Kommentare
Max 72
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07.11.2024
Man geht also beim Finanzamt von der Tatsache aus, wenn ein Anreisender im Königreich die 180 Tage überschreitet, ist er ein Einwohner des Staates und unterliegt der Steuerpflicht - und was ist mit den Tagen davor 1 - 180??
Lediglich eine Registration bei der Immigration? Die Immigration hat in diesem Sinne vorrangige Qualität. Es wäre ein Leichtes sich mit den zuständigen Wohnsitzbehörden, wo sich die Expats aufhalten ins System einzuloggen und dort einen Vermerk zu hinterlegen über den Zuzug der Person, welcher von den Einwohnerbehörden an andere wichtigen und angeschlossene Ämter weitergeleitet werden könnte. In Thailand weiß man das – aber es interessiert die zuständigen Behörden nicht – man will einfach nur Einnahmen von Expats erwirtschaften, auf welche Art auch immer.
Ich bin Schweizer, und lebe seit Jahren in Thailand mit meiner Familie und - drumherum. Die richtige Vorgehweise wäre m.E.: Einreise in ein gewünschtes Land als Ausländer: Bei der Botschaft sich erkundigen, Visa, Einreise in den gewünschten Staat und sich dort in einer (unter Vertrag genommenen Wohnung, Haus Apartment niederlassen). Im zuständigen Ort der Niederlassung sich zeitnah bei der Wohnsitzbehörde melden und seine Schriften hinterlegen. Mit diesem Vorgang werden sofort interne Verknüpfungen im Amt erreicht, sprich steuerliche Zugehörigkeit, gesetzliche Krankenkassenpflicht, Stimmrecht und vieles mehr. Renten und andere Einkommen würden automatisch vom Steuersystem erfasst, mit der Kontoeröffnung bei einer Bank, da ein rechtmäßiger, registrierter Wohnsitz vorliegt
Thailand täte klug daran gesetzeskonforme Anmeldungskriterien für ankommende Expats und andere festzulegen, dann gäbe es auch keinen „Salat“ im Steuerwesen (wie oben erwähnt).
Aber so wie im schönen Königreich vorgegangen wird, beginnt der Einwohnerstatus nach 180 Tagen = Steuerpflicht…und wo ist der Lebensmittelpunkt und die Wohnsitzregistration, die m.E. zuerst gegeben sein muss, um überhaupt steuerliche Forderungen verschicken zu können
Mr.X
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07.11.2024
ES PASSIERT NICHT
Es ist ein Gesetzesentwurf der mindestens seit einen halben Jahr bekannt ist.
Ersteinmal muss das durch das Parlament. Ob dieser Gesetzesentwurf so durchgeht wie das Finanzministerium ausgearbeitet hat bleibt abzuwarten.
Thailand ist nebenbei gesagt derzeit nicht in der Lage die bisherigen OECD Richtlinien zu
erfüllen. Das heisst trotz Mitglied im CRS (Common Report Standard) nicht AIA dürfte es für Thailand schwer werden Informationen zu erhalten. Es gibt bei der OECD nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Diesen Punkt vergisst Thailand leider sehr gern.
Dieses Gesetz sollte es kommen wird nicht zu Mehreinnahmen führen sondern zu Mindereinnahmen
Massenflucht von Expats und auch reicher Thais die fluchartig das Land verlassen werden die Folge sein.
@Andreas Finke
wenn wie @Beatus beschreibt 50% das Land verlassen dann sind das sehr wohl Mindereinnahmen
Wer nicht im Land ist bezahlt keine Einkommens- und auch keine Verbrauchssteuuern. Die Folgekette hat @Baetus sehr gut beschrieben.
Weiterhin sollte man DACH nicht in einen Topf werfen. Jedes Land hat unterschiedliche DBA mit Thailand abgeschlossen und wird unterschiedlich gehandhabt werden. Ich schreibe hier lediglich aus deutscher Sicht.
Wenn man in einen Land steuerpflichtig ist ist man zunächst Einkommenssteuer Erklärungspflichtig.
Wenn dann ermittelt wurde, das keine Steuern bezahlt werden müssen oder darauf Verzichtet wird (LTR-Visa) dann git die Steuerpflicht in jedem Vertragsstaat als erfüllt.
Es sollte möglist vermieden werden in DE (wenn abgemeldet) noch weitere Einnahmen zu haben
um einer beschränten Steuerpflicht zu entgehen. Die DRV-Rente muss in TH versteuert werden.
