Ex-Kanzler Schröder verklagt den Deutschen Bundestag
Fr., 12. Aug. 2022

Berlin — Der frühere deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder klagt nach Angaben seines Anwalts gegen den Bundestag, um die ihm im Mai entzogenen Privilegien wiederzuerlangen.
Der 78-Jährige fordere mit der Klage beim Berliner Verwaltungsgericht die Wiedererlangung eines Abgeordnetenmandats, sagte sein Hannoveraner Anwalt Michael Nagel am Freitag der Nachrichtenagentur DPA.
Ein Haushaltsausschuss des Bundestages hatte im Mai entschieden, dass Schröder, der in Deutschland wegen seiner Beziehungen zu Russland seit langem heftig kritisiert wird, auf sein Bundestagsmandat verzichten muss, obwohl er weiterhin seine Pension und seine Sicherheitsdienste erhält.
Das Anwaltsteam des ehemaligen Kanzlers argumentiert, dass die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages, die Mittel für Schröders parlamentarisches Büro zu kürzen und es aufzulösen, rechtswidrig war, so eine Erklärung der Anwaltskanzlei, die DPA vorliegt.
Es wird “behauptet, Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder übe seine so genannten ‘restlichen Amtsgeschäfte’ nicht mehr aus. Es wird jedoch nicht spezifiziert, was ‘restliche Amtspflichten’ überhaupt sind, wie zu bestimmen ist, ob sie ausgeübt werden oder nicht, und welches Verfahren dabei einzuhalten ist”, heißt es in der Stellungnahme.
—
Verstrickung mit Russland
Der ehemalige Bundeskanzler, der von 1998 bis 2005 im Amt war, steht seit Jahren wegen seiner Verstrickungen mit russischen Staatsunternehmen in der Kritik und gilt als enger persönlicher Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin.
Der Druck auf Schröder, sich von Putin zu distanzieren, nahm nach Russlands Einmarsch in der benachbarten Ukraine zu.
Im Mai gab Schröder schließlich bekannt, dass er den Aufsichtsrat des russischen Energieriesen Rosneft verlassen werde. Auch eine Nominierung für einen Aufsichtsratsposten bei Gazprom, einem anderen russischen Energieriesen, lehnte er ab.
Seine Mitte-Links-Partei SPD beschloss am Montag nach mehrwöchigen Überlegungen, dass es keinen Grund gibt, ihn aus der Partei auszuschließen.
Das Gremium in der norddeutschen Stadt Hannover erklärte, Schröder habe durch seine Kontakte zu russischen Staatsunternehmen nicht gegen die Parteiregeln der SPD verstoßen, so dass es keine Grundlage für einen Ausschluss oder gar eine Rüge gebe.