Ausscheidende Parlamentsbeamte können ihre Dienstzeit verlängern lassen

So., 26. Juni 2022 | Bangkok
Bangkok — Nach einer gestern (Freitag) in der Royal Gazette veröffentlichten geänderten Dienstvorschrift kann die Dienstzeit von Parlamentsbeamten nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters zunächst um vier Jahre und dann auf zehn Jahre verlängert werden.
Die verlängerte Dienstzeit wird auf diejenigen beschränkt sein, deren Fähigkeiten, Fachkenntnisse oder Wissen im Parlament benötigt werden und die nicht ohne weiteres ersetzt werden können.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass sie eine saubere Leistungsbilanz vorweisen können und noch nie Gegenstand einer Untersuchung wegen eines groben disziplinarischen Verstoßes waren.
Wird ihre Amtszeit verlängert, müssen diese Beamten auf ihrem ursprünglichen Posten bleiben und können nicht versetzt oder befördert werden.
Das Parlament muss diese Personen jedoch mindestens 30 Tage vor ihrem Eintritt in den Ruhestand benachrichtigen.
Jedes Referat des Parlaments, das die Amtszeit eines Beamten verlängern möchte, muss dem Sekretariat des Parlaments einen Bericht mit einer Begründung zur Prüfung vorlegen.