Leichte, asymptomatische COVID-19-Fälle sind nach neuen Versicherungsregeln nicht anspruchsberechtigt

Di., 08. Feb. 2022 | Bangkok
Bangkok — Das thailändische Büro der Versicherungskommission (OIC) hat neue Regeln erlassen, die am 15. Februar in Kraft treten und die Entschädigungsansprüche von mit COVID-19 infizierten Personen einschränken. Patienten, die symptomatisch oder mit leichten Symptomen in einem Krankenhaus oder in häuslicher Isolation behandelt werden und ohne ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Behandlung in solchen Einrichtungen sind, werden nicht von der medizinischen Versorgung oder dem Entschädigungssystem abgedeckt.
Der stellvertretende OIC-Generalsekretär Apakorn Panlerd sagte, dass die neue Regel mit den Richtlinien des Gesundheitsministeriums für die Versorgung von mit COVID-19 infizierten Personen in der überarbeiteten Fassung vom 4. Januar vereinbar sei, was zu einer Änderung der Bedingungen für Ansprüche geführt habe.
Nach den bisherigen Richtlinien galten alle COVID-19-Patienten als stationäre Patienten und hatten Anspruch auf Erstattung von Krankheitskosten und Entschädigung für den Einkommensausfall während der Behandlungsdauer.
Nach den neuen Richtlinien müssen die Patienten jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch erheben zu können. Beispielsweise muss er länger als 24 Stunden Fieber über 39°C haben oder seine Atemfrequenz beträgt mehr als 25 Mal pro Minute oder der Sauerstoffgehalt seines Blutes liegt unter 94%.
Er sagte, dass die neuen Richtlinien des Gesundheitsministeriums Versicherungspolicen abdecken werden, die von Lebens- und Sachversicherungsunternehmen in Bezug auf medizinische Kosten und Entschädigung ausgestellt wurden, aber nicht die Versicherungspolicen „Gefunden, bezahlt, erledigt“ für COVID-19-Infektionen.
Personen, die „Found, Paid, Done“-Policen abgeschlossen haben und bei denen mittels RT-PCR-Tests in Krankenhäusern festgestellt wurde, dass sie mit COVID-19 infiziert sind, können weiterhin medizinische Kosten und Entschädigungen von ihren Versicherungsunternehmen geltend machen.