Abschiebung und Gefängnis: Die rechtlichen Risiken beim Arbeiten ohne Genehmigung in Thailand für Ausländer

Abschiebung und Gefängnis: Die rechtlichen Risiken beim Arbeiten ohne Genehmigung in Thailand für Ausländer
Abschiebung und Gefäng­nis: Die rechtlichen Risiken beim Arbeit­en ohne Genehmi­gung in Thai­land für Ausländer

In Thai­land ist der Erwerb ein­er Arbeit­ser­laub­nis uner­lässlich, um legal arbeit­en zu kön­nen. Das Arbeit­en ohne diese Erlaub­nis ist nicht nur riskant, son­dern kann auch erhe­bliche rechtliche Kon­se­quen­zen nach sich ziehen.

Die thailändis­che Regierung hat strenge Regelun­gen einge­führt, um ille­galem Arbeit­en ent­ge­gen­zuwirken. Beson­ders nach dem hart­näck­i­gen Vorge­hen der Ein­wan­derungs­be­hörde sind die Strafen für das Arbeit­en ohne Arbeit­ser­laub­nis deut­lich ver­schärft worden.

Das aus­ländis­che Arbeit­srecht Thai­lands, ins­beson­dere in Abschnitt 51, sieht schwere Strafen für Per­so­n­en vor, die ohne die notwendi­ge Genehmi­gung arbeit­en. Diese reichen von ein­er Gefäng­nis­strafe von bis zu fünf Jahren bis hin zu Geld­strafen, die zwis­chen 2.000 und 100.000 THB liegen können.

Es ist daher von größter Bedeu­tung, sich über die rechtlichen Anforderun­gen zur Arbeit in Thai­land im Klaren zu sein, bevor man eine Tätigkeit aufn­immt. Abge­se­hen von rechtlichen Maß­nah­men kön­nen ille­gale Arbeitsver­hält­nisse auch Auswirkun­gen auf zukün­ftige Besuche in Thai­land haben.

Wer ohne Arbeit­ser­laub­nis erwis­cht wird, kön­nte post­wen­dend abgeschoben wer­den, was die Möglichkeit ein­er Rück­kehr erhe­blich ein­schränken kann. Daher rat­en Experten dazu, vor Ablauf der Arbeit­ser­laub­nis rechtzeit­ig mit einem Anwalt zu sprechen, um mögliche Prob­leme zu vermeiden.

Das Gesetz berück­sichtigt auch spezielle Sit­u­a­tio­nen, wie in Abschnitt 52 beschrieben. Hier wird fest­gelegt, dass Per­so­n­en, die nicht in dem Rah­men arbeit­en, den sie in ihrer Erlaub­nis angegeben haben, eben­falls straf­fäl­lig wer­den können.

Selb­st wenn man eine gültige Arbeit­ser­laub­nis besitzt, ist es entschei­dend, die im Doku­ment fest­gelegte Tätigkeit nicht zu über­schre­it­en. Ein typ­is­ches Beispiel wäre ein Aus­län­der, der in der Baubranche als Tis­chler arbeit­et, obwohl seine Arbeit­ser­laub­nis für die Posi­tion eines Man­agers aus­gestellt wurde.

Solche Abwe­ichun­gen kön­nen schnell zu rechtlichen Schwierigkeit­en führen. Die Nichtein­hal­tung dieser Vorschriften sollte man nicht auf die leichte Schul­ter nehmen.

Bei Mis­sach­tung von Abschnitt 53, etwa wenn die Arbeit­ser­laub­nis nicht bei ein­er Kon­trolle vorgelegt wer­den kann, wird eine Geld­strafe von 10.000 THB fäl­lig, was in den meis­ten Fällen jedoch eine eher ger­ingfügige Angele­gen­heit darstellt — solange der Betrof­fene seine Erlaub­nis schnell nach­weisen kann.

Unternehmer sind eben­falls gefordert, da Abschnitt 54 auch Unternehmen bet­rifft, die ille­gale Arbeit­skräfte beschäfti­gen. In solchen Fällen dro­hen Geld­strafen bis zu 100.000 THB.

Um dem vorzubeu­gen, soll­ten Fir­men sich­er­stellen, dass ihre Mitar­beit­er über die notwendi­gen Doku­mente ver­fü­gen und die rechtlichen Stan­dards einge­hal­ten wer­den. Es bleibt festzuhal­ten, dass das Arbeit­en in Thai­land ohne eine gültige Arbeit­ser­laub­nis ein großes Risiko darstellt.

Es ist rat­sam, sich rechtzeit­ig über die geset­zlichen Bes­tim­mungen und die damit ver­bun­de­nen Kon­se­quen­zen zu informieren, um unan­genehme Erfahrun­gen mit den Behör­den zu ver­mei­den. Bei Fra­gen zu den rechtlichen Aspek­ten und zur Ein­hal­tung der Vorschriften ist es klug, pro­fes­sionelle Rechts­ber­atung in Anspruch zu nehmen.

