Ukrainerin zerstört Mietwohnung in Phuket — 32.000 Baht Kaution gezahlt
Die Polizei in Phuket fahndet nach einer ukrainischen Staatsbürgerin, die verdächtigt wird, eine Mietwohnung in Wichit mutwillig zerstört zu haben. Laut Polizeioberst Somsak Thongkliang vom Wichit-Polizeirevier hat die Frau die erste Vorladung ignoriert. Sollte sie auch der zweiten Aufforderung nicht folgen, wird ein Haftbefehl beantragt.
Was ist passiert?
Die Ukrainerin war angeblich eine Bekannte des eigentlichen Mieters, eines Russen, der das Apartment offiziell gemietet hatte. Nach einem Streit um die Kaution in Höhe von 32.000 Baht (ca. 800 Euro) soll sie die Wohnung verwüstet haben. (Video hier!) Die Besitzerin betont jedoch, dass sie die Kaution nicht vorenthalten wollte — es gab jedoch formale Probleme:
- Der Vertrag sah vor, dass die Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Abzug von Kosten zurückgezahlt wird.
- Das Geld sollte nur an den Vertragspartner (den russischen Mieter) fließen — nicht an Dritte.
- Die Ukrainerin war nicht als Mitbewohnerin registriert und konnte keine Berechtigung nachweisen.
- Der Mieter hatte zudem offene Rechnungen für Wasser, Strom und andere Leistungen.

„Ich bin das Opfer!“ — Vermieterin wehrt sich gegen Vorwürfe
Die Eigentümerin, Praphaphan Meesomboon, fühlt sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. In sozialen Medien wurde sie beschuldigt, die Kaution unrechtmäßig einbehalten zu haben — was sie energisch bestreitet:
„Soll ich Geld an jemanden zurückgeben, den ich nicht kenne? Ich will, dass die Polizei den Mieter befragt, damit die Wahrheit ans Licht kommt. Mein Eigentum wurde beschädigt, und ich werde online angegriffen — dabei habe ich nichts falsch gemacht!“
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Der Fall sorgt für Aufsehen, weil Phuket als Touristenhochburg auf funktionierende Miet- und Hotelgeschäfte angewiesen ist. Die Behörden zeigen keine Nachsicht mit mutwilligen Zerstörungen. Sollte die Ukrainerin schuldig sein, drohen ihr hohe Schadenersatzzahlungen — und möglicherweise eine Ausweisung.
Was passiert jetzt?
- Die Polizei bereitet eine zweite Vorladung vor.
- Falls die Verdächtige nicht erscheint, wird ein Haftbefehl beantragt.
- Die Ermittlungen laufen — auch gegen den Hauptmieter, der möglicherweise mitverantwortlich ist.