"Geschützter Personenstatus" für Ausländer

Mi., 05. Okt. 2022 | Allgemein
Bangkok — Das Kabinett hat am Mittwoch den von der Königlich Thailändischen Polizei vorgeschlagenen Entwurf einer Bekanntmachung über die Überprüfung von Ausländern, die den “Schutzstatus” beantragen, im Grundsatz gebilligt, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Traisuree Taisoranakul.
Frau Traisuree sagte, der Entwurf der Bekanntmachung enthalte Kriterien, Methoden und Bedingungen für die Überprüfung von Bewerbern um den Schutzstatus.
Gemäß der vorgeschlagenen Bekanntmachung dürfen die Antragsteller weder die thailändische Staatsangehörigkeit besitzen noch einen Wohnsitz in Thailand haben.
Antragsberechtigt sind Ausländer, die in das Land eingereist sind oder sich dort aufgehalten haben und nicht freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren können oder wollen, sowie Staatenlose, die nicht freiwillig in die Länder zurückkehren können oder wollen, in denen sie sich zuvor aufgehalten haben.
Sie müssen glaubhaft begründen und nachweisen können, dass eine Rückkehr ihr Leben gefährden würde.
Die Antragsteller müssen außerdem eine Sicherheitsüberprüfung durch das Büro für auswärtige Angelegenheiten des Königlichen Thailändischen Polizeibüros vornehmen lassen — einschließlich etwaiger Vorstrafen, Aktivitäten, die die nationale Sicherheit beeinträchtigen könnten, und der Frage, ob gegen sie ein Haftbefehl vorliegt.
Die Antragsteller müssen auch ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie nicht Träger von Krankheiten sind, die in einer ministeriellen Verordnung festgelegt sind.
Der Entwurf der Bekanntmachung wird an das Ministerium für soziale Entwicklung und menschliche Sicherheit zur Prüfung weitergeleitet.