Eingeschränkt zuläs­sige Jobs für Aus­län­der in Thai­land: Voll­ständi­ge Liste und Bestimmungen

Aus­län­der, die in Thai­land eine Anstel­lung suchen, müssen sich an die vom Arbeitsmin­is­teri­um fest­gelegten Beschäf­ti­gungs­beschränkun­gen hal­ten, die den Schutz lokaler Arbeit­splätze und das Bewahren des kul­turellen Erbes zum Ziel haben. Dieser Leit­faden beschreibt die Berufe, die thailändis­chen Staats­bürg­ern nicht ges­tat­tet sind, und erläutert die Bedin­gun­gen, unter denen Aus­nah­men gel­ten können.

Geset­zliche Grund­lage für Beschäf­ti­gungs­beschränkun­gen in Thailand

Die thailändis­chen Vorschriften zur Beschäf­ti­gung von Aus­län­dern basieren auf zwei wichti­gen Rechtsdokumenten:

  1. Die königliche Notverord­nung zur Ver­wal­tung der Arbeit von Aus­län­dern BE 2560 (2017) , geän­dert durch die königliche Verord­nung (Nr. 2) BE 2561 (2018) (die Notverord­nung“).
  2. Die Bekan­nt­machung des Arbeitsmin­is­teri­ums zu ver­bote­nen Berufen für Aus­län­der (April 2020) : Diese Bekan­nt­machung nen­nt Berufe, die auss­chließlich thailändis­chen Staat­sange­höri­gen vor­be­hal­ten sind, sowie andere Berufe, die aus­ländis­che Arbeit­nehmer unter bes­timmten Bedin­gun­gen zulassen kön­nen. Eine inof­fizielle Über­set­zung der Bekan­nt­machung von 2020 find­en Sie hier

Mit eini­gen Aus­nah­men ist es Aus­län­dern nicht ges­tat­tet, ohne eine von der Abteilung für Beschäf­ti­gung im Arbeitsmin­is­teri­um aus­gestellte Arbeit­ser­laub­nis zu arbeit­en oder Dien­stleis­tun­gen zu erbringen.

Def­i­n­i­tion von Arbeit“ : Der Not­stand­ser­lass definiert Arbeit“ als die Ausübung ein­er beliebi­gen beru­flichen Tätigkeit, unab­hängig davon, ob diese bei einem Arbeit­ge­ber erfol­gt oder nicht. Aus­geschlossen ist jedoch die Geschäft­stätigkeit von Per­so­n­en, die über eine Lizenz gemäß den Geset­zen für aus­ländis­che Geschäft­stätigkeit­en verfügen.

Diese Bes­tim­mungen stellen sich­er, dass bes­timmte Berufe thailändis­chen Staats­bürg­ern vor­be­hal­ten bleiben. Bei Ver­stößen dro­hen Geld­strafen von bis zu 100.000 Baht, Depor­ta­tion und Arbeit­ge­ber­sank­tio­nen von bis zu einem Jahr Gefängnis.

In diesem Leit­faden wer­den alle Beruf­skat­e­gorien detail­liert beschrieben, ein­schließlich Def­i­n­i­tio­nen und Aus­nah­men, für die sich aus­ländis­che Arbeit­nehmer qual­i­fizieren können.

Über­sicht über eingeschränk­te Berufe für aus­ländis­che Arbeitnehmer

In der Bekan­nt­machung von 2020 sind die eingeschränk­ten Berufe in vier Lis­ten unterteilt, die jew­eils die Bedin­gun­gen für aus­ländis­che Staat­sange­hörige festlegen:

Liste 1 : Arbeit­splätze, die auss­chließlich thailändis­chen Staat­sange­höri­gen vor­be­hal­ten sind.

Liste 2 : Berufe, die für Aus­län­der grund­sät­zlich ver­boten, jedoch auf­grund bes­timmter inter­na­tionaler Abkom­men erlaubt sind.

Liste 3 : Fach- und angel­ernte Tätigkeit­en sind nur mit Förderung durch den Arbeit­ge­ber zulässig.

Liste 4 : Arbeit­splätze, die Aus­län­dern auf­grund von Regierungsabkom­men unter bes­timmten Bedin­gun­gen zugänglich sind.

Mit dieser Ein­stu­fung soll ein Gle­ichgewicht zwis­chen dem Kündi­gungss­chutz thailändis­ch­er Staat­sange­höriger und den inter­na­tionalen Verpflich­tun­gen Thai­lands sowie seinem Bedarf an Arbeit­skräften hergestellt werden.

