Das Oberste Verwaltungsgericht hat gestern eine bahnbrechende Entscheidung getroffen: Die von Bildungsministerium 1975 erlassene “Regulierung 2”, die streng definierte Vorschriften zu Schülerfrisuren beinhaltet, wurde für unangemessen und verfassungswidrig erklärt.
Diese Entscheidung betrifft insbesondere die von der Revolutionären Ratsversammlung erlassenen Bestimmungen. Die Richtlinien schrieben vor, dass männliche Schüler weder Bart noch Schnurrbart tragen dürften und ihre Haare Ohrenlänge oder im Dreistufenschnitt haben sollten.
Zudem gab es spezielle Regelungen zur Nutzung von Kosmetikprodukten durch Schülerinnen
Das Gericht befand, dass diese Regelungen das Recht auf körperliche Selbstbestimmung der Schüler und Schülerinnen beeinträchtigen und erklärte sie für unzulässig. Besonders bedeutsam ist die Kritik des Gerichts, dass die Bestimmungen erlassen wurden, ohne das Wohl der Schülerinnen und Schüler an erste Stelle zu setzen. Darüber hinaus könnten sie die Gefühle von geschlechtsdiversen Schülerinnen und Schülern verletzen, was im Widerspruch zum Kinderschutzgesetz stehe.
Diese wegweisende Entscheidung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer inklusiveren und respektvolleren Schulumgebung dar.