Das thailändische Kabinett hat ein wegweisendes Programm ins Leben gerufen, das es Staatsangehörigen aus 14 Ländern ermöglicht, bis zu 10 Jahre lang in Thailand zu leben.
Dieses Nichteinwanderungsvisum „OX“ (Langzeitaufenthalt) bietet eine attraktive Option für Personen, die in Thailand länger bleiben möchten, ohne den Umstand einer ständigen Einwanderung einzugehen.
Um von diesem Programm profitieren zu können, müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese beginnen bei einem minimalen Alter von 50 Jahren und einem gültigen Reisepass aus einem der 14 teilnehmenden Länder, zu denen unter anderem Deutschland, Frankreich, Japan und Australien gehören.
Qualifikationen
- Alter 50 Jahre oder älter
- Reisepassinhaber eines der folgenden Länder: (1) Japan (2) Australien (3) Dänemark (4) Finnland (5) Frankreich (6) Deutschland (7) Italien (8) Niederlande (9) Norwegen (10) Schweden ( 11) Schweiz (12) Vereinigtes Königreich (13) Kanada (14) Vereinigte Staaten von Amerika
- Finanzielle Qualifikationen
(a) Antragsteller müssen bei einer in Thailand ansässigen thailändischen Bank Geld in Höhe von mindestens 3 Millionen Baht eingezahlt haben; ODER
(b) Antragsteller müssen bei einer in Thailand ansässigen thailändischen Bank Geld in Höhe von mindestens 1,8 Millionen Baht eingezahlt haben und über ein Jahreseinkommen von mindestens 1,2 Millionen Baht pro Jahr verfügen. Nach der Einreise nach Thailand muss der angesammelte Saldo innerhalb eines Jahres mindestens 3 Millionen Baht betragen.
* Hinweis : Der Restbetrag in 3(a) und 3(b) muss vor einer Auszahlung mindestens ein Jahr lang auf dem Bankkonto verbleiben und in den darauffolgenden Jahren darf der Restbetrag nicht weniger als 1,5 Millionen Bath betragen. Alle Ausgaben dieses Kontos müssen in Thailand getätigt werden. - Bewerber dürfen keine der gemäß der Ministerialverordnung Nr. 14 (BE 2535) verbotenen Krankheiten haben, darunter Lepra, Tuberkulose, Elephantiasis, Drogenabhängigkeit und Syphilis im dritten Stadium.
- Antragsteller müssen während ihres Aufenthalts in Thailand über eine thailändische Krankenversicherung verfügen (gemäß Genehmigung der Office of Insurance Commission) und medizinische Ansprüche müssen bei ambulanten Patienten mindestens 40.000 Baht und bei stationären Patienten mindestens 400.000 Baht betragen.
Erforderliche Dokumente
1. Reisepass (mindestens sechs Monate ab Reisedatum gültig)
2. Drei Visumantragsformulare und 3 Fotos (Größe 4).
3. Lebenslauf/Lebenslauf oder Biografie des Bewerbers
4. Finanzielle Nachweise
4.1 Bescheinigung über die Bankeinlage mit Angabe der Kontaktinformationen der Bank, Kopie des Bankbuchs und Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass ein Festgeld in Höhe von mindestens 3 Millionen Baht bei einer thailändischen Bank in Thailand hinterlegt ist; ODER
4.2 Bescheinigung über die Bankeinlage mit Angabe der Bankkontaktinformationen, Kopie des Bankbuchs und Kontoauszugs, aus der hervorgeht, dass ein Festgeldbetrag von mindestens 1,8 Millionen Baht bei einer thailändischen Bank in Thailand hinterlegt ist, und eine Bescheinigung über das Jahreseinkommen in Höhe von mindestens 1,8 Millionen Baht mehr als 1,2 Millionen Baht (oder den Gegenwert in lokaler Währung) pro Jahr. (Sobald der Antragsteller nach Thailand einreist, muss der angesammelte Saldo innerhalb eines Jahres mindestens 3 Millionen Baht betragen.)
5. Strafregisterbescheinigung des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt. Falls der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land seiner Staatsangehörigkeit hat, müssen Strafregisterbescheinigungen sowohl aus dem Land der Staatsangehörigkeit als auch aus dem Land des ständigen Wohnsitzes vorgelegt werden.
6. Ärztliches Attest, dass bestätigt, dass der Antragsteller frei von den verbotenen Krankheiten gemäß der Ministerialverordnung Nr. 14 (BE2535) ist, darunter Lepra, Tuberkulose, Elephantiasis und Drogen Sucht, drittes Stadium der Syphilis. Das ärztliche Attest darf nicht länger als 3 Monate ausgestellt werden.
7. Kopie des Nachweises, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller gemäß den Vorgaben des Office of Insurance Commission und der thailändischen Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 40.000 Baht für ambulante Patienten und mindestens 400.000 Baht für stationäre Patienten versichert ist. Weitere Informationen zur Versicherungspflicht finden Sie unter http://longstay.tgia.org
Ehepartner und Kinder (unter 20 Jahren) der Antragsteller können Non-OX-Visa beantragen und müssen die erforderlichen Dokumente einreichen
8. Ehepartner (keine Altersbeschränkung): muss eine Kopie der Heiratsurkunde zusammen mit den Dokumenten unter 1 — 8 vorlegen
9. Kinder (unter 20 Jahren): müssen eine Kopie der Geburtsurkunde oder eine gleichwertige Kopie zusammen mit den Dokumenten 1 — 3 und 7 — 8 vorlegen
So beantragen Sie ein Nicht-OX-Visum (im Falle einer Beantragung außerhalb Thailands)
- Ausländer, die über die oben genannten erforderlichen Qualifikationen und Belege verfügen, können ein Nicht-OX-Visum bei der Königlich-Thailändischen Botschaft/Königlich-Thailändischen Generalkonsulat in dem Land beantragen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz haben.