Liste 1: Für Aus­län­der in Thai­land streng ver­botene Berufe

NEIN.BerufDef­i­n­i­tion
1HolzschnitzereiHolzschnitzerei oder Schnitzen deko­ra­tiv­er Muster in Holz, Holzvor­bere­itung und Holzschnitzerei zum Anbrin­gen deko­ra­tiv­er Muster auf Möbeln, Deko­ra­tio­nen und anderen Waren sowie Reparatur und Änderung.
2Führen von Kraft­fahrzeu­gen, Führen eines nicht mech­a­nisch angetriebe­nen Trans­port­mit­tels oder Führen eines inländis­chen mech­a­nisch angetriebe­nen Trans­port­mit­tels, ausgenom­men das Führen von inter­na­tionalen Flugzeu­gen oder das Führen von GabelstaplernFühren von Kraft­fahrzeu­gen, ein­schließlich Straßen­bah­nen zum Trans­port von Gütern und Pas­sagieren auf der Straße, zu Wass­er oder in der Luft, oder Führen eines inländis­chen nicht mech­a­nisch angetriebe­nen Trans­port­mit­tels, ausgenom­men inter­na­tionale Flugzeuge, oder Führen eines Gabel­sta­plers mit Aus­rüs­tung zum Heben oder Bewe­gen von Gegenständen.
3Auk­tionArbeit­en im Zusam­men­hang mit der Bew­er­tung und Ver­steigerung von Eigen­tum oder Waren, ein­schließlich Immo­bilien, Vieh und land­wirtschaftlichen Produkten.
4Schleifen oder Polieren von Dia­man­ten oder EdelsteinenVoll­ständi­ge oder teil­weise maschinelle Bear­beitung und Polieren von Dia­man­ten oder Edel- bzw. Schmuck­steinen sowie Reparatur und Mod­i­fizierung von Dia­man­ten oder Edel- bzw. Schmucksteinen.
5Haareschnei­den, Frisieren oder SchönheitsbehandlungHaarschneide‑, Dauerwellen‑, Haarwasch‑, Haarfärbe‑, Haarstyling- und Haarde­sign­di­en­stleis­tun­gen für Män­ner und Frauen, Make­up, kos­metis­che Arbeit­en, indi­vidu­elle Gesicht­skon­turen­verbesserung, Gesichts­mas­sage, Maniküre und Schön­heits­be­hand­lun­gen für Kun­den ver­schieden­er Art, ausgenom­men jedoch Fol­gen­des:
(1) Anbi­eten von Dien­stleis­tun­gen oder Unter­stützung oder Hil­fe bei der Ermöglichung, wie etwa Vor­bere­itung und Reini­gung von Geräten, Fußwaschen usw.;
(2) Make­up, Frisieren oder Haarde­sign, für das der Arbeit­nehmer aus dem Aus­land anreist, um bei ein­er Film­pro­duk­tion zu arbeit­en, und der Arbeit­nehmer gemäß dem Film- und Videoge­setz eine Genehmi­gung zum Drehen eines aus­ländis­chen Films im Kön­i­gre­ich besitzt.
6Tuch­weben von HandWeben von Stof­fen und Tep­pichen mit einem Handweb­stuhl sowie Spin­nen von Baum­woll- oder Sei­den­garn mit ein­er Spin­n­mas­chine, Auf­spulen von zwei oder mehr Gar­nen auf eine Röhre ohne Ver­drehung, Auf­spulen von Garn von ein­er Röhre auf eine andere, Auf­spulen von Garn zur Vor­bere­itung des Webens, Prüfen von Fehlern in Stof­fen oder Geweben und Repari­eren von Stof­fen oder Geweben.
7Mat­ten­flecht­en oder Uten­silien Her­stel­lung aus Schilf, Rat­tan, Hanf, Stroh, Bam­bus, Bam­bushäutchen, Gras, Hüh­n­erfed­ern, Kokos­nuss­blät­tern, Fasern, Draht oder anderen MaterialienMat­ten weben oder Geräte aus Schilf, Rat­tan, Hanf, Stroh, Bam­bus, Bam­bushäutchen, Gras, Hüh­n­erfed­ern, Kokos­nuss­blät­tern, Fasern, Draht oder anderen Mate­ri­alien per Hand oder mit einem Web­stuhl oder ein­er Web­mas­chine (bei der es sich nicht um eine Mas­chine han­delt) her­stellen, sowie Reparatur- und Änderungsarbeiten.
8Maulbeer­pa­pier­her­stel­lung von HandDie Ver­ar­beitung der Maulbeer­baum­rinde erfol­gt in ver­schiede­nen Schrit­ten, bis Papier­bö­gen in beliebiger Dicke oder Dicke entste­hen, die zur Her­stel­lung von Regen­schir­men, als Geschenkpa­pi­er und für andere Zwecke benötigt werden.
9Her­stel­lung von LackwarenAus Bam­busstreifen wer­den Behäl­ter oder andere Waren geflocht­en, anschließend wer­den sie mit ein­er Art tra­di­tionellem Lack beschichtet, um sie sta­bil zu machen und die Ober­fläche glatt zu machen, anschließend wer­den sie poliert und mit ver­schiede­nen Tech­niken geschnitzt und mit Mustern und Far­ben verziert.
10Her­stel­lung thailändis­ch­er MusikinstrumenteHer­stel­lung tra­di­tioneller thailändis­ch­er Musikin­stru­mente, darunter Streich‑, Trommel‑, Blasin­stru­mente und andere, aus Mate­ri­alien von Hand oder maschinell, sowie Dekorations‑, Reparatur- und Änderungsarbeiten.
