Der Verlust der Bankkarte zählt zu den Schockmomenten, die sich niemand wünscht, aber leider dennoch manchmal passieren. Damit man den damit mit eingehenden Schaden so klein wie möglich hält und Dieben keine Chance gibt, das Zahlungsmittel für eigene Zwecke zu nutzen, sollte die Karte umgehend gesperrt werden. Dies geschieht bestenfalls über einen Anruf beim Sperr-Notruf. Doch auch bei der Polizei sollte ein solcher Diebstahl gemeldet werden, um einen kriminellen Missbrauch vorzubeugen. Welche Schritte man daher beim Verlust der Bankkarte befolgen sollte und was man sonst noch zu diesem Thema wissen muss, kann man im Folgenden nachlesen.
Bankkarte über den Notruf sperren lassen
Jährlich werden hochgerechnet ungefähr 100.000 Portemonnaie gestohlen, wobei sich der geschätzte finanzielle Verlust auf etwa 30 Millionen Euro beläuft. Damit bei einem selbst der Schaden so klein wie möglich gehalten wird, ist bei Ersterkennung des Diebstahls sofortiges Handeln gefragt. Die schnellste und effektivste Art und Weise ist es, umgehend die Nummer des Sperr-Notrufs zu wählen. Die entsprechende Telefonnummer dafür lautet +49 116 116, wobei die entsprechende Ländervorwahl zu beachten ist. Am besten ist es, sich die Nummer für Notfälle bereits einzuspeichern, um ja keine weitere Zeit zu verlieren. Über diesen Anruf gelangt man direkt an die zuständige Bank und kann so die Bankkarte samt Online-Banking kostenfrei sperren lassen. Dies geht nicht nur für private, sondern auch für Firmenkreditkarten.
Hinweis: Ebenso ist es ratsam, die Bankleitzahl, die Kontonummer und die Nummer der Kreditkarte notiert zu haben, da diese Informationen für eine Sperre über den Notruf erforderlich sind.
Prinzipiell lassen sich auf diese Art nur Giro- und Kreditkarten sperren. Bei American Express gibt es hingegen eine eigene Sperrnummer — 069 97 97 1000. Mastercard und Visa können selbst keine Sperre veranlassen, da sie nur als Bezahlplattform dienen.
Bankkarte online sperren lassen
Eine weitere Option, die Bankkarte bei Verlust sperren zu lassen, ist online über sogenannte Sperr-Apps. Dabei hinterlegt man im Vorfeld die Karten, damit man beim Eintreffen einer solchen Notsituation zum einen alle Daten bereits vorhanden hat und zum anderen das Prozedere der Sperrung mittels wenigen Klicks in der Applikation durchgeführt werden kann. Solche Anwendungen gibt es sowohl für iOS als auch für Android.
Bankkarte mit KUNO sperren lassen
Da trotz Online- oder Notruf-Sperre eine gestohlene Karte unter Verwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens an der Kasse immer noch benutzt werden kann, muss man zusätzlich die Bankkarte über KUNO sperren lassen. KUNO ist die Kurzform für “Kriminalitätsbekämpfung im unmittelbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen” und bedeutet, dass dadurch die Polizei mit Geschäften in Verbindung tritt und all diese Einzelhändler über den Diebstahl informiert. Infolgedessen ergeben sich vor allem diese beiden Vorteile:
- Die Karte kann für keinerlei Arten an Zahlungen mehr verwendet werden
- Bei Bemerk einer gestohlenen Karte wird umgehend Anzeige aufgegeben
Sobald eine Bankkarte über die KUNO gesperrt wird, erhält man außerdem eine Sperrbestätigungsnummer, mit der man gegebenenfalls, bei irrtümlichem Verlust, die Sperre wieder aufheben kann.
Mit welchen Kosten muss man beim Sperren der Bankkarte rechnen?
