Österreichisches Gericht entscheidet, dass bestimmte Verbote für Ungeimpfte verfassungswidrig waren
Mi., 03. Aug. 2022

Wien — Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Regelung für verfassungswidrig und damit rechtswidrig befunden, die in der zweiten Sperre für Ungeimpfte den Friseurbesuch untersagte.
Der VfGH bestätigte jedoch, dass es zulässig ist, zwischen Personen mit und ohne 2G-Nachweis (Nachweis der Genesung oder Impfung gegen Covid-19) zu unterscheiden, d.h. die Sperre für Ungeimpfte war an sich rechtmäßig.
Da es Ausnahmen von der Sperre gab, die es ungeimpften Personen erlaubten, ihre Wohnung zu verlassen, um “die notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu decken”, hätte dies auch Friseurbesuche als Teil dieser “Grundbedürfnisse” auf lange Sicht einschließen müssen, entschied das Gericht.
Es stellte klar, dass die Regeln zunächst für 10 Tage gelten sollten, aber als die Sperre mehrmals verlängert wurde und insgesamt 11 Wochen dauerte, entwickelten sich die “Grundbedürfnisse” weiter und hätten auch Friseurbesuche einschließen müssen.
Laut Verfassungsgericht war es auch rechtswidrig, dass die Regierung im Herbst 2021 ungeimpften Personen den Zutritt zu kulturellen Einrichtungen untersagte.
In diesem Fall lag der Grund darin, dass die Menschen weiterhin die Kirche und andere religiöse Stätten besuchen durften, was das Gericht als “Verstoß gegen die Gleichheit” ansah.
Das von der Gesundheitsministerin während der ersten Sperre im März und April 2020 verhängte Betretungsverbot für Sportstätten sei ebenfalls rechtswidrig gewesen, da es keine ausreichende Begründung gegeben habe, berichtete der ORF.
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Strenge Covid-19-Maßnahmen
Österreich war eines der Länder, die während der Pandemie mehrere Sperrzeiten verhängten.
Während sich einige auf die gesamte Bevölkerung bezogen, wurden in letzter Zeit nur diejenigen, die sich nicht gegen Covid-19 impfen ließen, daran gehindert, ihre Wohnung ohne Begründung zu verlassen (z. B. zum Einkaufen oder für Notfälle).
Das Land hatte auch eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt, die jedoch aufgehoben wurde, nachdem sich neue Varianten des Virus entwickelt hatten, die nach Angaben der Regierung zu weniger schweren Fällen der Krankheit führten.
Derzeit gibt es nur wenige Einschränkungen in Bezug auf das Coronavirus.