Thailand erwägt Lockerung der Visabestimmungen, um Tourismus anzukurbeln

Mo., 13. Juni 2022 | Bangkok
Bangkok — Die thailändische Fremdenverkehrsbehörde (Tourism Authority of Thailand, TAT) wird eine erhebliche Lockerung der Visabestimmungen für internationale Reisende vorschlagen, um den Tourismus anzukurbeln. Der wichtigste Vorschlag sieht vor, die 30-tägige Visumbefreiung auf 45 Tage zu verlängern.
Derzeit kommen insgesamt 56 Länder für die Befreiung von der Visumpflicht in Frage — der Stempel, der Touristen aus Ländern wie dem Vereinigten Königreich, den USA, Deutschland, Singapur, Kanada und anderen einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen bei ihrer Ankunft in Thailand ermöglicht.
Nun wird die TAT vorschlagen, die Visumbefreiung um weitere 15 Tage zu verlängern. Die Idee dahinter ist, dass Touristen umso mehr Geld ausgeben, je länger sie in Thailand bleiben können.
Darüber hinaus wird die TAT vorschlagen, die Gebühr von 2.000 Baht für das Visa-on-Arrival (VOA) zu erlassen.
Das VOA (Visa on arrival) ist die erste Wahl für Touristen aus Indien und erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen in Thailand.
Yuthasak Supasorn, Gouverneur der TAT, sagte, dass die Gebühr zwar unbedeutend sei, aber hohe Ausgaben mit sich bringe, und dass der Verzicht auf die Gebühr es den Touristen dennoch ermögliche, während ihrer Reise in Thailand mehr auszugeben.
Der Vorschlag zur Lockerung der Visabestimmungen für Touristen kam nach einem Treffen der TAT mit mehr als 100 Vertretern der Tourismusbranche.
Es wird erwartet, dass die TAT den Vorschlag im Laufe dieser Woche dem Unterausschuss des Centre for Covid-19 Situation Administration (CCSA) vorlegen wird.
In der Zwischenzeit wird auch der Privatsektor einen Vorschlag zur Aufhebung der Beschränkungen vorlegen, die für die nächtliche Unterhaltungsindustrie weiterhin gelten.
Die Betreiber fordern ein Ende der Mitternachtsschließungen und die Rückkehr zu den Öffnungszeiten, die sie vor Ausbruch der Pandemie hatten.
Außerdem fordern sie die Abschaffung der Maskenpflicht in ganz Thailand.