Bei Betriebsrenten ist es Abhängig wie im Erwerbsleben diese Rente steuerlich veranlagt wurde. Im zweifel den Versicherungsträger nachfragen wo die bezogene Rente versteuert werden muss. Wenn in DE versteuert greift hier in TH das DBA und Thailand darf diese Einnahmen nicht versteuern.
Bei der Vielzahl von FinTech Unternehmen kann überall auf der Welt Geld ausserhalb von Thailand geparkt werden. Es muss nicht unbedingt NUR ein Konto in Deutschland sein. Krypto-Wallets lasse ich hier mal aussen vor. Auch mit AIS und CRS wird eine Nachverfolgung bzw. Überprüfung der Thailändischen Behörden sehr erschwert werden. Zusätzlich tun sich FinTech Unternehmen schwer trotz KYC (Know your Customer) Verfahren zunächst Auskunft zu geben was wiederum die Sache verzögert oder einschränkt.
Ausserdem heisst es nicht wenn Thailand verlassen wird das man wieder nach Deutschland
zurückkehrt (oder steuerpflichtig wird). Eine gute Alternative wie bereits in mehreren Threads angesprochen wäre Vietnam. Ich kann dann auch in Vietnam (gemäss DBA mit DE auf Rente keine Steuern) meiner internationalen Steuerpflicht nachkommen.
Nach jetztigen Stand ist die Strategie von @Gerhard (in einen anderen Thread) optimal.
Die die hierbleiben (wollen), werden Ihre Ausgaben zum Nachteil der Thailändischen Bevölkerung optimieren und nur das wirklich benötigte Geld nach TH transferieren. Somit ist man flexibel in der Steuer- und Kurs Gestaltung.
Diese Milchmädchen Rechnungen seitens Thailand können wirklich nur von Bürokraten kommen die einer liniaren Ökonomie folgen. Was jetzt ist wird wird auch später so sein.
Keine Berücksichtigung von etwaigen Kontradyff-Zyklen (Anzeichen sind bereits genug vorhanden)
Das Böse Erwachen wird leider erst 2025 spätesten 2026 erfolgen und dann ist das Vertrauen der
Expats und auch internationaler Investoren verloren.
Übrigens das sogenannte innovatve Easy_Receipt Programm belastet zusätzlich die Verschuldung der Haushalte. Bereits jetzt beträgt die private Verschuldung gegenüber des BIP laut Online-Medien um 91%. Thailand muss aufpassen dass Sie nicht im internationalen Kredit-Rating von den Ratingagenturen (Moodys, S&P und Fitch) herunter zu den berüchtigten Junk-Bonds gerated werden was wiederum eine erschwerte ReKapitalisierung auf den internationeln Märkten nach sich ziehen würde.
Wiederum in anderen Artikeln stehen das die Einnahmenziele (Steuern) NICHT erreicht werden. Was stimmt den jetzt nun ? Handelt es sich um Fake-News ? Fragen über Fragen
FAZIT: Abwarten und LAO KAO trinken ;-))) . Es tut sich viel und es ist viel zu berücksichtigen.
Heiner
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07.11.2024
Zu den Pensionen: Hier gilt für Deutschland und Thailand der Artikel 18 Abs.3. des DBA.
Besteuerungsland ist ausschließlich Deutschland.
marty
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07.11.2024
morgen,sag ich doch Agenda 2030 !! Sie wollen nur euer bestes:) . Schon merkwürdig wie das das so geschossen einen tag nach der wahl so erscheint. Aber die hoffnung stirbt zuletzt!Wünsch euch allen einen schönen tag
Pierre
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07.11.2024
Ohne genaue Angaben in der Royal Gazette gibt es nichts Neues. Bis jetzt gibt es diese Angaben nicht. - Viele Expats machen sich das Leben schwer, natürlich verunsichert von Beratungsfirmen, die sich jetzt neue Tätigkeiten erhoffen... Die Idee kam von der kurzen Regierungszeit von Shretta, kein Mensch weiss, ob das noch aktuell ist bei der neuen Regierung. Oder der Regierung, die nachfolgen könnte. Die Behörden haben durch die Jahresmeldung eine gute Kontrolle über die ExPats und sollen sich melden, wenn es Neuerungen gibt. Lesen im Kaffeesatz bringt nichts.