11Her­stel­lung von NiellowareHer­stel­lung von Met­all­pro­duk­ten und Verzieren der Ober­fläche mit Bleiemaille zum Erstellen von Mustern.
12Gold­schmuck, Sil­ber­waren oder Rosé­gold HerstellungHer­stellen von Waren oder Orna­menten durch Biegen, Häm­mern oder Schnei­den von Gold, Sil­ber, Kupfer­legierun­gen oder anderen Edel­met­allen in ver­schiedene For­men sowie Löten oder Schweißen, um mehrere Teile zusam­men­zuset­zen, und Schnitzen von Mustern in die Ober­fläche und Polieren.
13Her­stel­lung von BronzewarenSchnei­den, Häm­mern, Biegen oder Pressen von Met­allen, haupt­säch­lich Mess­ing und Kupfer, zu Waren oder Orna­menten, anschließen­des Polieren mit Stein per Hand oder maschinell, sowie Deko­ri­eren, Repari­eren und Modifizieren.
14Thailändis­che PuppenherstellungHer­stel­lung thailändis­ch­er Pup­pen, von Hand oder maschinell gegossen oder gestopft, sowie Deko­ra­tion, Reparatur und Modifikation.
15Her­stel­lung ein­er AlmosenschaleFor­men von Met­all­blechen, meist Gus­seisen, durch Biegen, Häm­mern, Polieren zu ein­er Almosen­schale oder Her­stellen von Almosen­schalen durch Gießen von Met­allen in For­men und anschließen­des Beschicht­en oder Räuch­ern und Polieren, sowie Reparaturarbeiten.
16Sei­den­pro­duk­te in Han­dar­beit herstellenHer­stellen von Pro­duk­ten aus Sei­de oder Ver­wen­den von Sei­de mit anderen Mate­ri­alien zur Her­stel­lung von Klei­dung, Kostü­men, Hüten, ver­schiede­nen Din­gen und Schmuck per Hand oder maschinell.
17Bud­dha-Bilder machenHer­stel­lung von Bud­dha-Stat­uen durch Gießen, Schweißen, Bild­hauerei, Schnitzen, Nach­druck, Pressen und andere Meth­o­d­en sowie Ober­flächen­deko­ra­tion und Reparatur von Buddha-Statuen.
18Her­stel­lung von Regen­schir­men aus Papi­er oder StoffHer­stel­lung von Regen­schir­men aus Papi­er oder Stoff in Han­dar­beit sowie Reparatur und Modifikation.
19Mak­ler- oder Agen­turtätigkeit, ausgenom­men Mak­ler- oder Agen­turtätigkeit im inter­na­tionalen Han­del oder bei InvestitionenAls Ver­mit­tler oder Kon­tak­t­per­son zwis­chen zwei Parteien tätig sein, um Ver­sicherungs­geschäfte abzuschließen, Rohstoffe zu han­deln, Immo­bilien zu verkaufen oder zu mieten oder zu ver­mi­eten oder geschäftliche Dien­stleis­tun­gen zu erbrin­gen oder daran teilzunehmen und dafür eine Pro­vi­sion zu erhal­ten, ausgenom­men Arbeit­en im Zusam­men­hang mit inter­na­tionalem Han­del oder Investitionen.
20Thai-Mas­sageUnter­suchung, Diag­nose, Behand­lung, Heilung, Vor­beu­gung von Erkrankun­gen, Pflege und Wieder­her­stel­lung der Gesund­heit unter Anwen­dung der Ken­nt­nisse der Kun­st der Thai-Mas­sage in Anlehnung an die tra­di­tionelle thailändis­che Medi­z­in­prax­is entsprechend dem Gesetz über den tra­di­tionellen thailändis­chen Medizinberuf.
21Zigaret­ten­drehen mit der HandBeim Zigaret­ten­drehen begin­nt man mit dem Schnei­den oder Zerteilen der Tabak­blät­ter, rollt sie dann in Blattstücke, trock­ene Bana­nen­blät­ter oder Zigaret­ten­pa­pi­er und stopft sie fest, bevor man bei­de Enden der Zigarette gle­ich­mäßig abschneidet.
22Reise­leit­er oder Besichtigungstour-Anbieter1. Als Reise­leit­er tätig zu sein bedeutet, Touris­ten einzeln oder in Grup­pen an ver­schiedene Orte zu brin­gen und den Touris­ten Ratschläge und Infor­ma­tio­nen zu erteilen.
2. Als Ver­anstal­ter von Besich­ti­gungs­touren bedeutet, Touris­ten zu Besich­ti­gungs­touren oder zu anderen Zweck­en zu befördern und eine oder mehrere Dien­stleis­tun­gen oder Ein­rich­tun­gen bere­itzustellen, d. h. Unterkun­ft, Verpfle­gung, Reise­führer oder son­stige Dienstleistungen.
23HausierenBrin­gen von Waren zum Verkauf an ver­schiedene Orte durch Tra­gen oder Tra­gen auf der Schul­ter oder Ver­laden in Trol­leys, Fahrräder, Motor­räder oder Kraft­fahrzeuge oder in Paddel‑, Rud­er- oder Motorbooten.
