Was beinhaltet eine Fahrerschutzversicherung?

Kommt es zu einem Unfall, trägt die geset­zlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht die Kosten für Schä­den an anderen beteiligten Unfall­fahrzeu­gen sowie bei eventuellen Per­so­n­en­schä­den, ausgenom­men des Unfall­fahrers. Damit dieser im Schadens­fall eben­falls Schaden­er­satzansprüche gel­tend machen kann, sollte über den Abschluss ein­er Fahrerschutzver­sicherung nachgedacht wer­den. Welche Leis­tun­gen eine solche Zusatzver­sicherung bietet, erk­lären wir im nach­fol­gen­den Beitrag.

In welchen Fällen greift eine Fahrerschutzversicherung?

Nor­maler­weise hat ein Aut­o­fahrer, der einen Unfall verur­sacht, über die Kfz-Haftpflichtver­sicherung keinen Anspruch auf Kostenüber­nahme, sollte er selb­st oder sein Auto Schaden genom­men haben. Damit Sie in solch einem Fall nicht auf hohen Kosten sitzen­bleiben, gibt es die Fahrerschutzver­sicherung, die auch dann zahlt, wenn Sie einen Unfall ganz oder teil­weise ver­schuldet haben. Damit han­delt es sich um einen Zusatz zu Ihrer reg­ulären Autover­sicherung, die auch im Todes­fall gilt. Schä­den, die durch grobe Fahrläs­sigkeit ent­standen sind, gehören in der Regel eben­falls zum Ver­sicherung­sum­fang, wobei Alko­hol- oder Dro­gene­in­fluss den Leis­tungsanspruch kürzen. In vie­len Fällen übern­immt die Ver­sicherung die Kosten für Behand­lungskosten, Reha-Maß­nah­men, Ver­di­en­staus­fälle sowie Schmerzens­geld und Hinterbliebenenrenten.

Für wen ist der Fahrerschutz zu empfehlen?

Grund­sät­zlich eignet sich die Fahrerschutzver­sicherung für jeden Aut­o­fahrer, da auch Unfälle im deutschen Straßen­verkehr an der Tage­sor­d­nung sind. Zwar enden diese zum Glück nicht immer tödlich, den­noch kön­nen schnell hohe Kosten entste­hen, die selb­st bei ein­er Teilschuld nicht kom­plett über­nom­men wer­den. Darüber hin­aus emp­fiehlt sich ein geson­dert­er Fahrerschutz speziell für Fahran­fänger, da auf­grund der fehlen­den Fahrerfahrung das Risiko eines Unfalls höher ist.

Wer ist alles versichert?

In erster Lin­ie sind Sie als Fahrzeughal­ter ver­sichert, aber auch alle anderen Per­so­n­en, die gemäß der Ver­sicherungs­bes­tim­mungen Ihrer Autover­sicherung zum Steuern Ihres Wagens berechtigt sind. Nicht zu ver­wech­seln ist der Fahrerschutz mit dem soge­nan­nten Drit­tfahrerschutz. Dabei han­delt es sich um eine weit­ere Zusatzver­sicherung, die dann zahlt, wenn eine nicht ver­sicherte Per­son hin­term Lenkrad saß und mit Ihrem Auto einen Unfall verur­sacht hat.

Welche Voraus­set­zun­gen gel­ten für eine Kostenübernahme?

Damit Sie die Leis­tun­gen Ihrer Fahrerschutzver­sicherung in Anspruch nehmen kön­nen, sind einige Voraus­set­zun­gen zu erfüllen. So müssen Sie beispiel­sweise während der Fahrt den Sicher­heits­gurt angelegt haben. Die Ver­sicherung ist außer­dem berechtigt, Ärzte zu beauf­tra­gen, um festzustellen, in welchem Umfang Sie Leis­tun­gen beanspruchen kön­nen. Eine kom­plette Über­sicht, welche Maß­nah­men im Rah­men ein­er Kostenüber­nahme ergrif­f­en wer­den kön­nen, ent­nehmen Sie Ihren Versicherungsbedingungen.

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