Ihr Leitfaden für die Grundsteuer in Thailand

Ihr leitfaden fuer die grundsteuer in thailand

Der Kauf ein­er Immo­bilie in Thai­land ist ein span­nen­des Unter­fan­gen, sei es als Investi­tion oder weil die Schön­heit dieses tro­pis­chen Lan­des Ihr Herz erobert hat.

Aber wie ver­traut sind Sie mit den Grund­s­teuern in Thai­land? Das Steuer­sys­tem des Lan­des kann für Aus­län­der, die eine Immo­bilie kaufen oder verkaufen möcht­en, recht kom­plex erscheinen.

Es ist jedoch wichtig, dass Sie es ver­ste­hen, um einen rei­bungslosen Ablauf der Transak­tion zu gewährleisten.

Im Fol­gen­den find­en Sie eine Liste der Steuern, die Sie beim Verkauf oder Kauf ein­er Immo­bilie in Thai­land zahlen müssen.


Grun­der­werb­ss­teuer

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Beim Kauf ein­er Immo­bilie in Thai­land ist es wichtig, das Konzept der Über­tra­gungss­teuer zu verstehen.

Diese Steuer wird vom thailändis­chen Land­min­is­teri­um auf alle Über­tra­gun­gen von Grund­stück­en und Immo­bilien erhoben und beträgt pauschal 2 % des geschätzten Wertes der Immo­bilie — eine Gebühr, die der Käufer zu tra­gen hat.

Die Über­tra­gungss­teuer wird zum Zeit­punkt der Über­tra­gung des Eigen­tums erhoben.

Es ist wichtig zu wis­sen, dass der geschätzte Wert der Immo­bilie, der oft auch als einge­tra­gen­er Wert beze­ich­net wird, die Grund­lage für diese Steuer ist.


Stem­pel­s­teuer

Die Stem­pel­s­teuer in Thai­land bezieht sich auf eine Steuer auf die Über­tra­gung von Immo­bilien, die in der Regel vom Verkäufer gezahlt wird.

Sie ist ein wesentlich­er Bestandteil des Ver­fahrens für aus­ländis­che Inve­storen, die ihre Immo­bilie reg­istri­eren lassen.

Diese Steuer beträgt 0,5 % des einge­tra­ge­nen Wertes der Immo­bilie, der sich aus der höheren Summe von entwed­er den ver­an­schlagten Kosten oder dem Verkauf­spreis ergibt.

Es ist wichtig zu wis­sen, dass diese Steuer auch dann zu zahlen ist, wenn Sie nicht gewerbesteuerpflichtig sind.

Die Verpflich­tung zur Zahlung dieser Steuer entste­ht zum Zeit­punkt des Immobilienverkaufs.

Sie müssen sie also im Hin­terkopf behal­ten, wenn Sie den Verkauf Ihrer Immo­bilie in Thai­land planen.


Quel­len­s­teuer

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Die Quel­len­s­teuer ist ein weit­er­er kri­tis­ch­er Aspekt, der beim Verkauf von Immo­bilien in Thai­land zu beacht­en ist, und ihre Anwen­dung hängt vom Sta­tus des Verkäufers ab.

Wenn der Immo­bilien­verkäufer als Unternehmen reg­istri­ert ist, beträgt die Quel­len­s­teuer 1 % des Verkauf­spreis­es oder des geschätzten Immo­bilien­wertes, je nach­dem, welch­er Wert höher ist.

Das Unternehmen muss die Ein­nah­men aus dem Verkauf in sein­er Einkom­men­steuer­erk­lärung angeben.

Für Pri­vat­per­so­n­en ist die Sit­u­a­tion etwas komplexer.

Die Steuern wer­den nach ein­er pro­gres­siv­en Skala berech­net, die von 0 % bis 35 % reicht, je höher der Wert der Immo­bilie ist.

Der Verkauf­spreis wird als Brut­toeinkom­men eingestuft, von dem die Aus­gaben abge­zo­gen werden.

Das ein­mal ermit­telte Net­toeinkom­men wird durch die Gesamtzahl der Eigen­tum­s­jahre geteilt, um die Gesamtverpflich­tung zu ermitteln.

Wenn Sie nicht in Thai­land ansäs­sig sind, zahlen Sie entwed­er die Quel­len­s­teuer oder sie wird Ihnen als Steuergutschrift gut­geschrieben, wenn zwis­chen Thai­land und Ihrem Heimat­land ein Dop­pelbesteuerungsabkom­men besteht.

Wenn Sie das Einkom­men in Ihr Heimat­land zurückschick­en möcht­en, wird ein Pauschal­satz von 15 % erhoben.

Als Verkäufer kön­nen Sie wählen, ob Sie die Verkauf­ser­löse in Ihrer Steuer­erk­lärung angeben wollen oder nicht, wobei Sie die bere­its gezahlte Quel­len­s­teuer abziehen kön­nen, wenn Sie dies tun.


Berech­nung der Quellensteuer

Die Berech­nung der Quel­len­s­teuer für einzelne Immo­bilien­verkäufer erfol­gt in zwei Schritten.

Erstens muss das steuerpflichtige Jahre­seinkom­men berech­net werden.

Dazu nehmen Sie den Schätzw­ert der Immo­bilie, mul­ti­plizieren ihn mit einem Abzugs­fak­tor (der je nach Dauer des Immo­bilienbe­sitzes vari­iert) und divi­dieren diesen Betrag durch die Anzahl der Jahre, in denen die Immo­bilie in Ihrem Besitz war.

Anschließend wird in einem zweiten Schritt der Gesamtbetrag der von Ihnen geschuldeten Quellensteuer ermittelt.

