Chef der Steuerbehörde fordert Überarbeitung der Steuermaßnahmen

Mo., 17. Okt. 2022 | Bangkok
Bangkok — Einige seit langem bestehende Steuerabzüge und Steuervergünstigungen sollten nach Ansicht des Generaldirektors der Steuerbehörde, Lavaron Sangsnit, überprüft werden. Er nannte keine konkreten Maßnahmen, deutete aber an, dass einige, die älter sind oder als zu großzügig angesehen werden, überdacht werden sollten.
Herr Lavaron sagte, dass die Einnahmen des Ministeriums im Geschäftsjahr 2022 das Ziel um 260 Milliarden Baht übertreffen dürften. Das Haushaltsjahr 2022 endete am 30. September. Die Steuereinnahmen des Ministeriums machen jedes Jahr etwa 70% der Nettoeinnahmen der Regierung aus. Er sagte, die Steuerstruktur müsse reformiert und die Steuererhebungskapazität verbessert werden, da die Einnahmen der Regierung in den letzten Jahren ihre Ausgaben nicht gedeckt hätten.
Das Finanzministerium richtete einen Steuerreformausschuss unter dem Vorsitz des Ministers ein, der das Steuersystem an internationale Standards anpassen soll. Die Asiatische Entwicklungsbank hat dem Ausschuss beratend zur Seite gestanden. Einer Studie des Fiscal Policy Office zufolge werden die Netto-Staatseinnahmen im Verhältnis zum BIP voraussichtlich von 14,6% im Jahr 2021 auf 13,3% im Jahr 2026 sinken.
Nach Angaben des Budget Bureau hat Thailand seit 1999 ein Haushaltsdefizit. Im Haushaltsplan für 2023 wurde das Defizit auf 695 Milliarden Baht festgesetzt, was 22% der Staatsausgaben entspricht. In den Pandemiejahren 2020 bis 2022 erreichte die staatliche Kreditaufnahme zur Deckung des Haushaltsdefizits fast die gesetzliche Obergrenze.
Im Jahr 2020 belief sich die Kreditaufnahme auf 683 Mrd. Baht, was 21,3% der Staatsausgaben in jenem Jahr entsprach. Im Haushaltsjahr 2021 betrug die Kreditaufnahme rund 600 Milliarden Baht, was 18,8% der Ausgaben entsprach, und im Haushaltsjahr 2022 700 Milliarden Baht, was 22,6% der Ausgaben entsprach.
Nach dem Gesetz über die Verwaltung der Staatsschulden darf die Kreditaufnahme zum Ausgleich des Haushaltsdefizits in einem Jahr 20% der jährlichen Ausgaben nicht überschreiten und auch nicht mehr als 80% des für die Tilgung der Schulden vorgesehenen Jahreshaushalts.