Du sollst nicht lügen - Razzia in den Kölner Gemächern von Kardinal Rainer M. Woelki wegen Meineid
Mi., 28. Juni 2023

Köln — Mehrere Standorte des Erzbistums Köln wurden gestern von der deutschen Polizei und Staatsanwaltschaft durchsucht.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht der Vorwurf der uneidlichen Falschaussage gegen den deutschen Kardinal der römisch-katholischen Kirche und Erzbischof von Köln, Rainer Maria Woelki.
Durchsucht wurden von Polizei und Staatsanwaltschaft unter anderem das Bischofshaus, das Offizialat am Roncalliplatz und das Generalvikariat, wie der Kölner Stadt-Anzeiger ausführlich berichtet.
Woelki habe den Fahndern persönlich Zutritt gewährt.
Grund für die Razzia ist der Verdacht, Woelki könnte bei einer eidesstattlichen Versicherung vor Gericht die Unwahrheit gesagt haben.
In dem Fall, um den es geht, geht es um die Ernennung eines Priesters zum stellvertretenden Stadtdechanten von Düsseldorf.
Die Frage ist: Hat Erzbischof Woelki unter Eid gelogen?
Woelki hatte im Zusammenhang mit den oben genannten Vorfällen behauptet, von den sexuellen Neigungen des betreffenden Priesters angeblich nichts gewusst zu haben und vor Gericht erklärt:
“Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe”
Der “WDR” machte jedoch kürzlich einen Brief Woelkis an den Leiter der Glaubenskongregation im Vatikan öffentlich.
In dem Brief beschreibt Woelki persönlich sehr detailliert die sexuellen Übergriffe des Pfarrers auf Jugendliche.
Im Raum steht eine mögliche Haftstrafe für Erzbischof Woelki.
So wurde dem Priester vorgeworfen, einen 19-Jährigen in seiner Wohnung aufgenommen, gegen dessen Willen pornografische Filme angesehen und sich in Gegenwart des Jugendlichen sexuelle Handlungen vollzogen zu haben.
Trotz der in dem Brief enthaltenen Details behauptet Woelki, den Brief nie persönlich gelesen zu haben, sondern lediglich die Anweisung zum Verfassen gegeben zu haben.
Dem WDR liegt jedoch ein weiteres Dokument vor, das vom damaligen Offizial des Erzbistums Köln, Günter Assenmacher, unterzeichnet ist.
Darin bestätigt Assenmacher, dass Woelki selbst den ursprünglichen Brief initiiert habe.
Sollte sich herausstellen, dass Woelki tatsächlich die Unwahrheit gesagt hat, droht ihm eine Gefängnisstrafe.
Denn Meineid ist ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.
Das Gesetz sieht dafür eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor.