Kommentare
Hans
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10.07.2024
Steuernummer
Nicht alle Finanzämter bearbeiten bisher Steuererklärungen mit Auslandsbezug.
Es gibt hier eine Auflistung beim revenue Departement.
Ich wurde zuerst in udon thani vom Beamten mit der Begründung weggeschickt, ich Sollte wieder kommen, wenn ich was zu bezahlen hätte.
Im märz dieses Jahres machte ich dann meine Steuererklärung für 2023 ohne Probleme.
Viele Beamten haben hier eben noch keine Erfahrung und fürchten den Gesichtsverlust. Niemals wird dir ein Beamte schriftlich geben, die Rente wäre nicht zu versteuern. Allein schon deshalb, weil es falsch ist.
Wer die steuerklärung machen will und muss, bekommt sich eine Steuernummer.
Markus Hua Hin
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10.07.2024
@Wolfgang, auf den 2 letzten Seiten der Wegleitung (Word-Dokument) findest du ein Beispiel einer Familie mit zwei Kindern. Das ist dann vielleicht eher klärend.
Im Dezember 2024 sollen dann die Formulare und Wegleitung für das Steuerjahr 2024 auf der gleichen Webseite ergänzt werden.
Bis dann wird es sicher auch noch genauere Informationen geben...
Wolfgang
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10.07.2024
Markus HuaHin,ich hab mir die ganzen Abseatze auch durch gelesen,aber irgendwann entnervt aufgehoehrt,nicht nur,das das ganze oft nur schwer,oder garnicht zu verstehen ist,fuer den normalen Leser,sondern vieles betrifft den Rentner garnicht.Zumindest konnte ich das mit den 190K nirgends finden.Aber gut,wenn es so ist,dann kaemen die 190K noch dazu.Aber,wie schon erwaehnt,erklaerte der Experte bei der Unterhaltung der Schweizer Botschaft das ganz anderst.Aber das scheint eben zu dem ganzen Chaos rund um das Thema zu passen.
Dann kaemen aber noch die 50% der Jahresrente bis 100K dazu,und der persoenliche Freibetrag 60K,bei verh,nochmal 60K.?
Das waeren 410K,+die 150K lt.Tabelle.
Was PIIGEORGE sagt,setzt dem ganzen die Krone auf,das man ihm wieder geschickt hat,weil Renten nicht besteuert werden.Er erfindet das ja nicht.Das haette ich mir aber schrieftlich geben lassen.
Das laesst ja fast vermuten,das die Beamten noch nicht mal was wissen,von dieser Aenderung.Denn auch von anderen Provinzen hoehrt man aehnliches,zwar nicht,das Renten nicht besteuert werden,aber das es keine Steuernr.gibt.oder erstmal.
Was fuer ein Chaos kommt dann auf die Beamten zu,wenn neachstes Jahr die ganzen Steuerformulare tausendfach eintrudeln?
Andre
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09.07.2024
@Harald
Zitat: „ich sehe das mit den Freibeträgen wie Hans. Die 190000 für über 65 jährige kommen noch dazu! Vielleicht kann das aber noch zweifelsfrei geklärt werden.“
Die Ausführungen dazu von Hans sind richtig. Der Freibetrag von 190.000 THB kommt noch dazu!
Oder anders ausgedrückt: Brutto-Einkommen – persönliche Freibeträge = zu versteuerndes Netto-Einkommen. Dieses Netto-Einkommen wird beginnend mit 0 % für die ersten 150.000 THB in den einzelnen Steuerstufen aufgeteilt und daraus die zu zahlende Einkommensteuer berechnet.
Dieter Koehler
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09.07.2024
wieso kann ich keinen Inhalt der Zwischenablage einfügen, da hätte ich den Artikel 18 Absatz 1 und 2 des DBA zwischen Deutschland und Thailand. Deshalb muss ich ihn noch einmal abschreiben :
Artikel 18
(1) Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die eine im Vertragsstaat ansässige Person bezieht, können nur dann in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne einees Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebsstätte als Ausgaben abgezogen werden.
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbstständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragsstaat von der Steuer befreit.
Nun weiß ich nicht , warum die in einem oberen Kommentar erwähnte Steuerbeamtin aus Neubrandenburg, dieses Vereinbarung so auslegt , als müssten deutsche Renten oder Pensionen in Thailand besteuert werden? Ich bin pensionierter Berufssoldat und fühle mich der Personengruppe nach Art 18 Abs. 2 zugeordnet. Danach müsste ich keine Steuer in THA entrichten.
Markus Hua Hin
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09.07.2024
Die Frage ob die 190'000 THB Freibetrag zusätzlich oder anstelle der 150'000 THB der Progressiven Steuertabelle berechnet wird.
Auf der Webseite des Revenue Departement gibt es für 2023 eine Wegleitung wie das Formular 90 auszufüllen ist. (1. Steuerformular. 2. Wegleitung) Hier der Link:
https://www.rd.go.th/english/65308.html
Dort wird unter andrem beschrieben:
▪ Ihr Geburtsdatum. (Wenn Sie 65 Jahre oder älter sind, fügen Sie das „Income Exemption Entitlement Form“ für eine Einkommensbefreiung von bis zu 190.000 Baht bei.)
Aus dem resultiert, dass die 190'000 THB zusätzlich abgezogen werden können Die progressive Steuertabelle bleibt unverändert. Was bedeutet, dass die ersten 150'000 THB in jedem Fall steuerfrei sind. Die möglichen Abzüge reduzieren das steuerbare Einkommen.
Piigeorge
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09.07.2024
Wir waren in Pattaya Jomtien auf dem Amt, dass diese Steuernummern vergibt. Mit Pass und Kopien.
Die Beamten gaben uns keine Steuernummer mit der Begründung, das
Altersrenten nicht versteuert werden müssen.
Woher der Wochenblitz diesen Artikel hat ist mir schleierhaft.
Hans
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09.07.2024
rd.go.th
Die Internetseite des Thailändischen Finanzministeriums, am besten mit dem Google Translater übersetzen lassen und weiterforschen
Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen des Heimatlandes
durchlesen
Zusätzlich für Deutsche
https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wirueberuns/kontakt/
Als erstes muss man feststellen, wo man seinen steuerlichen Wohnsitz hat - steht im Doppelbesteuerungsabkommen
wenn Thailand, dann das Thailändische Steuerrecht anwenden unter Berücksichtigung des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens
Dann das nationale Steuerrecht prüfen, ob auch hier eine Steuerpflicht besteht (zB weitere Einkünfte wie Gewerbebetrieb, Mieten...)
Andre
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09.07.2024
@Doris
Zitat: „Ich verstehe die deutschen Expats nicht, lt. dem deutschen DBA müssen wir auf staatliche Renten- oder Pensionszahlungen (außer Betriebsrenten) keine Steuern zahlen.“
Was soll man zu so einem Satz noch sagen? Dass Deutsche auf staatliche Renten- oder Pensionszahlungen keine Steuern zahlen müssen, ist doch totaler Quatsch!
Rufen Sie einfach das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) an, das ist für deutsche Auslandsrentner in Thailand zuständig. Lassen Sie sich mit Frau de la Borre' verbinden. Dort wird Ihnen erklärt, auf welche Art der Altersbezüge der Artikel 18 Absatz 1 und 2 des Deutsch-Thailändischen Doppelbesteuerungsabkommens zutreffen und wem das Besteuerungsrecht dafür zusteht.
Und übrigens, in diesem Bericht geht es nicht um das bilaterale steuerliche Vertragsverhältnis zu Deutschland, sondern zur Schweiz!
Wolfgang
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09.07.2024
Harald.es waere schoen,wenn tatsaechlich die 190K noch auf die 150K dazu kaemen,aber ich hab eben was anderes gehoehrt.b.z.w dieser Experte bei der Unterhaltung mit der Schweizer Botschaft im Februar sagte das so.unter 65J gelten die 150K,wie in der Steuertabelle,ueber 65J werden 40.000 mehr angerechnet,also 190K.
