Wie umgehen Ausländer die Grundstücksbesitzgesetze in Thailand rechtlich? Landbesitz kann Ihnen bis ins Grab folgen

Wie umgehen Ausländer die Grundstücksbesitzgesetze in Thailand rechtlich? Landbesitz kann Ihnen bis ins Grab folgen

In unserem vorheri­gen Artikel haben wir unter­sucht, wie aus­ländis­che Inve­storen häu­fig Nom­i­nee-Struk­turen nutzen, um Thai­lands restrik­tive Geset­ze zur Unternehmen­seigen­tümer­schaft gemäß dem For­eign Busi­ness Act (FBA) zu umge­hen. Diese Vere­in­barun­gen, bei denen thailändis­che Staats­bürg­er auf dem Papi­er als Mehrheit­seigen­tümer auftreten, während Aus­län­der die tat­säch­liche Kon­trolle behal­ten, bergen erhe­bliche rechtliche Risiken und sind das Ziel ver­stärk­ter staatlich­er Maßnahmen.

Auf­bauend auf dieser Diskus­sion wen­den wir uns nun einem anderen Bere­ich zu, in dem häu­fig Nom­i­nee-Struk­turen einge­set­zt wer­den: dem Landbe­sitz. Während Thai­lands Landge­set­ze so angelegt sind, dass der Besitz auf thailändis­che Staats­bürg­er beschränkt ist, ver­suchen einige Aus­län­der, diese Regeln zu umge­hen, indem sie thailändis­che Mehrheits­ge­sellschaften mit Nom­i­nee-Aktionären gründen.

Ein viel beachteter Fall auf Koh Samui, in den die ver­stor­bene franzö­sis­che Geschäfts­frau Cather­ine Dela­cote ver­wick­elt war, hat dieses The­ma vor kurzem erneut in den Fokus gerückt.

In diesem Artikel wird die Recht­mäßigkeit der Nutzung eines Treuhän­ders, die entsprechen­den Bes­tim­mungen und die rechtlichen Alter­na­tiv­en unter­sucht, die aus­ländis­chen Inve­storen zur Ver­fü­gung ste­hen, die auf der Suche nach Sicher­heit auf dem thailändis­chen Immo­bilien­markt sind.

Der Tod ste­ht ihrem (nominierten) Kopf­schmerz gut

Eine sieben­monatige Unter­suchung nach dem Tod der franzö­sis­chen Geschäfts­frau Cather­ine Dela­cote in Koh Samui deck­te ille­gale Geschäft­stätigkeit­en und Schein­beteili­gungssys­teme auf. Madame Cather­ine, die am 29. April 2024 ver­starb, hin­ter­ließ ihr Ver­mö­gen, darunter eine Luxusvil­la und ein angren­zen­des Grund­stück im Wert von 50 Mil­lio­nen Baht, ihrer Haushäl­terin Pa Tim“, wobei ein franzö­sis­ch­er Staats­bürg­er zum Tes­ta­mentsvoll­streck­er ernan­nt wurde. Die Behör­den focht­en das Tes­ta­ment jedoch an, nach­dem sie Ver­stöße gegen thailändis­che Eigen­tums­ge­set­ze ent­deckt hatten.

Die Unter­suchung ergab, dass mit Madame Cather­ine ver­bun­dene Unternehmen, GVN.E. Co Ltd und Maxi­cat Co Ltd, thailändis­che Nom­i­na­toren ein­set­zten, um Geset­ze zu umge­hen, die aus­ländis­chen Landbe­sitz ver­bi­eten. Gegen die Unternehmen und zwei thailändis­che Nom­i­na­toren wur­den Strafanzeigen wegen Fälschung offizieller Doku­mente, Bei­hil­fe zum ille­galen Lan­der­werb und Unter­stützung nicht genehmigter Geschäft­sak­tiv­itäten eingereicht.

Dieser Fall hat eine umfassendere Unter­suchung der in aus­ländis­chem Besitz befind­lichen Immo­bilien auf Koh Samui aus­gelöst. Die Behör­den nehmen dabei Unternehmen mit frag­würdi­gen Unternehmensstruk­turen und Treuhand­vere­in­barun­gen unter die Lupe.

Unrecht­mäßiger Erwerb von Eigen­tum nach dem Grundbuchgesetz

Die Anklage gegen die Unternehmen von Frau Dela­cote und ihre thailändis­chen Beauf­tragten beruht auf Ver­stößen gegen das thailändis­che Boden­recht, das den unrecht­mäßi­gen Lan­der­werb durch Aus­län­der oder in deren Auf­trag han­del­nde Unternehmen ver­hin­dern soll.

Nach den Abschnit­ten 94 und 96 müssen Per­so­n­en, die ille­gal Land besitzen, dieses inner­halb ein­er vom Land Depart­ment fest­gelegten Frist von 180 Tagen bis zu einem Jahr veräußern. Wird diese Frist nicht einge­hal­ten, kann das Land Depart­ment die Veräußerung des Lan­des durchsetzen.

