Europäischer Gerichtshof: Geschlechterdiskriminierung in der Schweiz
Sa., 22. Okt. 2022

EU / Schweiz — Kürzlich entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zugunsten von Max Beeler, einem Mann, der die Schweiz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung im Zusammenhang mit Witwerrenten verklagt hatte. Nach den geltenden Vorschriften erhalten Witwen lebenslang Rentenzahlungen für ihre Kinder. Witwer hingegen erhalten sie nur, bis ihre Kinder 18 Jahre alt geworden sind.
Herr Beeler verlor seine Frau 1994 bei einem Unfall und erhielt keine Rentenzahlungen mehr, als sein jüngstes Kind 18 Jahre alt wurde.
Wäre er die Mutter der Kinder gewesen, hätte er die Zahlungen weiter erhalten.
Er argumentierte mit seinem Fall bei der Schweizer Regierung, konnte aber keine Gleichbehandlung erreichen.
Die Regierung vertrat die Ansicht, dass die Annahme, dass der Ehemann für seine Frau finanziell aufkommen muss, nach wie vor gültig sei, insbesondere wenn sie Kinder hat.
Die unterschiedliche Behandlung beruhe nicht auf geschlechtsspezifischen Stereotypen, sondern auf der sozialen Realität.
Als Reaktion auf diese Entscheidung beschloss Herr Beeler, seinen Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.
Im Oktober 2022 entschied das Gericht zu seinen Gunsten.