- Die Königlich-Thailändische Botschaft/das Königlich-Thailändische Generalkonsulat prüft die Qualifikationen und Belege und teilt den Antragstellern das Ergebnis mit.
- Im Falle der Genehmigung des Visums erhalten Ausländer (Hauptantragsteller, Ehegatte und rechtmäßiges Kind unter 20 Jahren) ein Nicht-OX-Visum für die mehrfache Einreise mit einer Visumsgültigkeit von 5 Jahren
- Bei der Ankunft in Thailand erteilt der Einwanderungsbeamte den Inhabern eines Nicht-OX-Visums die Aufenthaltserlaubnis im Königreich für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren, je nach Gültigkeitsdauer des Visums.
Weitere nützliche Informationen
- Vorteile für Inhaber eines Nicht-OX-Visums
1) Kann als Freiwilliger arbeiten (gemäß der Liste der Freiwilligenarbeit, die vom Arbeitsministerium festgelegt wurde).
2) Kann ein Fahrzeug kaufen (gemäß den Bestimmungen des Kraftfahrzeuggesetzes).
3) Kann eine Eigentumswohnung erwerben (Vorgehensweise nach dem Wohnungseigentumsgesetz).
- Ausländer, die mit einem anderen Visum oder einer Befreiung von der Visumpflicht nach Thailand einreisen, können sich an die Einwanderungsbehörde wenden und ein Nicht-OX-Visum beantragen.
- Ausländer, die mit einem Nicht-OX-Visum nach Thailand einreisen, können von einem Nicht-OX-Visum zu einem anderen Visa-Typ wechseln, indem sie einen Antrag bei der Einwanderungsbehörde einreichen. Die Genehmigung des Ehegatten- und Kindervisums wird je nach Status des Hauptantragstellers geändert. Der Ehegatte kann jedoch selbst einen Antrag auf Nicht-OX stellen, wenn er/sie die Voraussetzungen erfüllt.
- Ehepartner/Kind, die nicht für ein Non-OX-Visum in Frage kommen, können ein anderes Nichteinwanderungsvisum beantragen, um mit dem Non-OX-Visuminhaber in Thailand zu bleiben.
- Nach Ablauf der 90-tägigen Aufenthaltsdauer in Thailand müssen Ausländer die Einwanderungsbehörde über ihren Aufenthalt in Thailand informieren und dies alle 90 Tage wiederholen.
- Ausländer müssen sich jedes Jahr persönlich beim Einwanderungsbeamten zur Prüfung der Qualifikationen und Belege melden.
- Die Aufenthaltserlaubnis von Nicht-OX-Visuminhabern kann unter folgenden Bedingungen widerrufen werden:
1) Ausländer verfügen nicht über finanzielle Nachweise gemäß den oben genannten Qualifikationen wie:
- Der Geldbetrag auf dem Bankkonto beträgt am Ende des ersten Aufenthaltsjahres in Thailand weniger als 3 Millionen Bath.
- Der Geldbetrag auf dem Bankkonto beträgt am Ende des zweiten Aufenthaltsjahres in Thailand weniger als 1,5 Millionen Baht und/oder das Geld auf dem Konto wurde außerhalb Thailands ausgegeben.
2) Ausländer haben keine Versicherung gemäß den oben genannten Qualifikationen.
3) Ausländer stellen eine Bedrohung für den Frieden und die Sicherheit Thailands dar.
4) Ausländer arbeiten ohne Erlaubnis.
Bearbeitungszeit: ca. eine Woche
- Gültigkeit des Visums
Mehrfacheinreise mit einer Gültigkeitsdauer des Visums von 5 Jahren. - Aufenthaltsdauer
Reisende mit dieser Art von Visum dürfen jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren (insgesamt 10 Jahre) in Thailand bleiben. - Zweck des Besuchs Diese Art von Visum kann Antragstellern im Alter von 50 Jahren und älter ausgestellt werden, die sich für einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren in Thailand aufhalten möchten, ohne die Absicht zu arbeiten. Inhaber eines solchen Visums dürfen jeweils 5 Jahre (insgesamt 10 Jahre) in Thailand bleiben. Eine Beschäftigung jeglicher Art ist strengstens untersagt.
Notiz:
- 1. Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, je nach Art des Nichteinwanderungsvisums weitere zusätzliche Dokumente anzufordern.
- 2. Das für die Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums einzureichende Dokument hängt von den im Antragsformular angegebenen Notwendigkeiten und Zweckmäßigkeit ab.
- 3. Der Antragsteller muss sein Heimat-/Wohnsitzland haben, in dem der Antrag eingereicht wird.
Insgesamt präsentiert sich das Nichteinwanderungsvisum „OX“ als eine hervorragende Option für ausländische Staatsangehörige, die Thailand lieben und einen langen Aufenthalt planen möchten.
Es bietet nicht nur Sicherheit und Stabilität, sondern auch die Möglichkeit, das Leben im tropischen Paradies in vollen Zügen zu genießen.