Gericht soll über Wahlformel entscheiden

Do., 16. Feb. 2023 | Bangkok
Bangkok — Die Wahlkommission (EC) hat gestern das Verfassungsgericht ersucht, über die Einbeziehung von Nicht-Thailändern in ihre Formel zur Berechnung der Anzahl der von jedem Abgeordneten vertretenen Personen zu entscheiden, was sich auf die Anzahl der Sitze auswirken wird, die jede Partei bei den nächsten Wahlen gewinnen könnte. Nach der Berechnung der Europäischen Kommission kommt auf eine Gesamtbevölkerung von 66.090.475 Einwohnern (Stand: 31. Dezember letzten Jahres) ein Abgeordneter auf 165.226 Bürgerinnen und Bürger.
Nach Angaben der Europäischen Kommission sind drei Gruppen von Nicht-Thais in der Bevölkerungsdatenbank enthalten, die sie bei der Neufestlegung der Wahlkreisgrenzen zugrunde gelegt hat. Dazu gehören Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung, Personen mit befristetem Aufenthalt und Personen, die seit mehr als zehn Jahren in Thailand leben. Wanderarbeitnehmer aus den Nachbarländern werden jedoch nicht in die Berechnungen der Wahlbehörde einbezogen.
Mehrere Politiker und Akademiker haben sich jedoch gegen die Formel der Europäischen Kommission ausgesprochen und erklärt, Nicht-Thais seien nicht wahlberechtigt und sollten daher von der Berechnung ausgeschlossen werden. Sie schlugen vor, die Angelegenheit an das Gericht zu verweisen. Beamte des Verfassungsgerichts haben gestern etwa 30 Minuten damit verbracht, die Petition der EC zu prüfen.
Einer Quelle zufolge muss das Büro des Verfassungsgerichts die Petition innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Petition an das Gericht weiterleiten, das dann innerhalb von fünf Tagen entscheiden muss, ob es die Petition annimmt. Zuvor hatte der stellvertretende Premierminister Wissanu Krea-ngam erklärt, das Gericht solle sich nicht zu viel Zeit mit der Prüfung der Petition lassen, da es sich um eine dringende juristische Angelegenheit handele. Bei den kommenden Parlamentswahlen werden insgesamt 400 Abgeordnete aus den Wahlkreisen und 100 Abgeordnete aus den Parteilisten antreten.