Es ist sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, dass der Anruf des Sperr-Notrufs und die Sperrung an sich kostenlos für die betreffende Person ist. Hier kann es nur sein, dass aufgrund des Telefonats aus dem Ausland Gebühren anfallen können, die aber vergleichsweise zu dem unter Umständen entstehenden Schaden äußerst minimal sind. Die Bank darf einzig und allein jedoch für das Ausstellen und die Abwicklung einer neuen Bankkarte ein Entgelt verlangen. Diese Kosten hängen oftmals von der Situation ab, da beispielsweise die Expresslieferung einer neuen Zahlungskarte um einiges teurer ist, als der Standardversand.
Was geschieht nach dem Sperren der Bankkarte?
Nachdem eine Bankkarte ordnungsgemäß gesperrt wurde, sollte man dennoch regelmäßig die Kontoauszüge nach ungewöhnlichen Aktivitäten prüfen, da sich weiterer Missbrauch nicht vollständig ausschließen lässt. Gerade über ein Online-Banking-Konto kann man auf diese Daten in Echtzeit zugreifen. Bis man schließlich eine Ersatzkarte zugeschickt bekommt, vergeht in der Regel in etwa eine Woche. In der Zwischenzeit ist es allerdings möglich, sich an einem entsprechenden Bankschalter, gegen Vorlage eines Ausweises, Bargeld auszahlen zu lassen. Dies ist aber nur machbar, solange es sich um eine Filiale der eigenen Bank handelt, weshalb es gerade bei Kartendiebstahl im Ausland nicht so einfach ist, an eine Auszahlung zu gelangen.
Wer trägt bei Kartenmissbrauch die Haftung?
Die Haftung bei Diebstahl von Bankkarten hängt zum einen von der Art der Zahlungskarte ab und zum anderen, ob der Besitzer grob fahrlässig gehandelt hat. So haftet ein Bankkunde bis zu einem Höchstbetrag von 50€ vor der Sperrung, wobei alle Beträge über diesen Betrag normalerweise von der Bank getragen werden. Bei Mastercard und Visa gibt es sogar eine sogenannte Zero Liability Policy, bei der sämtliche finanzielle Schäden, die sowohl nach dem Diebstahl als auch vor der Sperrung anfallen, übernommen werden. Dies gilt sogar für kontaktlose Bezahlvorgänge.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Verhalten des Kartenbesitzers nicht fahrlässig war, sprich die folgenden Dinge treffen nicht zu:
- Verstauen der Karte an einem unbeaufsichtigten Ort
- Aufbewahren des Sicherheitscodes und der Karte am selben Platz
- Kein sofortiges Melden eines Kartenverlustes
Die Beurteilung, ob ein fahrlässiges Verhalten vorliegt oder nicht, kann häufig sogar in Gerichtsverhandlungen stattfinden.
Kann Kartendiebstahl vorgebeugt werden?
Die effektivste Lösung, den Verlust einer Bankkarte vorzubeugen, ist, von einer physischen zu einer virtuellen Kreditkarte zu wechseln. Diese kann man sowohl für online Käufe als auch direkt an der Kasse im Einzelhandel nutzen, was virtuelle Kreditkarten, bezüglich des Einsatzes, viel flexibler macht. Mittels einer dazugehörigen App lassen sich Limits setzen und bei Bedarf kann man das Zahlungsmittel mit nur wenigen Klicks sperren. Virtuelle Kreditkarten eignen sich vor allem auch für Unternehmen, da Mitarbeiter auf diesem Weg einen eigenen, limitierten Zugang auf das Geschäftskonto bekommen und Zahlungen fortan selbständig durchführen können.
Fazit
Damit man für den Fall eines Bankkartendiebstahls bestens vorbereitet ist, kann man im Vorhinein bereits einige Vorkehrungen treffen, wie unter anderem das Einspeichern der jeweiligen Telefonnummern und der Bankinformationen. So lassen sich Bankkarten entweder über einen Notruf, online oder über die KUNO sperren, was in der Regel kostenlos ist. Außerdem haftet man normalerweise nur bis zu einem Schaden von 50€, was sowohl vom Anbieter abhängt als auch davon, ob ein fahrlässiges Verhalten vorliegt. Um grundsätzlich einem Kartenverlust und ‑missbrauch vorzubeugen, ist die beste Lösung, von einer physischen zu einer virtuellen Kreditkarte zu wechseln, da so nichts mehr entwendet werden kann.