Aufsichtsbehörde geht gegen Lotterie-TV-Werbung vor

Fr., 27. Jan. 2023 | Allgemein
Bangkok — Phoomsisth Mahavessiri, der amtierende Generalsekretär der Nationalen Rundfunk- und Telekommunikationskommission (NBTC), sagte, die Aufsichtsbehörde sei von der staatlichen Lotteriebehörde (GLO) darauf aufmerksam gemacht worden, dass ein privates Unternehmen im Fernsehen Werbung schaltet, in der es Menschen dazu auffordert, über seine Plattform staatliche Lotterielose zu kaufen.
Die Anordnung besagt, dass Werbung für Lotterien gemäß Abschnitt 39⁄2 des staatlichen Lotteriegesetzes von 1974 verboten ist.
Das Gesetz verbietet es, Menschen durch Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit zum Kauf von Lotterien aufzufordern, um junge Menschen davor zu schützen, zum Glücksspiel verleitet zu werden.
Es verbietet auch den Verkauf von Lotterielosen an Personen unter 20 Jahren.
Die Anordnung fügt hinzu, dass Werbung, die Minderjährige zum Spielen verleitet, dafür wirbt oder es ihnen erlaubt, auch gegen das Kinderschutzgesetz von 2003 verstößt und einen Verstoß gegen das Gesetz über den Tonrundfunk und das Fernsehgesetz von 2008 darstellen könnte, insbesondere gegen Abschnitt 37, der Inhalte verbietet, die die Moral und die öffentliche Ordnung der Gesellschaft beeinträchtigen könnten.
Die NBTC hat die Fernsehsender angewiesen, Werbespots, die nicht den einschlägigen Gesetzen entsprechen, zu korrigieren, zu verbessern oder zu entfernen, andernfalls drohen ihnen gesetzliche Strafen.