Zusät­zlich zu diesen Bes­tim­mungen sind betrügerische Aktiv­itäten im Zusam­men­hang mit der Grund­buchein­tra­gung oder die Tätigkeit als Agent für aus­ländis­che Per­so­n­en oder Unternehmen beim Erwerb von Grund­stück­en nach thailändis­chem Recht schwere Straftat­en, die sowohl im Strafge­set­zbuch als auch im Grund­buchge­set­zbuch geah­n­det wer­den. Abschnitt 267 des Strafge­set­zbuchs bestraft die Abgabe falsch­er Angaben gegenüber Beamten während des Grund­buchein­tra­gung­sprozess­es mit bis zu drei Jahren Gefäng­nis, ein­er Geld­strafe von bis zu 6.000 Baht oder beidem.

Das Landge­setz selb­st sieht weit­ere Strafen vor. Abschnitt 111 bestraft Aus­län­der, die ille­gal Land erwer­ben, mit bis zu zwei Jahren Gefäng­nis, ein­er Geld­strafe von bis zu 20.000 Baht oder bei­dem. In ähn­lich­er Weise gel­ten in den Abschnit­ten 112 und 113 Fälle, in denen thailändis­che Staats­bürg­er oder juris­tis­che Per­so­n­en als Vertreter für aus­ländis­che Unternehmen han­deln, und diese sehen diesel­ben Strafen vor.

Eigen­tum vs. Nutzungsrecht an ein­er Immobilie

In Thai­land ist es Aus­län­dern grund­sät­zlich ver­boten, Land zu besitzen, es sei denn, das Innen­min­is­teri­um hat dies gemäß Abschnitt 86 des Landge­set­zes aus­drück­lich ges­tat­tet. Diese Erlaub­nis kann unter bes­timmten Umstän­den erteilt werden:

  • Aus­län­der kön­nen für Wohnzwecke Grund­stücke bis zu 1.600 Quadrat­metern (1 Rai) erwerben.
  • Für land­wirtschaftliche oder indus­trielle Zwecke kön­nen Aus­län­der Grund­stücke bis zu 16.000 Quadrat­metern (10 Rai) erwerben.

Aus­län­dern kann es ges­tat­tet wer­den, in Thai­land Land zu besitzen, wenn sie min­destens 40 Mil­lio­nen Baht in das Land investieren. Zu den zuläs­si­gen Investi­tio­nen gehören der Kauf von Staat­san­lei­hen, Invest­ment­fonds oder Anteilen an einem thailändis­chen Unternehmen. Allerd­ings muss jedes im Rah­men dieser Bes­tim­mung erwor­bene Land auss­chließlich zu Wohnzweck­en genutzt wer­den und in Bangkok, Pat­taya oder anderen als Wohnge­bi­ete aus­gewiese­nen Gemein­den liegen.

Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass diese Bes­tim­mung sel­ten in Anspruch genom­men wird und nicht als gang­bar­er Weg zum Landbe­sitz für Aus­län­der gel­ten kann. Bish­er ist uns nur ein Einzelfall bekan­nt, in dem dieses Recht zu Wohnzweck­en gewährt wurde.

Während der direk­te Landbe­sitz eingeschränkt ist, kön­nen Aus­län­der unter bes­timmten Bedin­gun­gen Nutzungsrechte für Land erwerben:

  • Aus­ländis­che Einzelper­so­n­en oder Unternehmen, die die IEAT-Anforderun­gen erfüllen, kön­nen Land­nutzungsrechte erwerben.
  • Qual­i­fizierte, vom BoI (Board of Invest­ment) anerkan­nte Unternehmen in aus­ländis­chem Besitz kön­nen über­all in Thai­land Land besitzen, sofern es auss­chließlich für die in ihrem Antrag angegebe­nen Aktiv­itäten genutzt wird.

Aus­län­der kön­nen Lan­drechte auch auf fol­gende Weise erwerben:

  • Ehe­lich­es Eigen­tum: Ein Aus­län­der kann direkt kein Land besitzen, sein thailändis­ch­er Ehep­art­ner hinge­gen schon. Das Land ist auf den Namen des Ehep­art­ners registriert.
  • Erb­bau­rechte: Nach den Abschnit­ten 1410 und 1416 des thailändis­chen Ziv­il- und Han­dels­ge­set­zbuchs ermöglicht ein Erb­bau­recht den Erwerb von Baut­en auf frem­dem Land. Es muss sich um eine schriftliche, einge­tra­gene Vere­in­barung han­deln, die bis zu 30 Jahre gültig ist, also die Leben­szeit des Grundbe­sitzers, oder ver­längert wer­den kann. Der Grundbe­sitzer behält das Eigen­tum am Land, kann aber nicht in die Baut­en ein­greifen, die über­tra­gen, verkauft oder vererbt wer­den kön­nen, wenn sie einge­tra­gen sind.
  • Nießbrauch: Abschnitt 1417 des CCC sieht Nießbrauch vor, der es einem Begün­stigten erlaubt, Eigen­tum zu besitzen und zu nutzen, ohne es zu besitzen. Ohne Zus­tim­mung des Eigen­tümers dür­fen keine Änderun­gen am Eigen­tum vorgenom­men wer­den, und der Begün­stigte kann das Eigen­tum wed­er verkaufen noch übertragen.
  • Immo­bilien­leas­ing: Leas­ing bietet eine weit­ere Option, nor­maler­weise mit ein­er Laufzeit von 30 Jahren, die um weit­ere 30 Jahre ver­längert wer­den kann. Der Pächter kann die Immo­bilie während der Pachtzeit uneingeschränkt nutzen, erwirbt jedoch kein Eigen­tum am Grundstück.

