Kabinettsentwurf für Verordnung zur Bekämpfung betrügerischer Online-Überweisungen

Mi., 25. Jan. 2023 | Bangkok
Bangkok — Das thailändische Kabinett billigte am Dienstag den Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Bekämpfung des zunehmenden Online-Betrugs, die sich gegen Personen richtet, die wissentlich ein Bankkonto oder eine elektronische Geldbörse für andere Personen eröffnen oder ihre SIM-Karten für Mobiltelefone an andere Personen verleihen, obwohl sie wissen oder wissen “sollten”, dass diese für illegale Aktivitäten verwendet werden. Im Falle einer Verurteilung droht diesen Personen eine maximale Gefängnisstrafe von 3 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 300.000 Baht.
Der Erlass zielt auch auf Personen ab, die Bankkonten, elektronische Karten, elektronische Geldbörsen oder SIM-Karten zum Verkauf anbieten, von denen sie wissen “sollten”, dass sie für illegale Aktivitäten genutzt werden können. Ihnen drohen 2 – 5 Jahre Gefängnis und/oder eine Geldstrafe zwischen 200.000−500.000 Baht, wenn sie für schuldig befunden werden. Außerdem soll es Finanzinstituten und Unternehmen ermöglicht werden, Informationen über ihre Geschäftstransaktionen und den Stand ihrer Bankkonten auszutauschen.
Außerdem sollen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten Informationen mit der Königlich Thailändischen Polizei und dem Amt für Geldwäschebekämpfung austauschen können. Die Nationale Rundfunk- und Telekommunikationskommission wird eine zentrale Datenbank einrichten, um Informationen über registrierte Nutzer von Kurznachrichtendiensten zu speichern, die bei der Untersuchung von Online-Betrug verwendet werden. Falls ein Opfer bei einem Finanzinstitut oder einem Unternehmen eine Beschwerde über Online-Betrug einreicht, muss das Institut oder das Unternehmen seine Partner, die das Geld von den mutmaßlichen Betrügern erhalten haben, benachrichtigen, damit sie die elektronischen Transaktionen sofort aussetzen, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Die Transaktionen können fortgesetzt werden, wenn sie sich als rechtmäßig erweisen.
Die Finanzinstitute sollten den Opfern von mutmaßlichen Online-Betrügereien außerdem ein Zeitfenster von 48 Stunden einräumen, um Beschwerden bei den Behörden einzureichen, die den Fall innerhalb von sieben Tagen untersuchen. Nach Angaben des Kabinetts gab es zwischen März und Oktober letzten Jahres mehr als 114.000 Fälle von Online-Betrug bei elektronischen Geldüberweisungen im Wert von schätzungsweise 22 Milliarden Baht. Das Problem ist, dass es kein spezifisches Gesetz gibt, das Finanzinstitute oder Unternehmen dazu ermächtigt, mutmaßlich illegale Finanztransaktionen sofort zu stoppen. Der Entwurf wird nun zur Überprüfung an den Staatsrat weitergeleitet, bevor er im Königlichen Amtsblatt veröffentlicht und anschließend in Kraft gesetzt wird.