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Newsticker:

Haftstrafen wegen Totschlags im Kölner Fall Lea Sofie

Wowereit weist Verantwortung für Verzögerungen beim Flughafen zurück

Stockholm erlebt sechste Nacht der Gewalt

IWF-Chefin Lagarde entgeht vorerst formellem Ermittlungsverfahren

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Zigaretten sind wie Frauen. Am Anfang ziehen sie gut, aber zum Schluss sammelt sich leider auch bei der Zigarette das ganze Gift im Mundstück.
(George Bernard Shaw, irischer Schriftsteller, 1856-1950)

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Championsleague Finale
25/05/2013

Es ist das beste Finale überhaupt. Zwei Deutsche Mannschaften kämpfen um den begehrten Pokal. Bayern München gegen Borussia Dortmund    [ ... ]


Von der Leyen sieht sich nach Frauenquoten-Querelen bestärkt
25/05/2013

Hamburg - Nach Ansicht von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist die Debatte um die von ihr favorisierte Frauenquote durch die jü [ ... ]


Bahn will "Versöhnung" mit Eschede-Opfern
25/05/2013

Frankfurt/Main - Bahnchef Rüdiger Grube will 15 Jahre nach dem Zugunglück von Eschede Opfer und Hinterbliebene um Verzeihung bitten. "Ich werde m [ ... ]


Haftstrafen wegen Totschlags im Kölner Fall Lea Sofie
25/05/2013

Köln - Das Landgericht Köln hat den gewaltsamen Tod der zweijährigen Lea Sofie kurz vor Weihnachten als Totschlag bewertet. Es verurteilte am Fr [ ... ]


Weitere Artikel

Deutschland Nachrichten

Bundestagsausschuss vertagt Abstimmung zur Abgeordnetenbestechung

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Berlin - Eine gesetzliche Neuregelung gegen Abgeordnetenbestechung noch in der laufenden Legislaturperiode wird immer unwahrscheinlicher. Der Rechtsausschuss des Bundestags beschloss nach Angaben des Bundestagspressedienstes am Mittwoch, die vorgesehene Abstimmung über drei Gesetzentwürfe der Opposition zu vertagen. Die Koalition plant wegen grundsätzlicher Bedenken ohnehin keine eigene Initiative.

SPD, Grüne und Linke hatten den Angaben zufolge dafür plädiert, durch Strafrechtsverschärfungen eine effizientere Bekämpfung von Korruption in den Parlamenten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu erreichen. Gegen die Gesetzentwürfe der Opposition machten die Vertreter von Union und FDP aber verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Nunmehr erscheine es "fraglich, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu gesetzlichen Neuregelungen kommt", hieß es im Pressedienst des Bundestages.

Im Bundestag wird seit mehreren Jahren über neue Regeln gegen Abgeordnetenbestechung gestritten. Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine UN-Konvention gegen Korruption, die seit 2003 von etwa 160 Staaten ratifiziert wurde. Diese verpflichten sich darin zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen korrupte Amtsträger. Deutschland hat das Abkommen zwar unterzeichnet; die Ratifizierung stockt jedoch bisher wegen des dafür nötigen Gesetzes zur Abgeordnetenbestechung.

Insbesondere in der Union gibt es Bedenken. Befürchtet wird dort, dass die Abgeordnetenfreiheit beeinträchtigt werden könnte. Nach bisherigem Recht ist nur der Stimmenkauf und -verkauf strafbar. AFP

 

Anklage gegen mutmaßliche NSU-Terroristin Zschäpe verlesen

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München - Nach mehrfachen Verzögerungen ist am Dienstag im NSU-Prozess die Anklage gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und die übrigen vier Beschuldigten verlesen worden. Zschäpe habe als Mitglied der rechtsextremistischen Terror-Zelle "nach Außen den Anschein der Legalität" hergestellt und für einen "sicheren Ausgangspunkt und sicheren Rückzugsraum" gesorgt, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Zschäpe und die vier weiteren Angeklagten müssen sich in dem Prozess wegen der Verbrechen des rechtsextremistischen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) verantworten. Zschäpe werden von der Bundesanwaltschaft als Mittäterin und Mitbegründerin unter anderem zehn Morde, Mordversuche, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Raubüberfälle zur Last gelegt. Ihre Mitangeklagten müssen sich wegen Unterstützung für die jahrelang unentdeckt lebende NSU verantworten. Zwei von ihnen sollen etwa eine Mordwaffe besorgt haben.

Zschäpe verfolgte die Verlesung der Anklageschrift am zweiten Prozesstag regungslos. Zuvor hatte das Gericht mehrere neue Anträge ihrer Verteidiger abgelehnt. Für die Beratungen wurde die Verhandlung mehrfach unterbrochen.

