Großaktionäre in Unternehmen für digitale Vermögenswerte müssen von SEC genehmigt werden
Di., 01. Nov. 2022 | Bangkok
Bangkok — Die thailändische Aufsichtsbehörde teilte am Montag mit, dass Unternehmen, die sich mit digitalen Vermögenswerten befassen, nun die Genehmigung der Securities and Exchange Commission (SEC) einholen müssen, wenn sie einen Großaktionär haben wollen. Laut einer Erklärung der SEC muss ein Betreiber eines Unternehmens für digitale Vermögenswerte einen Antrag auf Genehmigung einer Person, die ein Hauptaktionär ist, bei der SEC einreichen, wie in einer Mitteilung des Finanzministeriums vorgeschrieben.