Die Anwälte und Berater, die jetzt die ExPats ansprechen, sind sicher nicht die grossen Deal-Maker aus Bangkok...
Erich
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06.11.2024
Revolverblatt ist der richtige Ausdruck. Ansonsten: Ruhe bewahren. Noch ist nichts in der Royal Gazette veröffentlicht. Und wenn: Wir können es nicht ändern.
Heiner
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06.11.2024
Es wird von Einkommen gesprochen. Wenn man sich die entsprechenden thailändischen Gesetze anschaut wird man feststellen dass zur Begriffsbestimmung Einkommen dort auch die Rente mit aufgeführt wird.
Aber unabhängig davon handelt es sich gegenwärtig um einen Gesetzentwurf. Ob dieser überhaupt und wie umgesetzt wird ist noch völlig offen. Zudem bleibt ein wichtiger Aspekt völlig unberücksichtigt. Viele Länder haben mit Thailand entsprechende Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung geschlossen. Diese Abkommen müssen bei der neuen Regelung natürlich auch berücksichtigt werden. Und letztendlich muss wohl auch an den Steuersätzen was geändert werden. Die sind für Ausländer völlig unangemessen, da diese im Vergleich zu den Thailändern erheblich höhere Einkommen haben. Ich hab mal spaßeshalber ausgerechnet was jemand (ohne Berücksichtigung der Freibeträge) mit einer Rente von ca. 3000,00 Euro mtl. zu zahlen hätte. Dies wären mehr als 200.000 Baht jährlich, was umgerechnet etwa 6000 Euro sind. Das würde also auch die relativ gut situierten Rentner hart treffen.
Andy
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06.11.2024
Wenn Renten incl. Zusatzrenten in D versteuert wird dann schaut Thailand in die Röhre.
Das ist der Sinn eines DBA.
Harald
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06.11.2024
@Markus, Einkommen nach Abschnitt 40 sind auch "Pensions", also Renten. Leider! Ich hätte mir das auch anders gewünscht!
Heiko
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06.11.2024
Wann Zahlen eigentlich alle thailänder steuern
Christian
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06.11.2024
Also. Rente wird vielleicht nicht besteuert
Aber was ist mit Pensionen?
Also , max. nur noch 169 Tage in Thailand bleiben.
Ich bin mal gespannt, wie das noch ausgeht.
Michael
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06.11.2024
ich bleibe dieses Jahr genau 176 Tage im eigenen Condominium in Thailand , danach geht es in mein Haus in D. Egal wie es kommen wird, bei mir Pensionär + Witwerrente ( gesetzliche + Bankrente) und eig. Haus, müsste ich wohl Unmengen an beglaubigten Unterlagen bringen , die dann ein thailändischer Steuerberater, jährlich für ein gewisses Endgeld umsetzen muss. Ne ne da bin ich lieber nur unter 180 Tage im Land.
Herbert
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06.11.2024
Wir zahlen höhere Beträge in staatlichen Krankenhäusern, Nationalparks, …bekommen nie eine Staatsbürgerschaft, müssen oft 800 000 Baht auf der Bank haben. Wer weiss mehr?
Wir sind Ganzjahrestouristen, man kann uns aber auch die halbe Zeit davon oder sogar ganz vertreiben.
@markus
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06.11.2024
Renten sind explizit im Thailändischen Steuerrecht als Einkünfte ausgewiesen
Harald
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06.11.2024
das Tollste ist, das das Welteinkommen besteuert werden soll, was bisher nicht der Fall war. Beschlossen wurde das noch nicht , aber wenn sie das tun, dann rückwirkend zum Beginn des Steuerjahrs. Internationale Besteuerungsrichtlinien bestätigen das, weil es "gute Gründe gibt", das zuzulassen. Mein Rechtsempfinden sagt mir, das so eine Regel erst in der Zukunft, also nach Beschluss, frühestens im nächsten Jahr greifen darf.
Denen brennt der Kittel, das sie zu solchen rigorosen Mitteln greifen! Es ist eine Frechheit!
Andreas Fincke
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06.11.2024
@Beatus
Welche europäischen Länder sind nicht dem automatischen Informationsaustausch (AiA) angeschlossen ?
Sicher wird also neben Name, Anschrift, Geburtsdatum und Ort, Kontonummer auch übermittelt:
Jahresendsalden der Finanzkonto,
gutgeschriebene Kapitalerträge einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse.