Die Verteidiger hatten unter anderem beantragt, das Verfahren auszusetzen und in einen größeren Saal zu verlegen. Zschäpe-Anwalt Wolfang Heer verwies zur Begründung unter anderem darauf, dass das Gebot der Öffentlichkeit wegen des begrenzten Platzangebots nicht erfüllt sei. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl folgte dem jedoch nicht. Der Grundsatz der Öffentlichkeit bedeute nicht, "dass immer und unter allen Umständen jeder Interessierte Zutritt finden muss".

Die mutmaßlichen Haupttäter und NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hatten sich 2011 selbst getötet. Nach Überzeugung der Anklage bildeten diese zusammen mit Zschäpe ein "einheitliches Tötungskommando", das von 2000 bis 2006 neun willkürlich ausgewählte Ladenbesitzer und Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft "aus rassistischen und staatsfeindlichen Motiven" tötete.

Außerdem schossen Böhnhardt und Mundlos 2007 in Heilbronn eine Polizistin und einen Polizisten nieder, um deren Waffen zu stehlen. Die Beamtin starb. Desweiteren soll der NSU, der sich im Untergrund durch Raubüberfälle auf Banken finanzierte, zwei Sprengstoffanschläge in Köln verübt haben. Zschäpe soll laut Bundesanwaltschaft im Hintergrund gewirkt und die Logistik organisiert haben. Ihr droht lebenslange Haft.

Bereits zum Prozessauftakt am Montag vergangener Woche hatten Verteidiger die Verlesung der Anklageschrift durch Befangenheitsanträge gegen einige der Richter hinausgezögert. Nach der Anklageverlesung stellten die Verteidiger am Dienstag weitere Anträge, bei denen es um Beschwerden gegen die Gerichts-Besetzung geht. Der Prozess soll am Mittwoch (9.30 Uhr) fortgesetzt werden. AFP

 

Merkel will ausländische Fachkräfte nach Deutschland locken

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Berlin - Deutschland muss wegen der Alterung der Gesellschaft nach Ansicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) offener für Zuwanderer werden. Qualifizierte Fachkräfte ließen sich zu oft durch hohe Hürden bei der Zuwanderung abschrecken und müssten deswegen nachdrücklich willkommen geheißen werden, sagte Merkel am Dienstag in Berlin. Die Kanzlerin äußerte sich auf dem zweiten Demografiegipfel der Bundesregierung.

Bei dem Treffen befassten sich Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft mit dem Phänomen, dass es in Deutschland immer mehr ältere und immer weniger jüngere Menschen gibt. Die Zuwanderung aus dem Ausland zählt zu den umstrittensten Ansätzen, um den Bedarf an Arbeitnehmern langfristig zu decken. Weitgehend Einigkeit bestand auf dem Gipfel darin, Bildung und Weiterbildung zu fördern sowie Ältere stärker in den Arbeitsmarkt einzubinden. Zudem sollen bessere Angebote für Pflege und Kinderbetreuung insbesondere Frauen die Berufstätigkeit erleichtern.

Merkel betonte, dass die Auswirkungen des Wandels längst spürbar seien. Bis 2025 werde es in Deutschland sechs Millionen Menschen weniger im erwerbsfähigen Alter geben. Zuwanderer könnten dieser Entwicklung entgegenwirken. Deutschland habe aber ein Imageproblem. "Unser Ruf ist schlecht: Wir gelten als abgeschlossen." Deutschland müsse ein Land sein, "das Fachkräfte willkommen heißt".

Zurückhaltender äußerte sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU): "Es ist ein Unsinn zu glauben, wir könnten den demografischen Wandel allein durch Zuwanderung lösen." In erster Linie müsse Deutschland "das eigene Potenzial" ausschöpfen, zu dem Friedrich auch Menschen aus anderen EU-Ländern zählte.

Die Kanzlerin appellierte an die Wirtschaft, sich offener bei Teilzeitregelungen zu zeigen. Gerade Frauen, die wegen ihrer Kinder in Teilzeit gingen, müssten ein Rückkehrrecht auf eine volle Stelle haben.

Debattiert wurde in Berlin auch über den Sinn solcher Gipfelberatungen. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast bezeichnete das Treffen als "Show" und beklagte einen Mangel an Ergebnissen. SPD-Vizechefin Manuela Schwesig warf Merkels Regierung "Gipfelmanie" vor. Minister Friedrich begegnete der Kritik mit dem Hinweis, dass der Demografiegipfel einen langfristigen Dialog in Gang halten solle.

