Gesetzes-Änderung: 1 Thai und 1 Ausländer reichen nun aus um eine thailändische Ltd. zu Gründen
So., 12. Feb. 2023 | Allgemein
Bangkok — Das Erfordernis der Mindestanzahl von Gesellschaftern für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde von 3 auf 2 Personen herabgesetzt, so dass jetzt ein Thai und ein ausländischer Staatsangehöriger, oder zwei Thais, eine thailändische Gesellschaft gründen können.