Und solang das nicht offiziell bestaetigt ist,anhand eines Beispiels vielleicht,glaub ich das erst,wenn ich sehe ,das das tatseachlich stimmt.Auch bei den anderen Freibetraegen gibt es verschiedene Aussagen.Auf der einen Seite steht 60K pro Partner kommen dazu,auf der anderen 30K.
Sa einzigste was wirklich klar ist,das die 150K lt Steuertabelle frei sind,Alle anderen Freibertaege sind meines Wissens nirgends zu 100% bestaetigt.
Generell ist das eh ein Unding,wie kann ich die gleichen Freibetraege 150K ansetzten fuer Expats mit unseren Einkommen,was 4,5,6 mal hoeher ist,wie bei den Thais.Dadurch entsteht eine Ungleichheit,und extreme Ungerechtigkeit.Und das nennen die eine gerechte Steuerverteilung.
Der Grundfreibetrag muesste eigendtlich deutlich angehoben werden.
Auch die 25K fuer KV,wie hier einer richtig sagte,viel zuwenig,und es muessten alle KV angerechnet werden,denn wenn ich den Betrag ja mit der Rente ueberweise,wird der versteuert,was die KV unter Strich noch teurer macht.Das ist die naechste Ungerechtigkeit.
Man kann nur hoffen,das man hier noch zur Besinnung kommt,was man eigendtlich schon viel frueher haette machen muessen,Denn sonst werden viele gehen,und Thailand schiesst sich damit selber ins Knie.
Hans Berner
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08.07.2024
@Adebar - so ist es! Ich lebe seit 2005 in Thailand und habe bis heute weder in der CH noch in TH einen müden baht Steuern bezahlt. TIN-Nummer habe seit 2017, weil die Schweizer Bank das verlangte. Damals hatte noch ein Konto in der CH, auf das die AHV-Rente überwiesen wurde. Bis dann die Banken anfingen durchzudrehen und absurd hohe "Kontoführungs-Gebühren" für Auslandschweizer verlangten! Seit dem lasse die Rente direkt nach Thailand überweisen. Aber da bin ich wohl bei weitem nicht der einzige.
Adelrich
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08.07.2024
Was ich nicht verstehe ,wir müssen ja 800000 Baht auf dem Konto haben
für das Jahres Visum oder 65000 Baht im Monat.
Dann sollen für unsere Renten auch noch Steuern bezahlen und
die 800000 Baht die auf dem Konto ,zahlen wir auch noch Steuern.
Urs Christen
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08.07.2024
Wie ich gehört habe, soll es folgende Abzüge für Verheiratete geben:
Für den Ehepartner 100'000 Bath
Pro Kind 15'000 Bath
Unterstützungsbedürftige Eltern (Schwiegereltern) 30'000 Bath
Nach meiner Berechnung (Rente) müsste ich ca. 170-180'000 Bath Steuern bezahlen. Wenn die Abzüge für Verheiratete stimmen, hätte ich 160'000 Bath an Abzügen und müsste lediglich 10-20'000 Bath Steuern bezahlen.
Damit könnte ich Leben....
Hans
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08.07.2024
Ich möchte kurz Stellung nehmen und beziehen mich nur auf das Verhältnis Deutschland thailand.
Es gibt nach dem thailändischen Gesetz die von mir angegebenen Freibeträge
190.000 baht ab dem 65. Lebensjahr
60.000 persönlicher Freibetrag
50 % auf die renten max 100.000 baht
25000 baht für eine thailändische krankenversicherung
Dann die steuertabelle
1-150.000 baht o %
Dann wie bekannt weiter
Doris liegt beim
DOppelbesteuerungsabkommen und ihren Freibeträge falsch.
Wer sich zusammen veranlagt lässt
Dann hat der Ehegatte weitere 60.000 baht Freibetrag.
Sollte der Ehegatte keine eigenen Einnahmen kommen für ihn keine weiteren Freibeträge hinzu.
Hat der Ehegatte weitere Einnahmen über 60.000 ist eine getrennte Veranlagung wohl besser.
Es sind auch die meisten kapitalerträge zu versteuern
Wer eine Schenkung an seine Frau macht, kann das nur bereits in Deutschland machen. Ob das ohne Schwierigkeiten so geht oder unzulässig ist, weiss ich nicht.
Wer keinerlei Geld nach Thailand einbringt und von seinem thailändische n sparguthaben lebt zahlt aktuell noch keine Steuern.
Man kann alles beim revenue thailand nachlesen. Das ist natürlich mühsam.
Ich selbst habe schon eine Steuererklärung in thailand gemacht.
Man mir nicht glauben möchte , bitte schön.
Harald
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08.07.2024
ich sehe das mit den Freibeträgen wie Hans. Die 190000 für über 65 jährige kommen noch dazu! Vielleicht kann das aber noch zweifelsfrei geklärt werden. Der Freibetrag für eine thailändische KV ist mit 25000 weit von der Realität der Kosten entfernt! Da sollten es mindestens 100000 oder noch mehr sein!
Rudolf
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08.07.2024
Es scheint, dass Hans einer der wenigen ist, der wirklich verstanden hat, wie der aktuelle Stand des thail. Steuergesetzes ist.
Leider haben sich im obengenannten Bericht auch wieder Fehlinformationen eingeschlichen.
Hans Berner
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08.07.2024
Was bedeutet kumulierte Steuer im der obigen Aufstellung ?
Adebar
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08.07.2024
Bin ich der richtigen Meinung, dass schweizer Bürger, mit derAHV-Rente, weder in der Schweiz noch in Thailand bisher Steuer bezahlt haben?
Bitte um Antwort!
Markus Hua hin
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08.07.2024
Der Steuerberater sagte mir, dass wenn ich von den Ersparnissen vor 2024 lebe, brauche ich keine Steuernummer und auch kein Steuerformular einreichen.
https://sherrings.com/thailand-tax-advisors-consultants.html
Heiner
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08.07.2024
Fűr Verheiratete, die sich Geldgeschenke machen, ist der § 42 der thailändischen Steuergesetzgebung interessant, der Ausfűhrungen zur Steuerfreiheit beinhaltet. Einfach mal nachlesen und sich danach beruhigt zurücklehnen.
Hans Wolfgang
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08.07.2024
Die Steuerreform( Gier) der Thailändischen Regierung wird mich aus dem schönen Thailand treiben.
Vorbereitungen laufen.
Schade
Dago
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08.07.2024
Also, kein neues Auto, keinen neuen Roller und die Unterstützung der Familie wird um den Steuerbetrag gekürzt und alles wie gehabt bis anhin.
Die ärmsten trifft es wieder am stärksten.
Orli
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08.07.2024
Jetzt werden dann einige tausend Rentner das Land verlassen in Richtung Kambodscha.
Doris
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08.07.2024
Ich verstehe die deutschen Expats nicht, lt. dem deutschen DBA müssen wir auf staatliche Renten- oder Pensionszahlungen (außer Betriebsrenten) keine Steuern zahlen.
Das DBA wurde auch vom Wochenblitz und auch von mir mehrfach veroeffentlicht und
kommentiert. Es ist unbedingt zu lesen.
Ich habe Angst, dass durch das künstliche Hochpuschen der Deutschen, weil das DBA nicht
gelesen oder nicht verstanden wird, dieses Abkommen sehr schnell geändert wird.
Erst dann müssen wir bluten.
Doris
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08.07.2024
Ich verstehe die deutschen Expats nicht, lt. dem deutschen DBA müssen wir auf staatliche Renten- oder Pensionszahlungen (außer Betriebsrenten) keine Steuern zahlen.
Das DBA wurde auch vom Wochenblitz und auch von mir mehrfach veroeffentlicht und
kommentiert. Es ist unbedingt zu lesen.
Ich habe Angst, dass durch das künstliche Hochpuschen der Deutschen, weil das DBA nicht
gelesen oder nicht verstanden wird, dieses Abkommen sehr schnell geändert wird.
