Geben Sie Ihren Kindern keine "Babykristalle" zum spielen - sie sind gefährlich und verboten

Die bun­ten aber für Kinder sehr gefährlichen und in Thai­land ver­bote­nen Perlen wer­den aus Poly­acry­lamid und Viny­lac­etat-Eth­yl­en-Copoly­mer hergestellt.

Jedem Verkäufer, der sie in Thai­land verkauft, dro­hen bis zu drei Jahre Gefäng­nis und eine Geld­strafe von bis zu 600.000 Baht, bekräftigte die Ver­brauch­er­schutzbe­hörde.

Nach einem Vor­fall, bei dem ein Kleinkind fast gestor­ben wäre, nach­dem es eine im Wass­er aus­dehnende Babykristall”-Perle ver­schluck­te, hat die Ver­brauch­er­schutzbe­hörde am Mittwoch alle Einzel­händler gewarnt, dass ihnen bis zu drei Jahre Gefäng­nis dro­hen, wenn sie die ver­bote­nen Pro­duk­te verkaufen.

Die Perlen, die sich in Wass­er aus­dehnen, sind seit 1984 ver­boten, weil sie gefährlich sind, teilte die Ver­brauch­er­schutzbe­hörde auf ihrer Face­book-Seite mit.

Die Mit­teilung kam, nach­dem die Face­book-Nutzerin Kat Kat­taleeya” auf der Plat­tform geschrieben hat­te, dass ihr Kleinkind nach dem Ver­schluck­en ein­er einzi­gen Per­le fast gestor­ben sei.

Kat sagte, sie habe ihr Kleinkind in ein Kranken­haus gebracht, nach­dem es nicht mehr aufhören kon­nte zu erbrechen.

Bei ein­er CT-Unter­suchung wurde fest­gestellt, dass sich solch eine Babykristall-Per­le im Darm befand, die sehr angeschwollen war.

Es wurde eine Not­op­er­a­tion durchge­führt, um die Per­le zu ent­fer­nen und das Leben des Kindes zu ret­ten, schrieb die Mut­ter, während ihr Kind auf der Inten­sivs­ta­tion blieb.

Sie sagte, sie habe die Perlen für ihre sech­sjähriges Kind gekauft, um damit Bäume zu schmücken (?)

Eine der Perlen kön­nte auf den Boden gefall­en sein, wo ihr Kind sie fand und verschluckte.

Im Darm saugte sich die Per­le mit Wass­er voll und schwoll auf mehr als 3 cm an.

Hätte sie noch ein paar Stun­den gewartet, bevor sie ihr Kind ins Kranken­haus brachte, wäre es wahrschein­lich gestor­ben, sagte sie.


Jedem Verkäufer, der sie in Thai­land verkauft, dro­hen bis zu drei Jahre Gefäng­nis und eine Geld­strafe von bis zu 600.000 Baht, bekräftigte die Ver­brauch­er­schutzbe­hörde.

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