Grün­dung ein­er Gesellschaft mit thailändis­ch­er Mehrheit unter Ver­wen­dung ein­er Nominee-Struktur

Die Ent­deck­ung, dass die Unternehmen von Frau Dela­cote unter Ver­wen­dung von Nom­i­nee-Struk­turen gegrün­det wur­den, hat erhe­bliche Aufmerk­samkeit bei den Behör­den erregt und die rechtlichen Prob­leme im Zusam­men­hang mit dem ille­galen Lan­der­werb ver­schärft. Nom­i­nee-Aktienbe­sitz ist eine gängige Tak­tik, um Thai­lands Eigen­tums­beschränkun­gen zu umge­hen. Dabei hal­ten thailändis­che Staats­bürg­er auf dem Papi­er Mehrheit­san­teile, während aus­ländis­che Inve­storen die tat­säch­liche Kon­trolle behal­ten. Diese Vere­in­barun­gen bein­hal­ten typ­is­cher­weise Folgendes:

Der­ar­tige Prak­tiken ver­stoßen gegen den For­eign Busi­ness Act BE 2542 (1999) und damit zusam­men­hän­gende Geset­ze und ziehen schwere Strafen sowohl für aus­ländis­che Inve­storen als auch für thailändis­che Nominierte nach sich, darunter:

  • Geld­strafen von bis zu 1.000.000 Baht;
  • Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren;
  • Auflö­sung der Gesellschaft;
  • Beschlagnahme von Grund­stück­en und anderen Ver­mö­genswerten, die über eine Treuhandge­sellschaft erwor­ben wur­den; und
  • Strafanzeigen gegen Unternehmensleit­er, aus­ländis­che Inve­storen und Beauftragte.

Diese Sys­teme umge­hen häu­fig Steuern, indem sie den Besitz durch Aktien­transak­tio­nen statt durch offizielle Reg­istrierung über­tra­gen, wodurch dem Staat Ein­nah­men ent­ge­hen. Sie geben auch Anlass zu nationalen Sicher­heits­be­denken, da sie Aus­län­dern die ille­gale Kon­trolle über Land und Ressourcen ermöglichen.

Schluss­be­merkun­gen

Das Gesetz mit Treuhand­vere­in­barun­gen zu umge­hen, mag wie eine Abkürzung erscheinen, aber erwis­cht zu wer­den ist ein sicher­er Weg, eine Investi­tion in einen juris­tis­chen Alb­traum zu ver­wan­deln, wie im Fall von Frau Dela­cotes Nachlass.

Wie die jüng­sten Razz­ien zeigen, sind die Behör­den bei der Iden­ti­fizierung und Ver­fol­gung solch­er Machen­schaften zunehmend wach­sam gewor­den. Aus­ländis­chen Inve­storen wird drin­gend emp­fohlen, legit­ime Wege zu ver­fol­gen und sich an Recht­sex­perten zu wen­den, um die Ein­hal­tung der thailändis­chen Geset­ze sicherzustellen und gle­ichzeit­ig ihre Investi­tio­nen zu schützen.

In der Zwis­chen­zeit wird der Fall weit­er unter­sucht, und die Behör­den wer­den möglicher­weise Einzel­heit­en veröf­fentlichen, sobald sie ver­füg­bar sind. In der Zwis­chen­zeit ist es zwar unwahrschein­lich, dass Pa Tim Ansprüche auf die von Frau Dela­cote hin­ter­lasse­nen Besitztümer hat, aber sie kön­nte zumin­d­est Zugang zu anderen Ver­mö­genswerten wie Schmuck und Bankein­la­gen haben.

Schließlich ist etwas bess­er als nichts.

Von Dr. Paul Crosio

Haf­tungsauss­chluss: Dieser Artikel dient nur zu Infor­ma­tion­szweck­en und stellt keine Rechts­ber­atung dar. Kon­sul­tieren Sie immer einen qual­i­fizierten Recht­sex­perten, bevor Sie Geschäft­sentschei­dun­gen tre­f­fen oder Immo­bilien in Thai­land kaufen.

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Bildquelle: Silk Legal

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