24Manueller Schrift­satz thailändis­ch­er SchriftzeichenBrin­gen Sie thailändis­che Schriftze­ichen ver­schieden­er Größen auf einen Stab, um Texte mit Leerze­ichen und Zeilen­län­gen zu bilden, die mit dem Orig­i­nal übere­in­stim­men. Schieben Sie ihn dann über die Lade­schienen, um ihn an den Proof­pa­pier­druck­er zu senden. Ändern Sie die Fälle, wenn Fehler auftreten. Tren­nen Sie die Buch­staben nach dem Druck­en und leg­en Sie sie wieder in die entsprechen­den Fäch­er im Speicher.
25Sei­den­haspeln und Zwirnen von HandMit den Hän­den zwei oder mehr Sei­den­fä­den aus Sei­den­rau­pen ziehen und ver­drehen; Sei­den­fä­den, die beim Ziehen und Ver­drehen geris­sen sind, verbinden; die gezo­ge­nen und ver­dreht­en Sei­den­fä­den in einem Korb oder Behäl­ter auf­be­wahren; die Sei­den­fä­den anschließend auf ein­er Haspel aus Bam­bus auf­spulen oder zu Strän­gen wickeln.
26Büro- oder Sekretariatsarbeiten1. Bürotätigkeit­en sind Tätigkeit­en im Zusam­men­hang mit Stenografie, Maschi­nen­schreiben, Fern­schreiben, Lochkarten, Band­lochen, Gel­dan­nahme und Auszahlung, Geldeinzug, Ermit­tlung der Pro­duk­tion­skosten, Ermit­tlung von Löh­nen und Arbeit­szeit­en, Fak­to­tum, Spedi­teur, Ent­ge­gen­nehmen von Tele­fo­nan­rufen, An- und Abliefer­ung von Sachen, Bestands­führung von Waren, Lager­in­ven­tur, Wiegen, Briefko­r­re­spon­denz, Buch­führung, all­ge­meine Ver­wal­tung, Emp­fang und Ver­sand von Doku­menten, Per­son­al, Ver­sicherun­gen, Öffentlichkeit­sar­beit, Emp­fang, Buchung von Fahrkarten, Bib­lio­thek, Doku­menten­ablage, Sta­tis­tik, Erhe­bung, Aufzäh­lung, Lek­torat und Kodierung, Kor­rek­turlesen, Druck­en, Fotokopieren, Kopieren von Doku­menten, Adressieren von Doku­menten sowie weit­ere Tätigkeit­en in der Rolle von Sach­bear­beit­ern oder Mitar­beit­ern auf der vom Betrieb fest­gelegten Büroebene.
2. Als Sekre­tari­at­stätigkeit­en gel­ten Tätigkeit­en, die das Aufze­ich­nen von Erk­lärun­gen, Bericht­en oder Abrech­nun­gen in Stenografie, das Abtip­pen von Abrech­nun­gen anhand von stenografis­chen oder mit einem Dik­tierg­erät erstell­ten Noti­zen, das Vere­in­baren von Ter­mi­nen und Erin­nern des Vorge­set­zten an anste­hende Ter­mine, das Emp­fan­gen von Per­so­n­en, die zu Besprechun­gen mit dem Vorge­set­zten kom­men, das Erfra­gen, Beant­worten von Fra­gen und die tele­fonis­che Kon­tak­tauf­nahme, das Über­re­ichen von per­sön­lichen und wichti­gen Briefen und Post­sendun­gen sowie von Briefen und Doku­menten ver­schieden­er Abteilun­gen an den Vorge­set­zten, das Ver­fassen von Kor­re­spon­den­zen, das Able­gen von Doku­menten sowie die Führung von Mitar­beit­ern und andere vom Vorge­set­zten zugewiesene Auf­gaben umfassen.
27Juris­tis­che Dien­stleis­tun­gen oder Dien­stleis­tun­gen in Gerichtsver­fahren, ausgenom­men die fol­gen­den Arbeit­en:
(A) Wahrnehmung von Schieds­gericht­spflicht­en;
(B) Bere­it­stel­lung von Unter­stützung oder Vertre­tung im Schiedsver­fahren für den Fall, dass das auf den vom Schied­srichter behan­del­ten Stre­it­fall anwend­bare Recht nicht thailändis­ches Recht ist.
Erbringung von Dien­stleis­tun­gen in den Bere­ichen Rechts­ber­atung, Prozess­führung und andere, beispiel­sweise die Vertre­tung als Anwalt in allen Arten von Fällen, die Tätigkeit im Auf­trag von Man­dan­ten in Rechts­fra­gen, die Ausar­beitung von Verträ­gen oder die Erstel­lung juris­tis­ch­er Doku­mente usw.
Ausgenom­men die fol­gen­den Arbeit­en:
(A) Wahrnehmung der Auf­gaben eines Schied­srichters in einem Schieds­gerichtsver­fahren;
(B) Jegliche Arbeit, die für das Schieds­gericht oder die Stre­it­parteien aus­ge­führt wird, um den erfol­gre­ichen Abschluss des Schiedsver­fahrens zu unter­stützen oder zu erle­ichtern, oder die Arbeit zur Vertei­di­gung oder zur Tätigkeit im Namen ein­er der Parteien, falls das auf den vom Schied­srichter behan­del­ten Stre­it­fall anwend­bare Recht nicht thailändis­ches Recht ist, und umfasst die fol­gen­den Arbeit­en:

