Kryptowährungssteuerbefreiung bis Ende 2023
Mi., 25. Mai 2022 | Allgemein
Bangkok — Anleger, die Kryptowährungen oder digitale Wertmarken über ordnungsgemäß registrierte Börsen handeln, haben Anspruch auf eine Mehrwertsteuerbefreiung von 7 % auf die Übertragung der digitalen Vermögenswerte, rückwirkend vom 1. April 2022, bis zum 31. Dezember 2023, gemäß einem veröffentlichten königlichen Dekret in der “Royal Gazette” am Dienstag (24. Mai)