Urlaub in Thailand steht nicht nur bei Weltreisenden ganz weit oben auf der Bucket List. Das Land zieht auch immer mehr Pauschaltouristen und solche Menschen an, die mit dem Gedanken spielen, in Bangkok sesshaft zu werden. Doch was, wenn der Urlaub nicht der Realität entspricht und das, was geboten wird, nicht dem gleichkommt, was im Prospekt steht? Generell ist bei Streitigkeiten ein Anwalt empfehlenswert, doch nicht ohne vorher einen Zwischenschritt zu machen.
Gefahr im Urlaubsparadies
Nicht häufig, aber immer wieder kommt es auch im Urlaub zu Gewalttaten, Einbrüchen oder Diebstählen. So hatte sich erst am Valentinstag ein Mann an seiner untreuen Frau vergriffen und diese schwer verletzt. Touristen hingegen klagen oft über aufgebrochene Türen oder Fenster in ihrem Feriendomizil. Räuber räumen folglich alles Hab und Gut aus und setzen sich ab. Vor Ort stehen Reisende dann vor einem Scherbenhaufen.
Sicherlich ist der Gang zur örtlichen Strafverfolgungsbehörde der erste sinnvolle Schritt. Doch die Frage, wer für den Schaden haftet, ist längst nicht so einfach beantwortet. Schließlich handelt es sich bei einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus erst einmal um eine gemietete Sache und insofern ist der Vermieter für den Einbruch nicht habhaft zu machen. Dennoch kann es hilfreich sein, einen Anwalt vor Ort zu kontaktieren, um Möglichkeiten auszuloten.
Sexuelle Übergriffe
Anders hingegen sieht es im Fall von sexualisierter Gewalt und anderen Sexualstraftaten aus. Hier braucht es einen Experten auf dem Gebiet. Der versierte Anwalt für Sexualstrafrecht ist in einem solchen Fall der richtige Ansprechpartner. Schließlich handelt es sich bei Opfern meist um die einzigen Zeugen oder Zeuginnen, die zur Verfügung stehen. Entsprechend ist ein erfahrener Anwalt nötig, der mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und der fachlichen Kompetenz zur Seite steht.
Eine auf das Sexualstrafrecht spezialisierte Kanzlei berät bei Anschuldigungen von Sexualdelikten, unterstützt Betroffene über das gesamte Ermittlungsverfahren hinweg und steht mit individuellen Verteidigungsstrategien zur Verfügung. Da es kaum ein Teilgebiet des Strafrechts mit einer so hohen Quote an Fehlverurteilungen gibt, ist es wichtig, umgehend auf die Erfahrung eines Anwalts für Sexualstrafrecht zurückzugreifen.
Essen und Trinken
Weniger dramatisch ist sicherlich, dass das Essen oder Trinken in Thailand nicht schmeckt oder schlecht gewürzt ist. Schlimmer wird es dann schon, wenn es nach dem ausgiebigen Hotel-Buffet allerdings zu Komplikationen wie Bauchschmerzen und Durchfall kommt. Selbst, dass die Speisen stark nach Chemikalien geschmeckt haben, soll bereits vorgekommen sein.
Interessant an dieser Konstellation ist, dass eine ungenügende oder sogar schädigende Wirkung durch die Versorgung mit der im Reisevertrag gesicherten Verpflegung einen Reisemangel darstellt. Entsprechend haben Urlauber in diesem Fall einen Anspruch auf Minderung und können von ihrem Reiseveranstalter Geld zurückverlangen. Wichtig in diesem Kontext ist, diesen Mangel umgehend dem Veranstalter gegenüber anzuzeigen. Erfolgt die Mitteilung hierüber erst im Anschluss an die Reise, kann der Anspruch unter Umständen zurückgewiesen werden.
Probleme kann es auf jeder Reise geben. Nicht alles ist so einschneidend wie die hier genannten Situationen. Dennoch ist es sinnvoll im Hinterkopf zu behalten, dass man als Tourist eine Vielzahl von Rechten genießt, die im Zweifelsfall ebenfalls juristisch mit der anwaltlichen Hilfe durchgesetzt werden können. Im Regelfall ist der erste Schritt immer, den Reiseveranstalter von den Geschehnissen in Kenntnis zu setzen. Wie eine Reklamation letztendlich zu erfolgen hat, wird üblicherweise in den Unterlagen zur Buchung aufgezeigt.