Berlin — Die Beitragsmessungsgrenzen in der Renten‑, Kranken- und Pflegeversicherung sollen nächstes Jahr angehoben werden, um der positiven Lohnentwicklung Rechnung zu tragen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig Beiträge bis zu einem Einkommen von 8.050 Euro fällig, während die Grenze für die Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.512,50 Euro steigt.
Diese Anpassungen reflektieren die starke Lohnsteigerung von 6,44 Prozent im vergangenen Jahr und sollen sicherstellen, dass Gutverdiener angemessen zur Finanzierung der Sozialversicherung beitragen.
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