1. Verbindungsauf­nahme für Fälle, Recher­ché, Zusam­men­stel­lung und Abgabe von Stel­lung­nah­men zu Fak­ten und Rechts­fra­gen an das Schieds­gericht oder die Parteien;
2. Noti­zen während der Anhörung unter Ver­wen­dung von Stenografie oder anderen Tech­niken ähn­lich­er Art;
3. Präsen­ta­tion von Stel­lung­nah­men als Experte;
4. Arbeit­en unter Ein­satz spezieller Tech­nolo­gie zur Aufze­ich­nung von Ton, Bild und Beweis­mit­teln während der Anhörung.

Liste 2 : Ver­botene Berufe für Aus­län­der mit der Bedin­gung, dass Aus­län­dern die Arbeit im Rah­men inter­na­tionaler Abkom­men oder Verpflich­tun­gen ges­tat­tet ist, an die Thai­land geset­zlich gebun­den ist

NEIN.BerufDef­i­n­i­tion
1Kontroll‑, Prüfungs‑, Durch­führungs- oder Bere­it­stel­lung von Buch­hal­tungs­di­en­stleis­tun­gen, ausgenom­men die fol­gen­den Arbeit­en: (A) Gele­gentliche interne Prü­fungsar­beit­en; (B) Arbeit­en im Rah­men inter­na­tionaler Abkom­men oder Verpflich­tun­gen, an die Thai­land gebun­den ist und für die die Berufsvere­ini­gung ein Qual­i­fika­tion­sz­er­ti­fikat ausstellt.Erbringung von Buch­hal­tungs­di­en­stleis­tun­gen für Einzelper­so­n­en, juris­tis­che Per­so­n­en, Per­so­n­en­grup­pen, Stiftun­gen, Vere­ine, Unternehmen, pri­vate Agen­turen, staatliche Unternehmen oder Regierungs­be­hör­den, wie fol­gt:
1. Voll­ständi­ge oder teil­weise Buch­hal­tung Arbeit­en;
2. Wirtschaft­sprü­fung, interne Revi­sion, Due Diligence/​Bargeldüberwachung;
3. Führen von Finanzun­ter­la­gen im Auf­trag ein­er Organ­i­sa­tion, Ver­wal­tung von Finanzfra­gen für eine Organ­i­sa­tion oder Kun­den;
4. Emp­fang, Wech­sel und Auszahlung von Geld in Banken und Büros;
5. Nutzung von Com­put­ern, ver­schiede­nen elek­tro­n­is­chen Geräten, Pro­gram­men, Soft­ware für Berech­nung, Aufze­ich­nung und Ver­ar­beitung von Buch­hal­tungs- und Finanz­dat­en;
6. Andere Dien­stleis­tun­gen im Zusam­men­hang mit der Buch­hal­tung in ver­schiede­nen Branchen, wie Buch­führung, Wirtschaft­sprü­fung, Ver­wal­tungs­buch­hal­tung, Ein­rich­tung eines Buch­hal­tungssys­tems, Steuer­buch­hal­tung und Aus­bil­dung und Buch­hal­tung­stech­nolo­gie sowie Beratung, Entwick­lung und Schu­lung;
7. Überwachung der Arbeit­en in 1 – 6, ein­schließlich der Wahrnehmung von Auf­gaben in ein­er oder mehreren der fol­gen­den Posi­tio­nen:
(1) Unab­hängiger Dien­stleis­ter;
(2) Eigen­tümer, Führungskräfte, Angestellte oder Mitar­beit­er auf allen Ebe­nen der Buch­hal­tungsagen­tur oder Organ­i­sa­tion, unab­hängig davon, ob es sich um Einzelper­so­n­en oder juris­tis­che Per­so­n­en, Per­so­n­en­grup­pen, Unternehmen, pri­vate Agen­turen, Staat­sun­ternehmen oder Regierungs­be­hör­den han­delt. Mit Aus­nahme der fol­gen­den Arbeit­en:
(A) Gele­gentliche interne Revi­sion;
(B) Arbeit im Rah­men inter­na­tionaler Abkom­men oder Verpflich­tun­gen, an die Thai­land gebun­den ist und für die der Account­ing Pro­fes­sion­al Coun­cil ein Qual­i­fika­tion­sz­er­ti­fikat ausstellt.
2Bauin­ge­nieurtätigkeit­en in Bezug auf Beratung, Pro­jek­t­pla­nung, Entwurf und Berech­nung, Bauauf­sicht oder Fer­ti­gung, Inspek­tion, Ver­wal­tungstätigkeit­en zur Organ­i­sa­tion des Sys­tems, Forschung und Prü­fung, mit Aus­nahme der­jeni­gen, die als Beruf­sin­ge­nieur im Rah­men des ASEAN Mutu­al Recog­ni­tion Arrange­ment (MRA) sowie ander­er inter­na­tionaler Abkom­men im Zusam­men­hang mit gren­züber­schre­i­t­en­den Inge­nieur­di­en­stleis­tun­gen reg­istri­ert sind oder Lizen­znehmer des kon­trol­lierten Inge­nieurberufs im Bere­ich des Bauin­ge­nieur­we­sens im Rah­men des Inge­nieurge­set­zes sindBauin­ge­nieurtätigkeit­en in den Bere­ichen Beratung, Pro­jek­t­pla­nung, Entwurf und Berech­nung, Bauauf­sicht oder Her­stel­lung, Inspek­tion, Ver­wal­tungstätigkeit­en zur Organ­i­sa­tion des Sys­tems, Forschung und Prü­fung, ausgenom­men Per­so­n­en, die im Rah­men des ASEAN Mutu­al Recog­ni­tion Arrange­ment (MRA) oder ander­er inter­na­tionaler Abkom­men im Zusam­men­hang mit gren­züber­schre­i­t­en­den Inge­nieur­di­en­stleis­tun­gen als Beruf­sin­ge­nieure reg­istri­ert sind oder Lizen­znehmer des kon­trol­lierten Inge­nieurberufs im Bere­ich Bauin­ge­nieur­we­sen gemäß dem Inge­nieurge­setz sind und unter bes­timmten Bedin­gun­gen arbeit­en dürfen.
3Pro­fes­sionelle Architek­tur Arbeit­en in Bezug auf Pro­jek­t­stu­di­en, Design, Bau­man­age­ment und Überwachung, Inspek­tion oder Beratung, mit Aus­nahme für pro­fes­sionelle Architek­ten im Rah­men des ASEAN Mutu­al Recog­ni­tion Arrange­ment (MRA) für Architek­tur­di­en­stleis­tun­gen sowie ander­er inter­na­tionaler Vere­in­barun­gen über gren­züber­schre­i­t­ende Architek­tur­di­en­stleis­tun­gen des Archi­tect Coun­cil of Thai­land oder Lizen­znehmer eines kon­trol­lierten Architek­turberufs im Rah­men des ArchitektengesetzesPro­fes­sionelle Architek­tur Arbeit­en in Bezug auf Pro­jek­t­stu­di­en, Design, Bau­man­age­ment und ‑Auf­sicht, Inspek­tion oder Beratung, ausgenom­men sind pro­fes­sionelle Architek­ten im Rah­men des ASEAN Mutu­al Recog­ni­tion Arrange­ment (MRA) für Architek­tur­di­en­stleis­tun­gen sowie ander­er inter­na­tionaler Abkom­men über gren­züber­schre­i­t­ende Architek­tur­di­en­stleis­tun­gen des Archi­tect Coun­cil of Thai­land oder Lizen­znehmer eines kon­trol­lierten Architek­turberufs im Rah­men des Architek­tenge­set­zes, die unter den vom Archi­tect Coun­cil of Thai­land vorgeschriebe­nen Bedin­gun­gen arbeit­en dürfen.

