Oberster Gerichtshof ordnet Wiederherstellung der Maya-Bucht an

Mi., 14. Sept. 2022 | Allgemein
Bangkok — Der Oberste Gerichtshof hatte das Forstministerium angewiesen, die Maya-Bucht wiederherzustellen, die während der Dreharbeiten zu dem berühmten Film “The Beach” vor 24 Jahren Umweltschäden erlitten hatte.
Das Urteil wurde am Dienstag vor dem Zivilgericht verlesen.
Der Film “The Beach” wurde 1998 in Thailand gedreht, wobei der Großteil der Dreharbeiten am Strand von Maya Bay stattfand.
Dabei wurde der Vorwurf des ökologischen Vandalismus erhoben, als importierte Palmen gepflanzt wurden, um den “perfekten” Strand noch perfekter zu machen.
Das Gebiet wurde später auch durch den Tsunami von 2004 beschädigt.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Dienstag folgte auf frühere Urteile der unteren Instanzen.
Die Provinzverwaltung von Krabi, der Bezirk Muang in der Provinz Krabi und 17 weitere Kläger hatten ursprünglich beim Zivilgericht, das für Umweltfälle zuständig ist, Klage gegen den damaligen Landwirtschaftsminister, das Forstwirtschaftsministerium, den damaligen Leiter des Forstwirtschaftsministeriums, den thailändischen Agenten Santa International Film Production und den Filmhersteller Twentieth Century Fox Co. als Erst- bis Fünftbeklagte wegen Verstößen gegen das Nationalparkgesetz und das nationale Umweltqualitätsgesetz eingereicht.
1998 hatten die Behörden die Umgestaltung der Maya Bay auf Koh Phi Phi, die im Hat Noppharat Thara-Mu Koh Phi Phi National Park in Krabi liegt, für die Dreharbeiten zu “The Beach” genehmigt.
Dies veranlasste die Kläger, Klage gegen die Beteiligten zu erheben.
Die Kläger forderten das Gericht auf, die Anordnungen des Erst‑, Zweit- und Drittbeklagten, die dem Viertbeklagten die Dreharbeiten erlaubten, für nichtig zu erklären und das Unternehmen anzuweisen, gemeinsam Geld als Garantie für die Wiederherstellung der Umweltschäden zu hinterlegen.
Die Kläger forderten das Gericht auf, den Erst- bis Drittbeklagten anzuweisen, die dem Viert- und Fünftbeklagten erteilte Drehgenehmigung zu widerrufen, wenn die Garantiesumme nicht hinterlegt wird. In der Klage wurde auch die Wiederherstellung der Maya-Bucht gefordert.
In der Entscheidung der Vorinstanz wurde die zweitbeklagte Forstbehörde angewiesen, die Maya-Bucht wieder in ihren natürlichen Zustand zu versetzen.
Das Gericht wies die zweitbeklagte Partei außerdem an, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die einen Plan zur Wiederherstellung der Maya-Bucht und zur nachhaltigen Nutzung der Gebiete um die Bucht herum ausarbeiten sollte.
Das Arbeitsgremium, das sich aus dem Erst- und dem Zweitkläger, vom Gericht ernannten Sachverständigen und von der Zweitbeklagten ausgewählten Vertretern des Privatsektors zusammensetzt, sollte innerhalb von 30 Tagen nach Erlass des Urteils eingesetzt werden.
Das Gericht wies den Viert- und den Fünftbeklagten an, für die Umsetzung einer Vergleichsvereinbarung vom 27. Februar 2019 verantwortlich zu sein.
Im Rahmen der Vereinbarung erklärte sich der Fünftbeklagte bereit, 10 Millionen Baht für den Naturschutz zur Verfügung zu stellen, damit der Erst- und der Zweitkläger das Geld im Rahmen ihrer Befugnisse für den Naturschutz verwenden können.
Der Erstbeklagte würde das Gericht jedes Jahr über den Fortschritt der Arbeiten informieren, und zwar für drei aufeinander folgende Jahre oder bis das Geld ausgegeben wurde.
Die Vorinstanz sprach den Erst- und den Drittbeklagten frei. Die Beklagten legten beim Berufungsgericht, das für Umweltfälle zuständig ist, Berufung ein und beantragten, auch den Zweitbeklagten freizusprechen.
Später legten der erste und der zweite Kläger Berufung beim Obersten Gerichtshof ein.
Das Gericht befand, dass die Berufung der Kläger teilweise begründet war. Es bestätigte das Urteil der Vorinstanz, wonach der Zweitbeklagte den Strand von Maya wiederherstellen muss.
Der Zweitbeklagte wurde angewiesen, dem Urteil des Obersten Gerichtshofs innerhalb von 30 Tagen nachzukommen.
Bei dem Zweitbeklagten handelt es sich um das Forstwirtschaftsamt.