Wolfsburg — Medienberichten zufolge weist der Menschenrechtsbericht zu Volkswagens Werk in der umstrittenen Uiguren-Provinz Xinjiang erhebliche Mängel auf, da die Durchführung der erforderlichen Interviews mit Arbeitnehmern nicht den internationalen Standards entsprechenden war.
Die Beratungsfirma Liangma Law, die für den Bericht verantwortlich ist, wird kritisiert, weil sie Anonymität und Vertraulichkeit der Befragten nicht gewährleistet hat, was die Validität der Ergebnisse in Frage stellt.
Volkswagen verteidigt sich, indem es erklärt, dass die Prüfung zwar nicht vollständig dem SA8000-Standard entsprach, dennoch alternative Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung von ethischen Standards angewendet wurden.
Dies ist eine kurze Zusammenfassung, den vollständigen Bericht können Sie lesen unter: