Bankkarte sperren: Was ist notwendig zu wissen?

Der Ver­lust der Bankkarte zählt zu den Schock­mo­menten, die sich nie­mand wün­scht, aber lei­der den­noch manch­mal passieren. Damit man den damit mit einge­hen­den Schaden so klein wie möglich hält und Dieben keine Chance gibt, das Zahlungsmit­tel für eigene Zwecke zu nutzen, sollte die Karte umge­hend ges­per­rt wer­den. Dies geschieht besten­falls über einen Anruf beim Sperr-Notruf. Doch auch bei der Polizei sollte ein solch­er Dieb­stahl gemeldet wer­den, um einen krim­inellen Miss­brauch vorzubeu­gen. Welche Schritte man daher beim Ver­lust der Bankkarte befol­gen sollte und was man son­st noch zu diesem The­ma wis­sen muss, kann man im Fol­gen­den nachlesen.

Bankkarte über den Notruf sper­ren lassen

Jährlich wer­den hochgerech­net unge­fähr 100.000 Porte­mon­naie gestohlen, wobei sich der geschätzte finanzielle Ver­lust auf etwa 30 Mil­lio­nen Euro beläuft. Damit bei einem selb­st der Schaden so klein wie möglich gehal­ten wird, ist bei Ersterken­nung des Dieb­stahls sofor­tiges Han­deln gefragt. Die schnell­ste und effek­tivste Art und Weise ist es, umge­hend die Num­mer des Sperr-Notrufs zu wählen. Die entsprechende Tele­fon­num­mer dafür lautet +49 116 116, wobei die entsprechende Län­der­vor­wahl zu beacht­en ist. Am besten ist es, sich die Num­mer für Not­fälle bere­its einzus­pe­ich­ern, um ja keine weit­ere Zeit zu ver­lieren. Über diesen Anruf gelangt man direkt an die zuständi­ge Bank und kann so die Bankkarte samt Online-Bank­ing kosten­frei sper­ren lassen. Dies geht nicht nur für pri­vate, son­dern auch für Fir­menkred­itkarten.

Hin­weis: Eben­so ist es rat­sam, die Ban­kleitzahl, die Kon­ton­um­mer und die Num­mer der Kred­itkarte notiert zu haben, da diese Infor­ma­tio­nen für eine Sperre über den Notruf erforder­lich sind. 

Prinzip­iell lassen sich auf diese Art nur Giro- und Kred­itkarten sper­ren. Bei Amer­i­can Express gibt es hinge­gen eine eigene Sper­rnum­mer — 069 97 97 1000. Mas­ter­card und Visa kön­nen selb­st keine Sperre ver­an­lassen, da sie nur als Bezahlplat­tform dienen. 

Bankkarte online sper­ren lassen

Eine weit­ere Option, die Bankkarte bei Ver­lust sper­ren zu lassen, ist online über soge­nan­nte Sperr-Apps. Dabei hin­ter­legt man im Vor­feld die Karten, damit man beim Ein­tr­e­f­fen ein­er solchen Not­si­t­u­a­tion zum einen alle Dat­en bere­its vorhan­den hat und zum anderen das Prozedere der Sper­rung mit­tels weni­gen Klicks in der App­lika­tion durchge­führt wer­den kann. Solche Anwen­dun­gen gibt es sowohl für iOS als auch für Android. 

Bankkarte mit KUNO sper­ren lassen

Da trotz Online- oder Notruf-Sperre eine gestoh­lene Karte unter Ver­wen­dung des SEPA-Lastschriftver­fahrens an der Kasse immer noch benutzt wer­den kann, muss man zusät­zlich die Bankkarte über KUNO sper­ren lassen. KUNO ist die Kurz­form für Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung im unmit­tel­baren Zahlungsverkehr unter Nutzung nicht polizeilich­er Organ­i­sa­tion­sstruk­turen” und bedeutet, dass dadurch die Polizei mit Geschäften in Verbindung tritt und all diese Einzel­händler über den Dieb­stahl informiert. Infolgedessen ergeben sich vor allem diese bei­den Vorteile:

  1. Die Karte kann für kein­er­lei Arten an Zahlun­gen mehr ver­wen­det werden
  2. Bei Bemerk ein­er gestohle­nen Karte wird umge­hend Anzeige aufgegeben

Sobald eine Bankkarte über die KUNO ges­per­rt wird, erhält man außer­dem eine Sper­rbestä­ti­gungsnum­mer, mit der man gegebe­nen­falls, bei irrtüm­lichem Ver­lust, die Sperre wieder aufheben kann.

Mit welchen Kosten muss man beim Sper­ren der Bankkarte rechnen? 

Es ist sog­ar im Bürg­er­lichen Geset­zbuch geregelt, dass der Anruf des Sperr-Notrufs und die Sper­rung an sich kosten­los für die betr­e­f­fende Per­son ist. Hier kann es nur sein, dass auf­grund des Tele­fonats aus dem Aus­land Gebühren anfall­en kön­nen, die aber ver­gle­ich­sweise zu dem unter Umstän­den entste­hen­den Schaden äußerst min­i­mal sind. Die Bank darf einzig und allein jedoch für das Ausstellen und die Abwick­lung ein­er neuen Bankkarte ein Ent­gelt ver­lan­gen. Diese Kosten hän­gen oft­mals von der Sit­u­a­tion ab, da beispiel­sweise die Expressliefer­ung ein­er neuen Zahlungskarte um einiges teur­er ist, als der Standardversand. 

Was geschieht nach dem Sper­ren der Bankkarte?

Nach­dem eine Bankkarte ord­nungs­gemäß ges­per­rt wurde, sollte man den­noch regelmäßig die Kon­toauszüge nach ungewöhn­lichen Aktiv­itäten prüfen, da sich weit­er­er Miss­brauch nicht voll­ständig auss­chließen lässt. Ger­ade über ein Online-Bank­ing-Kon­to kann man auf diese Dat­en in Echtzeit zugreifen. Bis man schließlich eine Ersatzkarte zugeschickt bekommt, verge­ht in der Regel in etwa eine Woche. In der Zwis­chen­zeit ist es allerd­ings möglich, sich an einem entsprechen­den Bankschal­ter, gegen Vor­lage eines Ausweis­es, Bargeld auszahlen zu lassen. Dies ist aber nur mach­bar, solange es sich um eine Fil­iale der eige­nen Bank han­delt, weshalb es ger­ade bei Kar­tendieb­stahl im Aus­land nicht so ein­fach ist, an eine Auszahlung zu gelangen. 

Wer trägt bei Karten­miss­brauch die Haftung?

Die Haf­tung bei Dieb­stahl von Bankkarten hängt zum einen von der Art der Zahlungskarte ab und zum anderen, ob der Besitzer grob fahrläs­sig gehan­delt hat. So haftet ein Bankkunde bis zu einem Höch­st­be­trag von 50€ vor der Sper­rung, wobei alle Beträge über diesen Betrag nor­maler­weise von der Bank getra­gen wer­den. Bei Mas­ter­card und Visa gibt es sog­ar eine soge­nan­nte Zero Lia­bil­i­ty Pol­i­cy, bei der sämtliche finanzielle Schä­den, die sowohl nach dem Dieb­stahl als auch vor der Sper­rung anfall­en, über­nom­men wer­den. Dies gilt sog­ar für kon­tak­t­lose Bezahlvorgänge. 

Voraus­set­zung dafür ist jedoch, dass das Ver­hal­ten des Kartenbe­sitzers nicht fahrläs­sig war, sprich die fol­gen­den Dinge tre­f­fen nicht zu: 

  • Ver­stauen der Karte an einem unbeauf­sichtigten Ort
  • Auf­be­wahren des Sicher­heitscodes und der Karte am sel­ben Platz
  • Kein sofor­tiges Melden eines Kartenverlustes

Die Beurteilung, ob ein fahrläs­siges Ver­hal­ten vor­liegt oder nicht, kann häu­fig sog­ar in Gerichtsver­hand­lun­gen stattfinden. 

Kann Kar­tendieb­stahl vorge­beugt werden? 

Die effek­tivste Lösung, den Ver­lust ein­er Bankkarte vorzubeu­gen, ist, von ein­er physis­chen zu ein­er virtuellen Kred­itkarte zu wech­seln. Diese kann man sowohl für online Käufe als auch direkt an der Kasse im Einzel­han­del nutzen, was virtuelle Kred­itkarten, bezüglich des Ein­satzes, viel flex­i­bler macht. Mit­tels ein­er dazuge­höri­gen App lassen sich Lim­its set­zen und bei Bedarf kann man das Zahlungsmit­tel mit nur weni­gen Klicks sper­ren. Virtuelle Kred­itkarten eignen sich vor allem auch für Unternehmen, da Mitar­beit­er auf diesem Weg einen eige­nen, lim­i­tierten Zugang auf das Geschäft­skon­to bekom­men und Zahlun­gen for­t­an selb­ständig durch­führen können. 

Faz­it

Damit man für den Fall eines Bankkar­tendieb­stahls bestens vor­bere­it­et ist, kann man im Vorhinein bere­its einige Vorkehrun­gen tre­f­fen, wie unter anderem das Ein­spe­ich­ern der jew­eili­gen Tele­fon­num­mern und der Bank­in­for­ma­tio­nen. So lassen sich Bankkarten entwed­er über einen Notruf, online oder über die KUNO sper­ren, was in der Regel kosten­los ist. Außer­dem haftet man nor­maler­weise nur bis zu einem Schaden von 50€, was sowohl vom Anbi­eter abhängt als auch davon, ob ein fahrläs­siges Ver­hal­ten vor­liegt. Um grund­sät­zlich einem Karten­ver­lust und ‑miss­brauch vorzubeu­gen, ist die beste Lösung, von ein­er physis­chen zu ein­er virtuellen Kred­itkarte zu wech­seln, da so nichts mehr entwen­det wer­den kann. 

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