Bangkok — Polizeigeneral Kit-rat Panpetch, der amtierende Generalkommissar der RTP, übermittelte den Befehl des Premierministers an die Polizei und stellte klar, dass jeder, der sich als Komplize entpuppt, einschließlich des Regierungspersonals, mit rechtlichen Schritten rechnen muss.
Die Königlich Thailändische Polizei (RTP) hat das Büro zur Untersuchung von Internetkriminalität angewiesen, fortschrittliche Instrumente für ein strenges Vorgehen gegen Verbrechen im Zusammenhang mit Websites einzusetzen.
Diese Initiative ist eine Reaktion auf den Auftrag von Premierminister Srettha Thavisin an die RTP, innerhalb von 30 Tagen gegen Betrüger, Online-Glücksspiel und von Call-Centern betriebene Fake News vorzugehen.
Polizeigeneral Kit-rat Panpetch, der amtierende Generalkommissar des RTP, übermittelte den Befehl des Premierministers an die Polizei und stellte klar, dass jeder, der sich der Beihilfe schuldig gemacht hat, einschließlich des Regierungspersonals, mit rechtlichen Schritten rechnen muss.
Auf die Frage nach den Konsequenzen für die Beamten, wenn nach 30 Tagen keine greifbaren Fortschritte zu verzeichnen sind, verwies der amtierende Polizeichef auf die Notwendigkeit von Geduld, da der Premierminister der Ansicht ist, dass die Ergebnisse für die Öffentlichkeit sprechen werden.
Bezüglich der laufenden Ermittlungen gegen den stellvertretenden Polizeichef, Polizeigeneral Surachate Hakparn, stellte Kit-rat fest, dass die Ermittlungen gemäß den rechtlichen Protokollen ablaufen und der Prozess im Ermessen der Ermittlungsbeamten liegt.
Die Rechtsabteilung des RTP prüft derzeit die Einzelheiten dieses Falles, wobei der Polizeigeneral Kit-rat die weiteren Überlegungen anstellen wird.
Zuvor hatte das Strafgericht einen Haftbefehl gegen Polizeigeneral Surachate im Zusammenhang mit einer Glücksspiel-Website erlassen, nachdem er drei Vorladungen versäumt hatte. Dennoch stellte sich der stellvertretende nationale Polizeichef den Behörden, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, kurz nachdem die Ermittler am Dienstag einen Haftbefehl erwirkt hatten. (NNT)