Keine thailändische Steuernummer angegeben? Auch gut, entweder wird das Konto geschlossen um Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu verhindern, oder kräftig in einem anderen Staat besteuert. Suche es Dir aus.
Wenn du die Rente in Dach lässt, sollte sich ja der Kontostand erhöhen. Thailand kann dann (un-)freundlich nachfragen.
Ob das unter dem Strich Mehr- oder Mindereinnahmen für den Staat bedeutet, wird die Zukunft erweisen:
Auch gibt es in Deutschland das Problem, das das deutsche Finanzamt sich auf dem Verwaltungswege gerne selbst bedient, solange man nicht den Nachweis erbringt, das die Steuer auch in Thailand abgeführt wurde. Damit kommt man als deutscher Steuerausländer bei inländischen Kapitaleinkünften zu einer Mindestbesteuerung von 26,375 ohne Kirchensteuer, aber auch ohne Freibeträge.
Bei Renten wird dann, ohne Freibeträge, die normale Versteuerung auf den steuerpflichtigen Anteil eingezogen. Für z.B. den Altersfrei- oder sonstige soziale Freibeträge ist eben dein Ansässigkeitsstaat zuständig.
Vorausgesetzt, man konnte durch geeignete Gestaltung auf die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland verzichten. Sonst schlägt die Progression mit dem Welteinkommen zu, dem AiA sei es gedankt.
Für den durchschnittlichen Rentner/Pensionär ist das kein Unterschied, ob in Thailand oder Deutschland besteuert wird. Ja, man wird etwas sparsamer leben müssen.
Persönlich interessanter wäre, ob die Farang Preise bei Öffentlichen/Staatlichen Stellen bei Vorlage der Steuernummer entfallen. An dem Punkt, extra Farang Eintritt und die normale Einkommensteuer wie ein Thai zu zahlen, würde ich etwas trotzig reagieren. Das wäre zumindest ein Grund, die Angebote nicht zu nutzen oder eben auch gleich auf die Steuerzahlung in Thailand durch Unterschreiten der 180 Tage zu verzichten.
Muss man eben individuell nachrechnen, wo man weniger Steuern entrichten müsste. Für die Meisten also die höheren Basis Freibeträge in Deutschland inklusive gesetzlicher KV gegen die PKV für Thailand gegenüber stellen. Wer sowieso € Einkommensmillionär ist, bei dem gibt der günstigere Spitzensteuersatz den Ausschlag. Dann klar Thailand.
Vorsicht bei den Visa mit Steuerfreiheit.....dann zahlt man praktisch nicht in Thailand, aber ganz schnell mehr Steuern in DACH.
Also, ob das unter dem Strich ein Minus oder ein Gewinn für Thailand ist, steht noch lange nicht fest. Das drumrum wird den Ausschlag geben. Doch ich traue Thailand sehr wohl zu, diesen Punkt übersehen.
Hans Mai
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06.11.2024
Mich täte mal interessieren wer diese Artikel in diesem Revolverblatt schreibt. In keiner anderen Zeitschrift steht irgend was davon.(Kann es sein dass es ein Schweizer ist?)
Gerhard
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06.11.2024
Was Frau Kulaya möchte, eben das Welteinkommen zu besteuern, ist seit Maerz/2024 hinreichend bekannt. Dazu muesste aber das Gesetz geändert werden und vom Parlament genehmigt werden. Diese Besterung gibt es in Deutschland seit vielen Jahren. Bis dahin gilt, nur die nach Thailand transferierten Gelder müssen versteuert werden und das kann man doch steuern. Thailand verlassen, wenn auch nur fuer 183 Tagen rechnet sich nicht. Das koennen Personen machen die in Thailand aus dem Koffer leben und alles nur gemietet haben.
Miguelito
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06.11.2024
Und ich habe beschlossen, das ich wieder zurück nach Europa ziehen werde, und meine Frau mit mir! Wir kommen dann halt nur noch zum Urlaub machen! Zu Glück hat man ja noch die Option eine Wohnung in Deutschland zu haben!
Alex L.
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06.11.2024
Als Rentner bekomme ich Zahlungen aus Versicherungsanspruechen, die waehrend eines langjaehrigen Arbeitsleben durch monatliche Zahlungen von versteuertem Geld erworben wurden. DAS wird im Artikel 41 nicht erwaehnt, ist aus meinem Verstaendnis heraus nicht steuerpflichtig.
