Bangkok — Beamte der Tierquarantäne am internationalen Flughafen Suvarnabhumi in Bangkok haben gestern, am 5. Dezember, einen Taiwanesen wegen Tierschmuggels festgenommen.
Der Leiter der Suvarnabhumi-Tierquarantäne, Phakkapong Phathong, sagte, dass die Beamten an diesem Tag um 9.05 Uhr eine Meldung über einen verdächtigen Taiwanesen erhielten. Die Beamten vermuteten, dass der 22-jährige Taiwanese lebende Tiere in seiner Kleidung versteckte, als er ein Röntgengerät an einer internationalen Abflugkontrolle passierte.
Der Verdächtige wurde zur weiteren Untersuchung in einen separaten Raum gebeten und die Beamten fanden schließlich drei Tiere, die in seinen Boxershorts versteckt waren. Bei den drei Tieren handelte es sich um einen Parryhund und zwei asiatische Kleinotter, die in Thailand unter Naturschutz stehen.
Die von den Behörden veröffentlichten Bilder zeigen, dass die Tiere in drei verschiedenen Strümpfen versteckt waren. Jeder Strumpf war mit Plastikklebeband am Handgelenk des Taiwanesen befestigt, und der Mann trug eine Mütze, um die Tiere zu bedecken. Die Tiere wurden an das Wildlife Conservation Bureau des Department of National Parks, Wildlife and Plant Conservation zur Gesundheitsprüfung und weiteren Pflege übergeben.
Der taiwanesische Verdächtige ist unter anderem angeklagt:
* Paragraphen 23, 93 und 112 des Tierschutzgesetzes: Einfuhr oder Ausfuhr von Wildtieren oder Tierkadavern ohne Genehmigung. Die Strafe beträgt bis zu 10 Jahre Gefängnis, eine Geldstrafe von bis zu 1 Million Baht oder beides.
* Abschnitt 242 des Zollgesetzes: Einfuhr oder Ausfuhr von Waren, die nicht durch das Zollverfahren gegangen sind, oder ohne Genehmigung. Die Strafe ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren, eine Geldstrafe in Höhe des Vierfachen des Warenpreises und der Zollgebühren oder beides.
* Abschnitt 244 des Zollgesetzes: Einfuhr oder Ausfuhr von Waren unter Umgehung von Beschränkungen oder Verboten für diese Waren. Die Strafe ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Baht oder beides.
* Abschnitt 31 des Tierseuchengesetzes: Einfuhr oder Ausfuhr von Tieren oder Tierkadavern ohne Genehmigung. Die Strafe ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, eine Geldstrafe von bis zu 200.000 Baht oder beides.