Berlin — In Deutschland besteht seit 2022 die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, doch konkrete Vorschriften zur Umsetzung fehlen bislang, was zu Unsicherheiten bei Arbeitnehmern führt.
Während in vielen Betrieben die Arbeitszeit bereits erfasst wird und Verstöße größtenteils nur mit Ermahnungen statt Bußgeldern geahndet werden, wird die Kontrolle der Einhaltung dieser Regelungen als unzureichend wahrgenommen.
Die Diskussion über die digitale Erfassung und die Vereinbarkeit von Vertrauensarbeitszeit mit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zeigt, dass es viele offene Fragen und unterschiedliche Perspektiven gibt.
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