Wien — Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Regelung für verfassungswidrig und damit rechtswidrig befunden, die in der zweiten Sperre für Ungeimpfte den Friseurbesuch untersagte.
Der VfGH bestätigte jedoch, dass es zulässig ist, zwischen Personen mit und ohne
2G-Nachweis (Nachweis der Genesung oder Impfung gegen Covid-
19) zu unterscheiden, d. h. die Sperre für Ungeimpfte war an sich rechtmäßig.
Da es Ausnahmen von der Sperre gab, die es ungeimpften Personen erlaubten, ihre Wohnung zu verlassen, um
“die notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu decken”, hätte dies auch Friseurbes...