Erst dann müssen wir bluten.
Rolf
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08.07.2024
Es wäre noch interessant zu wissen, wenn folgendes geklärt werden könnte:
Mir wurde durch einen Anwalt mitgeteilt, dass Abzüge für die Krankenversicherung nur zugelassen würden, wenn die Versicherung Ihren Sitz in Thailand hat. Viele Expats haben jedoch eine ausländiche Krankenversicherung; da diese einfach den besseren Schutz bieten, aber auch viel teurer sind.
Wie sieht es aus, wenn ein Expat mit einer Thai verheiratet ist und die Steuererklärung, lautend auf beide Namen eingereicht wird (wegen der höheren Abzüge). Muss die Thai, nach den Ableben des Ausländers dann weiterhin eine Steuererklärung ausfüllen? Die Steuer-ID Nummer lautet ja auf den Ehemann.
Das wären noch zwei Punkte, die vermutlich auch einige Expats interessieren könnten.
MiroJay
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08.07.2024
@Hans:
Ihre Darstellung mag ich. Sie ist genauso für viele Rentner relevant und nachvollziebar - Danke !
Doris
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08.07.2024
@Hans
geht 850.000 Baht in Thailand ein, dann sind 850.000 - 60.000 Freibetrag = 790.000 Baht zu versteuern.
0 190.000 = 0
191.000 - 300.000 = 5 % = 110.000 * 0,05 = 5.5000
301.000 - 500.000 = 10 % = 200.000 * 0,1 = 20.000
501.000 - 750.000 = 15 % = 250.000 * 0,15 = 37.500
750.000 - 1.000.000 = 20 % = 90.000 * 0,20 = 8.000
----------
71.000
Das bedeutet, das man jährlich 71.000 Baht Steuern zu bezahlen hat und nicht 27.500.
Wolfgang
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08.07.2024
Hallo,Hans,
ich glaub,du irrst dich,in den 190K ab 65,sind die 150K der Tabelle inbegriffen,das steht hier auch in dem Bericht,wenn man genau liesst.Also es kommen keine 190K nochmal extra dazu.Entweder 150K,vor 65J,oder ab 65J 190K.
Dasselbe wurde auch bei dem Video mit der Schweitzer Botschaft so gesagt im Februar.
Auch bei den 60K,die nochmal fuer jeden dazu kommen,bin ich mir nicht sicher,auf der Seite des thail.Finanzamt steht nur 30K.pro Partner.
Also ich wuerde fuer jegliche Freibetraege,die so im Raum stehen,ausser der Tabelle,kein Hand ins Feuer legen,ob die tatsaechlich stimmen.Denn eine offizielle Bestaetigung gibt es meines Wissens nicht.Ich weiss,das einige Anwaltskanzleien diese Freibetraege erwaehnt haben,aber selbst da gibt es unterschiedliche Angaben.Einige erwaehnen noch nicht mal die 190K ab 65J,sondern geben nur die 150K an.Ich glaube an die Freibetraege etst,wenn sie wirklich offiziell vom Finanzamt bestaetigt sind.
Zudem werden auch zunehmend die Banken das zu spueren bekommen,denn ich denke mal,das viele nur noch das noetigste ueberweisen,einige,weiss ich,leben nur noch vom Ersparten,was sie hier schon Jahre haben,ueberweisen ertmal garnix mehr,da koennten aber ordentlich was zusammen kommen,was den Banken fehlt.
Hans
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08.07.2024
Steuerfreibetröge für Menschen ab dem 65. Lebensjahr:
Vorababzug 190.000 baht
Persönlicher Freibetrag 60.000 baht
Danach Freibetrag auf die Rente 50 % max 100.000 baht
Dann beginnt die steuertabelle
0-150.000 baht einkommen 0%
150.000- 300.000 baht 5%
300.000- 500.000 baht 10 %
Das bedeutet konkret, bei 850.000 baht die in thailand eingehen, hat der alleinstehende 65. Jährige 27.500 baht Steuern zu zahlen.