Gesetzes-Änderung: 1 Thai und 1 Ausländer reichen nun aus um eine thailändische Ltd. zu Gründen

So., 12. Feb. 2023 | Allgemein
Bangkok — Das Erfordernis der Mindestanzahl von Gesellschaftern für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde von 3 auf 2 Personen herabgesetzt, so dass jetzt ein Thai und ein ausländischer Staatsangehöriger, oder zwei Thais, eine thailändische Gesellschaft gründen können.
Am 8. November 2022 wurde im Königlichen Amtsblatt das Gesetz zur Änderung des Zivil- und Handelsrechts (Nr. 23) B.E. 2565 veröffentlicht. Diese Änderungen traten am siebten Februar 2023 in Kraft.
Die wichtigen Klauseln stehen in direktem Zusammenhang mit den Bestimmungen der Abschnitte 1097 bis 1128, doch nach Ansicht von Isaan Lawyers ist die wichtigste Änderung der Gesetzgebung in “Abschnitt 1097” enthalten.
Dieser besagt, “dass zwei oder mehr Personen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen können, indem sie gegenseitig unterzeichnen, um einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen und andere Handlungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Gesetzes vorzunehmen.”
Das Erfordernis der Mindestanzahl von Gesellschaftern für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde von drei auf zwei Personen herabgesetzt, so dass jetzt zwei Thais oder ein Thai und ein ausländischer Staatsangehöriger eine thailändische Gesellschaft gründen können.
Das ist eine gute Nachricht für Geschäftsinhaber, die in Thailand eine Gesellschaft gründen wollen, aber aus vielen Gründen Schwierigkeiten haben, einen weiteren vertrauenswürdigen Gesellschafter zu finden.