Bangkok — Das Richtergremium des Verfassungsgerichts hat den ehemaligen Vorsitzenden der Move Forward Party (MFP), Pita Limjaroenrat, in der iTV-Beteiligungsaffäre um seine Mitgliedschaft im Repräsentantenhaus für nicht schuldig erklärt.
Das Gericht trat gestern, 24. Januar, um 9.30 Uhr zusammen, um über den Fall zu beraten und abzustimmen, in dem die Wahlkommission (EC) beantragt hatte, über den Fall von Pita zu entscheiden, der Anteilseigner an der iTV Public Company Limited ist, die Zeitungen und andere Massenmedien betreibt, wodurch er gemäß der Verfassung, Abschnitt 101 (6) in Verbindung mit Abschnitt 98 (3), nicht für eine Mitgliedschaft im Repräsentantenhaus in Frage kommt.
Das Verfassungsgericht ordnete an, dass der 43-jährige ehemalige MFP-Vorsitzende sein Amt als Abgeordneter seit dem 19. Juli letzten Jahres bis zu einer gerichtlichen Entscheidung ruhen lassen muss.
Die Richter des Verfassungsgerichts bestätigten, dass es keine Verzögerung des Gerichtsurteils gegeben habe. Das Gericht erklärte, dass die von Pita in verschiedenen Medien geäußerten Meinungen zu dem Fall als unangemessen betrachtet werden, da sie die Gerichtsentscheidungen beeinflussen, ob positiv oder negativ.
Das Gericht stellte fest, dass genügend Beweise vorlagen, um eine Entscheidung zu treffen. Es gab keine Beweise dafür, dass Pita die iTV-Anteile übertragen hat. Es wurde davon ausgegangen, dass Pita die Aktien zu dem Zeitpunkt besaß, als die MFP ihre Namensliste für die Mitgliedschaft im Parlament einreichte, berichtete KhaoSod.
Die Ermittlungen ergaben, dass iTV seit dem 7. März 2007 nicht mehr berechtigt ist, ein Fernsehgeschäft zu betreiben, sondern den Status quo nur aufrechterhalten hat, um vor Gericht zu klagen. Darüber hinaus scheint das Unternehmen keine Gewinne aus dem Medienbetrieb zu erzielen. Es gibt jedoch Einkünfte aus Investitionen und staatlichen Zinsen.
Von dem Zeitpunkt an, als das Büro des Premierministers den Vertrag kündigte, bis heute hat iTV kein Massenmediengeschäft betrieben. Darüber hinaus gibt es keine Belege für eine Lizenz zur Registrierung für den Druck und den Betrieb eines Fernsehgeschäfts. Daher wurde entschieden, dass iTV zu dem Zeitpunkt, als Pita die Mitgliedschaft im Parlament beantragte, kein Zeitungs- oder Medienunternehmen betrieb.
Die Beteiligung des ehemaligen MFP-Vorsitzenden führte daher nicht dazu, dass ihm die Bewerbung um eine Mitgliedschaft im Repräsentantenhaus gemäß Artikel 98 Absatz 3 der Verfassung untersagt wurde.