Bangkok verlängert Schließung von Unterhaltungsstätten bis zum 15. Januar

Do., 30. Dez. 2021 | Bangkok
Bangkok — Die Bangkok Metropolitan Administration (BMA) wird die vorübergehende Schließung von Unterhaltungsstätten bis zum 15. Januar verlängern, um die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie zu verhindern.
Der Gouverneur von Bangkok, Aswin Kwanmuang, hat eine Mitteilung der Bangkok Metropolitan Administration über Anordnungen zur vorübergehenden Schließung von Räumlichkeiten (Nr. 48) herausgegeben, in der es heißt, dass der Gouverneur von Bangkok mit Zustimmung des BMA-Ausschusses für übertragbare Krankheiten, wie in der Sitzungsentschließung angegeben, Nr. 34⁄2564 vom 15. Dezember 2021 vollzieht.
1. Eine Verlängerung der Schließung der Veranstaltungsorte, die in der BMA-Mitteilung vom 29. November 2021 angegeben wurden. Die Verlängerung gilt bis zum 15. Januar 2022 oder bis auf weiteres.
2. Neujahrsaktivitäten und ‑veranstaltungen, die das Zusammenkommen großer Personengruppen beinhalten, müssen der BMA-Ankündigung in Bezug auf Orte und Veranstaltungen folgen, die für die Neujahrsfeiertage besonders erlaubt sind, die am 17. Dezember 2021 angekündigt wurden. Zuwiderhandlungen werden gemäß Abschnitt 51 des Gesetzes über übertragbare Krankheiten BE 2558 (2015) geahndet und wird zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von 20.000 Baht oder beidem verurteilt. Sie könnten sich auch eines Verstoßes gegen Abschnitt 18 des Notstandsdekrets über die öffentliche Verwaltung in Notsituationen schuldig machen, B.E. 2548 (2005) droht mit einer Strafe von bis zu 2 Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe von 40.000 Baht oder beidem.
Die BMA erklärte, dass diese Anordnungen dringend erforderlich seien und jede Verzögerung dem Einzelnen erheblichen Schaden zufügen oder das öffentliche Interesse beeinträchtigen könne. Daher soll den Prozessparteien keine Möglichkeit zum Widerspruch nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes eingeräumt werden. Die Ankündigung erfolgte am 29.12.2021.