft oder ein Kon­sulat in Laos gewandt und ein 60-Tage-Touris­ten­vi­sum für Thai­land erhal­ten. Dazu muss der Antrag­steller jedoch ein thailändis­ches Bankkon­to mit einem Min­dest­be­trag von 50.000 Baht besitzen, und jüng­sten Bericht­en zufolge ist das Ver­fahren nicht immer einfach.

Let­zten Monat kündigten sowohl Chi­na als auch Indi­en an, dass alle in ihr Land ein­reisenden Per­so­n­en einen RT-PCR-Test in Thai­land durch­führen lassen müssen, um ihren Aus­reise­flug antreten zu dür­fen. Dies bedeutete auch, dass chi­ne­sis­che und indis­che Besuch­er in Thai­land eine Kranken­ver­sicherung für ihren Urlaub in Thai­land plus sieben Tage benöti­gen, um für den Fall abgesichert zu sein, dass ihr RT-PCR-Test pos­i­tiv aus­fällt. Indi­en hat soeben angekündigt, dass es den RT-PCR-Test ab dem 13. Feb­ru­ar 2023 abschaf­fen wird. Chi­na hat noch keine Ankündi­gung gemacht, und die Ver­fahren bleiben — tech­nisch gese­hen — in Kraft. Die thailändis­che Ein­wan­derungs­be­hörde prüft die Unter­la­gen der Pas­sagiere wed­er bei der Ein­reise noch bei der Aus­reise, führt aber gele­gentlich Kon­trollen durch. Das sagen sie.

90 Tage bei der Ankunft

Es gibt fünf Län­der, die ein bilat­erales Abkom­men mit Thai­land geschlossen haben, deren Staat­sange­hörige bei der Ankun­ft 90 Tage ohne vorheriges Visum ein­reisen dür­fen. Danach kön­nen sie, wenn sie es wün­schen, die Land­visa nutzen. Diese Län­der sind Argen­tinien, Brasilien, Chile, die Repub­lik Korea (Süd­ko­rea) und Peru.

Kommentare

Lars | 13.02.2023 08:56

Es gab mal eine Regelung, dass man sich max. 90 Tage im Jahr ohne Visum in Thai­land aufhal­ten darf. Ist diese Regelung denn auch aufge­hoben? Wenn der Artikel richtig ist, dann kön­nte ich 6x im Jahr per Flugzeug aus D ein­reisen und dann jew­eils 75 Tage ohne Visum bleiben, also prak­tisch das ganze Jahr (so lange die Regelung gilt). Ist das richtig?


Hans Westphal | 12.02.2023 06:29

Was bitteschoen ist ein Viehtest.….


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