Ver­botene Berufe für Aus­län­der mit der Bedin­gung, dass Aus­län­dern die Arbeit im Rah­men inter­na­tionaler Abkom­men oder Verpflich­tun­gen ges­tat­tet ist, an die Thai­land geset­zlich gebun­den ist

Liste 3 : Ver­botene Berufe für Aus­län­der mit der Auflage, dass aus­ländis­che Arbeit­nehmer bei der Arbeit für einen Arbeit­ge­ber qual­i­fizierte oder angel­ernte Tätigkeit­en ver­richt­en dürfen

NEIN.BerufeDef­i­n­i­tion
1Land­wirtschaft, Viehzucht, Forstwirtschaft oder Fischerei1. Land­wirtschaft: Arbeit, die Ken­nt­nisse oder Fähigkeit­en im Anbau von Getrei­de, Gemüse, Garten­bau, Stau­den, Sträuch­ern usw. erfordert.
2. Tier­hal­tung: Arbeit, die Ken­nt­nisse oder Fähigkeit­en in Tierzucht, Tier­schutz, Tierpflege und Fan­gen von Tieren zur Gewin­nung von Fleisch, Milch, Fell, Led­er, Fasern, Sei­de, Honig usw. erfordert.
3. Forstwirtschaft: Arbeit, die Ken­nt­nisse oder Fähigkeit­en im Anbau von Saatgut, Pflanzen von Bäu­men, Wald­schutz, Wald­nutzung und der Ver­ar­beitung von Holz zu Holzkohle oder der Gewin­nung von Rohöl aus Holz erfordert.
4. Fis­cherei: Arbeit, die Ken­nt­nisse oder Fähigkeit­en im Fis­chen, in der Aquakul­tur, in der Pflege von Wassertieren, der Ver­ar­beitung von Wassertieren sowie allen Tätigkeit­en erfordert, die die Fis­cherei unterstützen.
2Maurer‑, Zim­mer­er- oder Bauarbeiten1. Mau­r­erar­beit­en: Arbeit­en, die Ken­nt­nisse oder Fähigkeit­en im Kon­stru­ieren, Zusam­men­bauen, Instal­lieren und Repari­eren von Fun­da­menten, Wän­den und anderen Struk­turen aus Ziegeln, Steinen oder ähn­lichen Mate­ri­alien erfordern.
2. Zim­merei: Arbeit­en, die Ken­nt­nisse oder Fähigkeit­en im Schnei­den, For­men, Zusam­men­bauen, Instal­lieren, Warten und Repari­eren von Struk­turen und Struk­turkom­po­nen­ten aus Holz erfordern, ein­schließlich Messen und Mod­i­fizieren von Gebäudekom­po­nen­ten im Innen- und Außen­bere­ich, wie Wän­den, Türen, Tür- und Fen­ster­rah­men, Deck­en- und Wand­pa­nee­len.
3. Hochbau: Arbeit­en, die Ken­nt­nisse oder Fähigkeit­en im Bau, in der Instal­la­tion, Instand­hal­tung und Reparatur von Gebäu­den und anderen Bauw­erken erfordern, wie z. B. das Her­stellen von Beton­mod­ellen, das Gießen von Beton, das Aus­bessern von Betonober­flächen, das Her­stellen von Met­al­lver­stärkun­gen, das Erricht­en von Betonkon­struk­tio­nen mit Ergänzun­gen ver­schieden­er Mate­ri­alien, das Deck­en von Däch­ern, das Ver­legen von Ter­raz­zobö­den und das Ver­legen von Fußbö­den und Wän­den mit Fliesen oder Mosaiken, das Ver­putzen von Wän­den und Deck­en, das Anbrin­gen von Isolier­ma­te­ri­alien an Wän­den, Fußbö­den und Deck­en, das Schnei­den und Ein­set­zen von Glass­cheiben in Fen­ster oder Türen, Maler­ar­beit­en, das Instal­lieren von Abwass­er- und Wasser­leitungssys­te­men, das Instal­lieren von San­itärk­eramik und die Ver­legung elek­trisch­er Leitun­gen inner­halb von Gebäu­den oder anderen Bauwerken.
