Kryptowährungssteuerbefreiung bis Ende 2023

Mi., 25. Mai 2022 | Allgemein
Bangkok — Anleger, die Kryptowährungen oder digitale Wertmarken über ordnungsgemäß registrierte Börsen handeln, haben Anspruch auf eine Mehrwertsteuerbefreiung von 7 % auf die Übertragung der digitalen Vermögenswerte, rückwirkend vom 1. April 2022, bis zum 31. Dezember 2023, gemäß einem veröffentlichten königlichen Dekret in der “Royal Gazette” am Dienstag (24. Mai)
Das Ziel der Mehrwertsteuerbefreiung besteht laut Dekret darin, den Handel mit Kryptowährungen oder digitalen Wertmarken über Thailands zugelassene Börsen zu fördern, um Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten ordnungsgemäß zu regulieren.
Die Mehrwertsteuerbefreiung wird gemäß einem anderen königlichen Dekret, das bereits im Royal Gazette veröffentlicht wurde, für den gleichen Zeitraum auch auf den Handel mit der von der Bank of Thailand ausgegebenen digitalen Währung der Retail Central Bank (CBDC) ausgedehnt.
Die Zentralbank sagte im Dezember 2021, dass sie voraussichtlich Ende 2022, später als geplant, ihre digitale Zentralbankwährung für Privatkunden (CBDC) als alternative Zahlungsoption in begrenztem Umfang mit Transaktionen wie Einzahlungen und Abhebungen für die Öffentlichkeit testen wird.
Der Kryptowährungsmarkt in Thailand ist in den letzten Jahren exponentiell gewachsen.
Bitcoin ist die beliebteste Kryptowährung in Thailand.