Wolfgang
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06.11.2024
Im Denken der Thais herrscht die Meinung vor, Ausländer wären unendlich reich und sie könnten die Staatskasse füllen. Das ist eine voreilige Sichtweise. Wir rechnen mal mit ca. 300.000 Expats aus den "Reichen Ländern", die hier in irgendeiner Form verbandelt sind. Jeder gibt 25000 Baht monatlich für Lebenshaltungskosten aus. (ist nur ein Beispiel) 300.000 x 25.000 = 7.500.000.000 Baht, ein nettes Sümmchen! Davon 7% liefert immer noch 75.000.000 x 7 = 525 Mio Baht, die monatlich in die Staatskasse fließen. Für ein Jahr kann sich jeder das Steueraufkommen aus Käufen, Gastronomiebesuchen, Hotelübernachtungen usw. ausrechnen. Besonders in Gegenden, in denen kaum Industrie, wie im Isaan, ist, bricht ein Gefüge zusammen. Hier rechnet man kurzsichtig und übersieht mögliche Folgen. Nehmen wir mal an der Expat gibt monatlich 25.000 Baht aus, so fließen 1750 Baht über die MwSt monatlich in die Staatskasse. Es wird mehr, wenn der Konsum höher ist. Bei einem Thaieinkommen von angenommenen 16.000 Baht, wovon 12.000 Baht für Konsum fließt, ergeben sich monatlich 840 Baht an Steueraufkommen. Sämtliche Steuern, die nebenbei für Land, KFZ etc. in die Staatskasse abfließen sind nicht eingerechnet. Würde man die Steuerlast für Ausländer auf jährlich 20.000 Baht deckeln, dann wäre das über den Konsum abgegolten. Sich aber der Vermögen im Ausland zu versichern und darauf steuerlich zugreifen zu wollen ist sehr fragwürdig. Manch einer hat seine "Notreserve" auf einer ausländischen Bank, die im Fall einer Notsituation zur Verfügung steht. Hoffentlich wird das thailändische Gesetz kein Eigentor.
Wilfried G.
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06.11.2024
Der Wortlaut dieses Abschnitt besagt, sofern er richtig wiedergegeben ist, dass Zahlungen aus der gesetzlichen Rente z. Bsp. aus D, in TH nicht steuerpflichtig sind. Es werden ja nur Einkommen aus Geschaeften oder anderen Einkommensquellen benannt. Gehalt, erzielte Geschaeftsgewinne aller Art (z. Bsp. Miete, Zinsen), evtl. Zusatzrenten.
Sonst muesste der ganze Artikel des Gesetzes geaendert werden und die Renten darin aufgefuehrt werden. Mal sehen, was endgueltig kommt, also noch ruhig Blut.
Markus
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06.11.2024
Gilt nicht für Rentner.
Ich gehen keiner Beschäftigung nach.
Ich habe kein Geschäft.
Ich besitze kein Eigentum im Ausland.
Freddy
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06.11.2024
Wenn es so kommt mit den lächerlichen Freibeträgen für Krankenversicherung und Unterstützung von thailändischen Eltern dann wird die Ausbildungsunterstützung für Neffen und Nichten eingestellt werden müssen.
Die können sich dann vertrauensvoll an ihren Staat wenden.....
Beatus
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06.11.2024
Dann wird wohl auch beschlossen sein, dass 50% aller Expats das schöne Thailand verlassen werden.Ergos 50% von dem erhofften Gewinn werden bereits reduziert. Da dann folglich die Unterstützung von den 50% welche das Land verlassen werden auch alle Thaifamilien ,Läden und Gastronomen 50 % Weniger Einkommen haben werden und die TH Regierung kann die restlichen 50% der Einnahmen dazu verwenden um Hundertausende von Thais zu unterstützen ,da ja kein Geld mehr fliesst vom Farang welcher das Land verlassen hat.Somit erreicht TH nicht einen Baht Mehreinnahmen ,sondern ist wieder auf dem Stand null angekommen. Stand heute wird TH von keinem Europäischen Land Informationen bekommen über das Einkommen der Rentner/Expats ob diese nun das Geld nach TH senden oder im Heimatsland lässt.Die Regierung wäre gut beraten sofort diese Abzockerei der Ausländer zu beenden, ansonsten wird TH in 1-2 Jahren zum grössten Hilfsgeld Empfängerland Land in Asien werden um zu überleben.