
Kommt es zu einem Unfall, trägt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht die Kosten für Schäden an anderen beteiligten Unfallfahrzeugen sowie bei eventuellen Personenschäden, ausgenommen des Unfallfahrers. Damit dieser im Schadensfall ebenfalls Schadenersatzansprüche geltend machen kann, sollte über den Abschluss einer Fahrerschutzversicherung nachgedacht werden. Welche Leistungen eine solche Zusatzversicherung bietet, erklären wir im nachfolgenden Beitrag.
In welchen Fällen greift eine Fahrerschutzversicherung?
Normalerweise hat ein Autofahrer, der einen Unfall verursacht, über die Kfz-Haftpflichtversicherung keinen Anspruch auf Kostenübernahme, sollte er selbst oder sein Auto Schaden genommen haben. Damit Sie in solch einem Fall nicht auf hohen Kosten sitzenbleiben, gibt es die Fahrerschutzversicherung, die auch dann zahlt, wenn Sie einen Unfall ganz oder teilweise verschuldet haben. Damit handelt es sich um einen Zusatz zu Ihrer regulären Autoversicherung, die auch im Todesfall gilt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, gehören in der Regel ebenfalls zum Versicherungsumfang, wobei Alkohol- oder Drogeneinfluss den Leistungsanspruch kürzen. In vielen Fällen übernimmt die Versicherung die Kosten für Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen, Verdienstausfälle sowie Schmerzensgeld und Hinterbliebenenrenten.
Für wen ist der Fahrerschutz zu empfehlen?
Grundsätzlich eignet sich die Fahrerschutzversicherung für jeden Autofahrer, da auch Unfälle im deutschen Straßenverkehr an der Tagesordnung sind. Zwar enden diese zum Glück nicht immer tödlich, dennoch können schnell hohe Kosten entstehen, die selbst bei einer Teilschuld nicht komplett übernommen werden. Darüber hinaus empfiehlt sich ein gesonderter Fahrerschutz speziell für Fahranfänger, da aufgrund der fehlenden Fahrerfahrung das Risiko eines Unfalls höher ist.
Wer ist alles versichert?
In erster Linie sind Sie als Fahrzeughalter versichert, aber auch alle anderen Personen, die gemäß der Versicherungsbestimmungen Ihrer Autoversicherung zum Steuern Ihres Wagens berechtigt sind. Nicht zu verwechseln ist der Fahrerschutz mit dem sogenannten Drittfahrerschutz. Dabei handelt es sich um eine weitere Zusatzversicherung, die dann zahlt, wenn eine nicht versicherte Person hinterm Lenkrad saß und mit Ihrem Auto einen Unfall verursacht hat.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Kostenübernahme?
Damit Sie die Leistungen Ihrer Fahrerschutzversicherung in Anspruch nehmen können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. So müssen Sie beispielsweise während der Fahrt den Sicherheitsgurt angelegt haben. Die Versicherung ist außerdem berechtigt, Ärzte zu beauftragen, um festzustellen, in welchem Umfang Sie Leistungen beanspruchen können. Eine komplette Übersicht, welche Maßnahmen im Rahmen einer Kostenübernahme ergriffen werden können, entnehmen Sie Ihren Versicherungsbedingungen.