Neue Änderungen erleichtern die Gründung von Unternehmen in Thailand

Fr., 17. Feb. 2023 | Allgemein
Bangkok — Die Regierung hat die Anforderungen für die Eintragung von Kommanditgesellschaften und Fusionen angepasst, um die Gründung von Start-ups zu erleichtern.
Die stellvertretende Regierungssprecherin Trisulee Trisaranakul sagte am Freitag, dass die Änderungen des Zivil- und Handelsgesetzbuches es nun ermöglichen, eine Kommanditgesellschaft auf den Namen von zwei statt drei Personen einzutragen.
Die Änderung wurde am 8. November 2022 angekündigt und trat 90 Tage später, am 7. Februar, in Kraft.
Trisulee fügte hinzu, dass die Änderung auch den Weg für moderne Technologien ebnet, indem sie es ermöglicht, Vorstandssitzungen online abzuhalten und Aktionäre über Online-Kanäle zu einer Hauptversammlung einzuladen, anstatt sie in lokalen Zeitungen anzukündigen.
Die Änderung sieht auch vor, dass der Gesellschaftsvertrag nach drei Jahren ausläuft, wenn das Unternehmen sein Registrierungsverfahren nicht rechtzeitig abschließt.
Dies dürfte Unternehmen zugute kommen, die denselben Namen wie in der Gründungsurkunde verwenden wollen.
Das Gesetzbuch erkennt auch eine neue Art der Unternehmensfusion an — die Assimilation — bei der ein Unternehmen seinen Status als juristische Person behält, nachdem es mit einem anderen Unternehmen fusioniert hat, das seinen Status verliert.
Die neue Bestimmung sieht vor, dass die fusionierenden Parteien nach der Fusion nicht mehr als neues Unternehmen eingetragen werden müssen.
Die Novelle enthält auch eine neue Schutzklausel für die Aktionäre.
Die Auszahlung von Dividenden muss nun innerhalb eines Monats nach einer Hauptversammlung oder einer Vorstandssitzung abgeschlossen sein.
Zuvor sah das Gesetz keine Frist vor.