3Her­stel­lung ein­er Matratze oder SteppdeckeArbeit­en, die Ken­nt­nisse oder Fähigkeit­en in der Her­stel­lung von Matratzen oder Step­pdeck­en aus ver­schiede­nen Mate­ri­alien per Hand oder maschinell sowie in der Reparatur und Änderung erfordern.
4Messer­her­stel­lungArbeit­en, die Ken­nt­nisse oder Fähigkeit­en in der Her­stel­lung aller Arten von Messern aus Met­all mit handge­führten Werkzeu­gen sowie in der Reparatur und Mod­i­fizierung von Messern erfordern.
5Schuh­her­stel­lungArbeit­en, die Ken­nt­nisse oder Fähigkeit­en in der Her­stel­lung aller Arten von Schuhen aus ver­schiede­nen Mate­ri­alien sowie in der Reparatur und Änderung von Schuhen erfordern.
6Huther­stel­lungArbeit, die Ken­nt­nisse oder Fähigkeit­en in der Her­stel­lung von Hüten für Män­ner, Frauen und Kinder aus allen möglichen Mate­ri­alien sowie in der Reparatur und Änderung von Hüten erfordert.
7Schnei­dereiArbeit­en, die Ken­nt­nisse oder Fähigkeit­en im Entwer­fen und Nähen von Her­ren- und Damen­bek­lei­dung von Anfang bis Ende oder andere Arbeit­en im Zusam­men­hang mit dem Entwer­fen von Kostü­men sowie Änderun­gen, Mod­i­fika­tio­nen oder der Reparatur von Klei­dung erfordern.
8Her­stel­lung von Töpfer­waren oder KeramikArbeit, die Ken­nt­nisse oder Fer­tigkeit­en in der Her­stel­lung von Töpfer­waren erfordert, ange­fan­gen mit der Vor­bere­itung von Ton und For­men, dem For­men und Verdicht­en von Ton in For­men, dem Beschicht­en, Zeich­nen deko­ra­tiv­er Muster, Trock­nen und Bren­nen, entwed­er ganz oder teilweise.

Ver­botene Berufe für Aus­län­der mit der Auflage, dass aus­ländis­che Arbeit­nehmer bei der Arbeit für einen Arbeit­ge­ber eine qual­i­fizierte oder angel­ernte Tätigkeit ausüben dürfen

Liste 4 : Ver­botene Berufe, die aus­ländis­che Arbeit­nehmer ausüben dür­fen, sofern sie einen Arbeit­ge­ber haben und ihnen durch das Ein­wan­derungs­ge­setz auf Grund­lage von Absicht­serk­lärun­gen oder Vere­in­barun­gen zwis­chen der thailändis­chen Regierung und aus­ländis­chen Regierun­gen die Ein­reise nach Thai­land ges­tat­tet ist.

NEIN.BerufeDef­i­n­i­tion
1ArbeitManuelle Arbeit und meist ein­fache Arbeit­en, die kör­per­liche Kraft erfordern
2Verkäufe im LadenlokalVerkauf von Waren in einem Groß- oder Einzel­han­dels­geschäft sowie Verkauf von Waren an Stän­den oder in Geschäften auf Märk­ten oder am Straßenrand

Ver­botene Berufe, die aus­ländis­che Arbeit­nehmer ausüben dür­fen, sofern sie einen Arbeit­ge­ber haben und ihnen durch das Ein­wan­derungs­ge­setz auf Grund­lage von Absicht­serk­lärun­gen oder Vere­in­barun­gen zwis­chen der thailändis­chen Regierung und aus­ländis­chen Regierun­gen die Ein­reise nach Thai­land ges­tat­tet ist.

Arbeitsverträge und Arbeit­srecht in Thai­land: Ein umfassender Leitfaden

*Der Wochen­blitz übern­immt keine Gewähr auf obige Informationen

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