Aktuelle Diskussionen über die thailändische Einkommenssteuer haben die Aufmerksamkeit vieler in Thailand lebender Ausländer erregt. Benjamin Hart, ein eingebürgerter thailändischer Staatsbürger und Geschäftsführer von Integrity Legal, erläuterte kürzlich, dass die Mehrheit der Expats von den neuesten Steuerankündigungen in Thailand nicht betroffen sein wird.
In einem Video mit dem Titel „Soll ich eine thailändische Steuernummer (TIN) beantragen?“ betont Hart, dass Medienberichte das Thema unverhältnismäßig aufgebauscht haben.
Er stellt klar, dass keine Änderungen der thailändischen Steuergesetze vorliegen und die meisten ausländischen Steuerpflichtigen, insbesondere Rentner, die auf vorversteuerte Renten aus ihrem Heimatland angewiesen sind, vermutlich keinen Bedarf haben, sich eine thailändische Steueridentifikationsnummer zu sichern.
Diese Aussagen zielen besonders auf die Gruppe ab, die im Jahr 2024 mindestens 180 Tage in Thailand lebt, was überwiegend Rentner betrifft. Herr Hart kritisiert zudem Personen, die versuchen, sich als Steuerexperten darzustellen, obwohl sie möglicherweise nicht ausreichend qualifiziert sind, um rechtliche Beratungen zu geben.
Er betont, dass Finanzdienstleistungen üblicherweise in die Hände thailändischer Fachleute gehören.
Ausländische Investoren und Bewohner sollten laut Hart ihre Steuerangelegenheiten mit qualifizierten thailändischen Unternehmen besprechen. Der Wochenblitz ergänzt, dass Finanzdienstleistungen wie Controlling und Rechnungsprüfung in Thailand hauptsächlich Thailändern vorbehalten sind.
Nur in Ausnahmefällen und bei internationalen Abkommen können Ausnahmen gelten.
Juristische Dienstleistungen sind ebenfalls grundsätzlich Thailändern vorbehalten, abgesehen von einigen Bereichen der Schlichtung. Das Arbeitsministerium stellt sicher, dass diese Regelungen eingehalten werden.
Obwohl der Wochenblitz selbst keine definitive Stellung zu den Ankündigungen der Steuerbehörde bezieht, wird die Relevanz des Themas insbesondere für viele seiner Leser hervorgehoben.