Vereinbart wurde bei dem Treffen lediglich, dass die Arbeitsgruppen zu Themen wie Bildung, Pflege oder Fachkräfte ihre Arbeit fortsetzen. Die Gruppen stellten auf dem Gipfel erste Ergebnisse vor - etwa den Plan, Frauen durch eine Werbekampagne ins Berufsleben zurückzuholen und 100.000 junge Leute ohne Berufsqualifikation für eine Ausbildung zu gewinnen. Sollten sich die derzeitigen demografischen Trends fortsetzen, wäre 2060 jeder dritte Mensch in Deutschland über 65 Jahre alt. AFP

   

Google muss auf Aufforderung diskriminierende Suchvorschläge lassen

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Karlsruhe - Im Streit um die automatische Vervollständigung von Suchbegriffen hat der Internet-Konzern Google vor Gericht eine Niederlage erlitten: Suchvorschläge, die Persönlichkeitsrechte verletzen, müssen auf Aufforderung unterbunden werden, entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az: VI ZR 269/12). Auch Bettina Wulff, Noch-Ehefrau des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff, die vor dem Landgericht Hamburg eine entsprechende Klage eingereicht hatte, begrüßte das Urteil.

Bei der Eingabe von Stichworten in der Internet-Suchmaschine des US-Konzerns Google werden automatische Ergänzungen vorgeschlagen. Dabei wählt die Google Software Stichwortverbindungen aus, die bislang von anderen Nutzern besonders häufig eingegeben wurden.

In dem nun vom BGH entschiedenen Fall hatte ein Unternehmen aus Speyer geklagt, die PM-International AG, die Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetik vertreibt. Der Gründer und Vorstand Rolf Sorg stellte 2010 fest, dass bei Eingabe seines Namens die Stichworte "Betrug" und "Scientology" als Ergänzung vorgeschlagen wurden. Er klagte auf Unterlassung; seine Persönlichkeitsrechte würden verletzt.

Wie nun der BGH entschied, kann es durch die vorgeschlagenen Suchbegriffe zu einer Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte kommen. Diese Rechte würden verletzt, wenn die dadurch hergestellte gedankliche Verbindung zu Begriffen wie "Betrug" oder "Scientology" nicht wahr ist.

Allerdings muss Google seine Software nicht generell ändern. Es sei dem Unternehmen nicht vorzuwerfen, dass es aus bisherigen Suchen abgeleitete Suchvorschläge macht. Google hafte für Persönlichkeitsrechtsverletzungen erst, wenn es auf konkrete Aufforderung Betroffener solche Suchvorschläge nicht überprüft und gegebenenfalls unterbindet. Ob Rechte verletzt wurden, soll im Streitfall nun das OLG Köln prüfen.

Bettina Wulffs Anwalt wertete das Urteil gegenüber der Berliner Zeitung (Mittwochausgabe) als "gutes Signal zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte auch im Internet". Bei Eingabe des Namens "Bettina Wulff" hatte Google Ergänzungsvorschläge wie "Rotlicht" oder "Escort" gemacht. Wegen des nun entschiedenen Verfahrens vor dem BGH hatte das Landgericht Hamburg die Verhandlung auf Antrag Wulffs vorerst ausgesetzt. AFP

 

Größter Crystalfund in der Geschichte der Bundesrepublik

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München - Zollbeamte haben im vergangenen Februar am Münchner Flughafen insgesamt mehr als 20 Kilogramm Crystal beschlagnahmt. Dabei handelte es sich um den bislang größten Fund der synthetischen Droge in der Bundesrepublik, wie das Hauptzollamt München am Dienstag mitteilte.

19,2 Kilogramm des sogenannten Methamphetamins fanden die Zöllner in sechs Hartschalenkoffern. Bei der Röntgenkontrolle waren den Beamten "ungewöhnliche Schattierungen" im Kofferrahmen aufgefallen. Sechs rumänische Staatsangehörige im Alter zwischen 20 und 45 Jahren sitzen in Untersuchungshaft. Sie kamen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und wollten über München nach Japan weiterreisen.

Bereits zuvor waren dem Zoll Anfang Februar bei einer Gepäckkontrolle 1,4 Kilogramm Crystal in die Hände gefallen, die in einem Rollkoffer versteckt waren. Gegen einen 37-jährigen Tatverdächtigen aus Großbritannien, dessen Ziel ebenfalls Japan war, wurde Haftbefehl erlassen.

Das Aufputschmittel Crystal macht sehr schnell abhängig und ist sehr gefährlich für die Gesundheit. Für die Nervenzellen ist Crystal hochgiftig. Vor allem der Langzeitkonsum kann zu Nervenschäden, Gedächtnis- und Konzentrationsproblemen, Zahnausfall, Herzproblemen, Hautentzündungen und Psychosen führen.

In Deutschland ist die Droge vor allem ein zunehmendes Problem bei Erstkonsumenten. 2012 wurden hierzulande insgesamt 2556 Menschen erstmals wegen der Droge bei den Behörden auffällig, das waren 51 Prozent mehr als im Vorjahr. AFP

   

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