12-Jähriger stürzt mit Motorrad

12-Jähriger stürzt mit Motorrad
The Pattaya News

Pattaya: 12-Jähriger verunglückt mit Motorrad 
Schwer verletzt 

Ein tragischer Unfall in Pattaya: Ein zwölfjähriger Junge ist am Freitagmorgen mit einer Honda Wave 125i gegen eine Mauer geprallt und wurde schwer verletzt. Der Vorfall wirft wieder einmal Fragen auf über Kinder am Lenker von Motorrädern in Thailand.

Illegale Fahrt mit fatalen Folgen

Gegen 10:30 Uhr am 19. September alarmierten Augenzeugen die Rettungskräfte der Sawang Boriboon Thammasathan Foundation. Am Unfallort in Ban Yoko im Bezirk Khao Mai Kaew fanden sie eine stark beschädigte rote Honda Wave 125i vor. Daneben lag der verletzte Junge mit mehreren Abschürfungen und Prellungen am ganzen Körper.

Erste Ermittlungen ergaben: Der Zwölfjährige hatte an einem schulfreien Tag seinen Eltern beim Transport von Waren geholfen. Auf dem Nachhauseweg verlor er in einer scharfen Kurve bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über das Motorrad und krachte gegen eine Straßenmauer.

Rettungseinsatz und erste Hilfe

Die Rettungssanitäter leisteten sofort Erste Hilfe am Unfallort und brachten den Jungen – namentlich Chalee genannt – anschließend ins Pattaya Memorial Hospital. Sein Zustand wurde als stabil aber ernst beschrieben. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf.

Was den Vorfall besonders brisant macht: In Thailand ist das Führen von Motorrädern erst ab 15 Jahren mit Führerschein erlaubt. Der Zwölfjährige bewegte sich also nicht nur ohne Lizenz im Straßenverkehr, sondern verstieß auch gegen das gesetzliche Mindestalter.

Eltern in der Verantwortung?

Der Unfall wirft die Frage auf, warum ein Kind überhaupt Zugang zu einem Motorrad hatte. Nach thailändischem Recht haften Eltern oder Erziehungsberechtigte für Schäden, die ihre Kinder verursachen. Auch können Geldstrafen verhängt werden, wenn Minderjährige unbeaufsichtigt Fahrzeuge führen.

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Lokale Beobachter kritisieren: „Solche Vorfälle sind leider keine Seltenheit. Viele Eltern lassen ihre Kinder unbeaufsichtigt Motorräder fahren – oft aus Unwissenheit oder Gleichgültigkeit.“

Sicherheitsdebatte neu entfacht

Der Vorfall entfacht die Debatte über Verkehrssicherheit für Kinder neu. Thailand hat eine der höchsten Verkehrsunfallraten der Welt, und Minderjährige sind besonders gefährdet. Experten fordern:
Strengere Kontrollen des Mindestalters für Motorradfahrer
Verpflichtende Aufklärungsprogramme in Schulen
Höhere Strafen für Eltern, die ihre Kinder illegal fahren lassen

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11 Kommentare zu „12-Jähriger stürzt mit Motorrad

  1. 12 Jahre, da ist er verhältnismäßig schon älter. Outside von Pattaya sieht man wesentlich jüngere, rasante Fahrer, die zum Teil Bier am Buedchen fuer Ihre Eltern kaufen.

  2. Thailand hat erhebliche Probleme mit seinen eigenen Leuten, und als Filter müßen die Ausländer herhalten mit immer mehr Verschärfungen. Verachte Thailand

  3. es gibt proforma kontrollen, aber ordnung und RICHTIGE kontrollen…weit gefehlt, ein jeder macht seine eigenen gesetze !
    das system des königreiches greift nicht, dies in einigen bereichen !
    wer ordnung will muss organisieren, und kontrollieren, nicht heulen

  4. So lange Politik und Polizei lieber ignorieren, dass die meisten Thais gar keinen Führerschein haben und wenn doch, dann diesen in einer „Witzveranstaltung“ von wenigen Stunden „erwerben“ können und nach einer Verkehrskontrolle, bei der weit überwiegend Ausländer kontrolliert werden, dann nach Zahlung von 500 THB aber weiterfahren können, so lange wird sich auf thailändischen Straßen nichts ändern.

    Allen Thais, die in Verkehrskontrollen, die diesen Begriff auch wirklich rechtfertigen, ohne Führerschein angehalten werden, muss das Fahrzeug bis zur Vorlage des Führerscheins beschlagnahmt werden, auf dass die Fahrzeugeigentümer bis zur Führerscheinvorlage Fußgänger sein werden. Wie heißt es doch, „Wer nicht hören will, der muss fühlen“!

    Allen Fahrzeugvermietern, die es unterlassen, eine Prüfung auf einen gültigen Führerschein des Fahrzeugmieters und Erstellung einer FS-Kopie vorzunehmen, muss die Schließung ihrer Fahrzeugvermietung angedroht und nach mehrmaliger Zuwiderhandlung auch tatsächlich ordnungsbehördlich geschlossen werden. Was passiert einem Ausländer, der einen Betrieb (z.B. Kneipe) eröffnet und somit auch Jobs für Thais schafft, wenn er in seinem Betrieb ohne Arbeitserlaubnis auch mal Hand anlegt und dabei von der Immigration erwischt wird? Man macht im die Bude dicht!!! Gegenüber Ausländern sind Thais missgünstig und rücksichtslos, aber gegenüber ihren Landsleuten scheint alles wurscht zu sein. Da kann jeder machen, wie er will und wenn es mal wieder in die Hose geht, dann gibt es einen Aufschrei, durch den sich aber nichts ändert, weil die Probleme nicht angepackt werden.

    1. Übrigens, in Deutschland wäre Fahren ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, eine Straftat nach § 21 Strafgesetzbuch. Dort steht im Absatz 1:
      1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
      1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
      2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

      Und nach § 3 kann unter den dort genannten Bedingungen auch das Fahrzeug eingezogen werden.

      Was in Deutschland nicht nur rechtlich möglich ist, sondern auch tatsächlich praktiziert wird, ist in Thailand absolut undenkbar. Aber dafür kann sich Thailand ja „rühmen“, als Ausgleich für das lasche Verkehrsrecht mit über 20.000 Verkehrstote pro Jahr wenigstens die Ausländer mittels schick….. Reglementierungen „im Griff“ zu haben, während ein Rechtsstaat wie Deutschland „nur“ auf 3.000 Verkehrstote kommt, die auch noch zu viel sind, aber dafür kann man dort wenigstens leben, ohne vom Staat permanent gegängelt zu werden!

      1. Kleine Korrektur: Nicht § 3, sondern Absatz 3 (in § 21) betr. Fahrzeugeinzug. Und es handelt sich auch nicht um § 21 Strafgesetzbuch (StGB), sondern um § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Trotzdem handelt es sich beim Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis um eine Straftat.
        Sorry für meine Unachtsamkeit!

  5. Stimme der Ausführungen von „tigerewi“ voll und ganz zu! Wichtig in Thailand scheint mir zu sein, dass die „Falangs“ so richtig geknüttelt werden. Immer wieder neue Bestimmungen, was gestern noch gut war, muss heute nicht zwingend noch Gültigkeit haben. Wenn ich Polizei Kontrollen beobachte, sehe ich oft, wie loyal mit eigenen Landsleuten umgegangen wird, während für Falangs absolut kein Spielraum für Gnade
    besteht. Farangs haben zu bezahlen, Schluss und Basta!!!

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