Dazu wird die geschuldete Jahressteuer anhand des progressiven Einkommensteuertarifs berechnet und mit dem in Schritt eins ermittelten steuerpflichtigen Jahresnettoeinkommen verglichen.

Multiplizieren Sie diese Jahressteuer mit der Gesamtzahl der Jahre, in denen Sie die Immobilie besessen haben, um die gesamte geschuldete Quellensteuer zu ermitteln.


Besondere Gewerbesteuer

Für diejenigen, die eine Immobilie verkaufen, die sie seit weniger als fünf Jahren in Thailand besitzen, gibt es eine Steuer, die so genannte Special Business Tax, zu beachten.

Diese beläuft sich auf 3,3 % und wird entweder von den bewerteten Kosten oder vom Verkaufspreis berechnet, je nachdem, welcher Wert höher ist.

Verkäufer, ob Privatpersonen oder Unternehmen, sind verpflichtet, diese Steuer zu zahlen.

Wenn Sie die Immobilie jedoch seit mehr als fünf Jahren besitzen oder Ihr Name in der offiziellen Grundbucheintragung steht, sind Sie von dieser Steuer befreit.

Zu beachten ist auch, dass Sie von der Stempelsteuer befreit sind, wenn Sie zur Zahlung der besonderen Gewerbesteuer verpflichtet sind.


Mieteinnahmensteuer

Die Mieteinnahmensteuer ist ein Teil der Haus- und Grundsteuer in Thailand.

Im Wesentlichen müssen Sie diese Steuer zahlen, wenn Sie eine Immobilie besitzen und diese vermieten.

Sie wird mit 12,5 % der jährlichen Mieteinnahmen berechnet, unabhängig davon, ob es sich um tatsächliche oder geschätzte Einnahmen handelt.

Wenn Sie die Immobilie besitzen und selbst bewohnen, sind Sie natürlich von dieser Steuer befreit.

Für Unternehmen, die Immobilien besitzen, ist diese Steuer jedoch immer anwendbar.

Dies liegt daran, dass unternehmenseigene Immobilien als gewerblich genutzt gelten, unabhängig davon, ob sie vermietet werden oder nicht.

Eine Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu verringern, besteht darin, Ihre gesamten Mieteinnahmen in zwei Teile aufzuteilen: die Miete für die Immobilie selbst und zusätzliche Kosten für Möbel oder Dienstleistungen.

Letztere unterliegen nicht der Haus- und Grundsteuer.


Beachten Sie jedoch, dass Sie als Unternehmen, das für die Mehrwertsteuer registriert ist, eine Steuer von 7 % auf die Einkünfte aus Möbeln und Dienstleistungen zahlen müssen.

Interessanterweise sind ausländische Einwohner, die in einer Immobilie leben, nicht verpflichtet, Grundsteuer zu zahlen, wenn die Immobilie einem thailändischen Unternehmen gehört.

Dies liegt daran, dass die Immobilie nicht als "eigengenutzt" eingestuft wird.

Es ist wichtig, daran zu denken, dass in Thailand Mieteinnahmen als steuerpflichtig gelten.

Daher müssen Sie, egal ob Sie eine Einzelperson oder ein Unternehmen sind, dieses Einkommen erklären und entsprechend Steuern zahlen.

Einzelne Vermieter zahlen nach dem progressiven Einkommensteuertarif, während Unternehmen in der Regel 30 % Körperschaftssteuer zahlen.


Wann und wie man in Thailand Grundsteuern zahlt

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FOTO: By way­home­s­tu­dio via Freepik

Da es in Thai­land keine all­ge­meine Grund­s­teuer gibt, vari­iert der Fälligkeitszeitpunkt.

Das Steuer­jahr läuft vom 1. Jan­u­ar bis zum 31. Dezem­ber, und die Steuern für diesen Zeitraum sind bis zum 31. März fällig.

Wenn Sie Ihre Immo­bilie ver­mi­eten, wer­den Ihre Steuern im Feb­ru­ar fällig.

Wenn Sie Ihre Steuern rechtzeit­ig zahlen, bleiben Ihre Angele­gen­heit­en in Ord­nung und Sie wer­den nicht mit unnöti­gen Geld­strafen belegt.

Die Ver­wal­tung Ihrer Grund­s­teuer in Thai­land ist ein unkom­pliziert­er Prozess, für den es mehrere Zahlungsmöglichkeit­en gibt.

Erstens kön­nen Sie Ihre Steuern online über Ihr thailändis­ches Bankkon­to an das Finan­zamt zahlen.

Sowohl die Bangkok Bank als auch die Krungth­ai Bank nehmen Steuerzahlun­gen in ihren Fil­ialen entgegen.

Die Krungth­ai Bank ist beson­ders empfehlenswert, weil sie im Umgang mit staatlichen Stellen in Thai­land sehr effizient ist.


Sie haben mehrere Möglichkeit­en, Ihre Grund­s­teuer zu bezahlen.

Erstens kön­nen Sie selb­st zur Bank gehen.

Kleinere Beträge kön­nen Sie auch an einem Gel­dau­to­mat­en oder über die Web­site der Bank bezahlen.

Sie kön­nen Ihre Zahlung auch über eine juris­tis­che Per­son veranlassen.

Es liegt an Ihnen zu entschei­den, welche Meth­ode für Ihre Sit­u­a­tion am besten geeignet ist.

Wenn Sie die Grund­s­teuer nicht einkalkulieren, kann Ihre Immo­bilien­in­vesti­tion in Thai­land schnell ins Minus rutschen.

Berechnen Sie sie also sorgfältig und holen Sie sich bei Bedarf die Hilfe eines Experten.

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