90-Tage-Falle Thailand: Vermeiden Sie Bußgelder

Thailand: So berechnen Sie korrekt die 90-Tage-Meldung
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Thailand zählt zu den beliebtesten Zielen für Langzeitaufenthalte im südostasiatischen Raum. Doch während die meisten Reisenden über Visabestimmungen und Einreisevorschriften gut informiert sind, übersehen viele eine wichtige administrative Verpflichtung, die bei längeren Aufenthalten zwingend einzuhalten ist. Die Rede ist von der sogenannten 90-Tage-Meldepflicht, einer gesetzlichen Regelung, die seit Jahrzehnten Bestandteil des thailändischen Einwanderungsrechts ist und deren Nichteinhaltung erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Eine oft übersehene Verpflichtung für Langzeitaufenthalter

Die Vorschrift mag auf den ersten Blick wie eine bürokratische Formalie erscheinen, doch sie erfüllt einen konkreten Zweck innerhalb der staatlichen Überwachung von Ausländern im Königreich. Während Kurzzeitreisende von dieser Regelung nicht betroffen sind, müssen alle Personen, die sich länger als drei Monate durchgehend im Land aufhalten, ihre aktuelle Wohnadresse regelmäßig bei den Einwanderungsbehörden melden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die gemeldete Adresse sich verändert hat oder nicht.

Was genau verbirgt sich hinter der 90-Tage-Regelung?

Die gesetzliche Grundlage für diese Meldepflicht findet sich in Paragraph 37, Absatz 5 des thailändischen Einwanderungsgesetzes aus dem Jahr 1979. Demnach muss jeder Ausländer, der sich mit einer temporären Aufenthaltsgenehmigung länger als 90 aufeinanderfolgende Tage im Königreich aufhält, seinen aktuellen Wohnort bei einem Beamten der Einwanderungsbehörde melden. Diese Meldung erfolgt mittels des offiziellen Formulars TM.47, das verschiedene persönliche Angaben sowie Details zur Visasituation und zum Aufenthaltsort abfragt.

Historischer Hintergrund und Sicherheitserwägungen

Die Behörden betrachten diese Regelung als wichtiges Instrument zur Nachverfolgung ausländischer Staatsangehöriger, die sich längerfristig im Land aufhalten. Der historische Hintergrund dieser Vorschrift liegt in Sicherheitserwägungen begründet. Thailand möchte durch dieses System einen Überblick darüber behalten, wo sich Personen ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung befinden. Dies dient unter anderem der Bekämpfung internationaler krimineller Netzwerke, die in der Vergangenheit Thailand als Rückzugsort nutzten.

Wer ist von der Meldepflicht betroffen?

Die 90-Tage-Regelung betrifft prinzipiell alle Ausländer, die sich mit einem Langzeitvisum oder einer Aufenthaltsverlängerung im Land befinden. Dazu gehören Inhaber von Geschäftsvisa, Rentenvisa, Ehegattenvisa, Studentenvisa sowie Mitglieder des Thailand Elite Programms. Selbst wer über eine mehrjährige Aufenthaltsgenehmigung verfügt, ist nicht von dieser Meldepflicht befreit, solange keine permanente Aufenthaltsgenehmigung vorliegt.

Ausnahmen für Kurzzeitreisende und Touristen

Wichtig zu verstehen ist, dass die Meldepflicht ausschließlich dann greift, wenn sich eine Person durchgehend mehr als 90 Tage in Thailand aufhält. Touristen mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten sind davon nicht betroffen. Ebenso wenig müssen sich Personen melden, deren Visum von vornherein für weniger als 90 Tage ausgestellt wurde, wie beispielsweise bei der Visa-Befreiung bei der Einreise oder beim Visum bei Ankunft. Sobald jedoch eine Verlängerung beantragt wird, die den Aufenthalt über die 90-Tage-Marke hinaus ausdehnt, tritt die Meldepflicht automatisch in Kraft.

Der Zeitrahmen: Wann genau muss gemeldet werden?

Die Berechnung der 90-Tage-Frist beginnt mit dem Datum der letzten Einreise nach Thailand. Wer beispielsweise am 15. Januar einreist, muss seine erste Meldung spätestens am 15. April vornehmen. Die thailändischen Behörden gewähren allerdings einen gewissen Spielraum: Die Meldung kann bereits 15 Tage vor Ablauf der Frist erfolgen oder bis zu 7 Tage danach, ohne dass eine Strafe verhängt wird. Dieser Zeitkorridor von insgesamt 22 Tagen soll sicherstellen, dass auch bei unvorhergesehenen Ereignissen die Meldung noch rechtzeitig eingereicht werden kann.

Der wiederkehrende Zyklus der Meldepflicht

Nach erfolgter Meldung beginnt der Countdown von neuem. Wer also am 15. April seine erste 90-Tage-Meldung abgibt, muss die nächste Meldung spätestens am 15. Juli einreichen. Diese Prozedur wiederholt sich alle 90 Tage, solange der Aufenthalt in Thailand andauert. Besonders wichtig ist die Tatsache, dass jede Ausreise aus Thailand den Zähler zurücksetzt. Wer das Land verlässt und wieder einreist, beginnt die 90-Tage-Frist von neuem ab dem Datum der erneuten Einreise.

Drei Wege zur Erfüllung der Meldepflicht

Die thailändische Einwanderungsbehörde bietet drei verschiedene Methoden an, um der 90-Tage-Meldepflicht nachzukommen. Jede dieser Methoden hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, und die Wahl hängt oft von persönlichen Präferenzen und individuellen Umständen ab.

Persönliche Meldung beim Einwanderungsbüro

Die klassische Methode ist der persönliche Gang zum Einwanderungsbüro. Hierbei begibt sich die meldepflichtige Person mit allen erforderlichen Dokumenten zu dem für ihren Wohnort zuständigen Einwanderungsbüro. Der Vorteil dieser Methode liegt in der unmittelbaren Bestätigung durch einen Beamten vor Ort. Nach Prüfung der Unterlagen wird ein Beleg ausgestellt, der als Nachweis der erfüllten Meldepflicht dient. Dieser Beleg sollte sorgfältig aufbewahrt werden, da er bei der nächsten Meldung vorzulegen ist. Der Nachteil dieser Methode sind die oft langen Wartezeiten, besonders zu Stoßzeiten am Monatsende oder kurz nach thailändischen Feiertagen.

Online-Meldung: Modern, aber mit Einschränkungen

Eine zweite Möglichkeit ist die Online-Meldung über die offizielle Webseite der thailändischen Einwanderungsbehörde. Dieses digitale Verfahren wurde eingeführt, um den Aufwand für Ausländer zu reduzieren und die Behörden zu entlasten. Die Online-Meldung funktioniert jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die allererste 90-Tage-Meldung muss zwingend persönlich oder per Post erfolgen. Erst bei allen nachfolgenden Meldungen steht das Online-System zur Verfügung.

So funktioniert das Online-Verfahren

Die Prozedur läuft über ein webbasiertes Formular, in das persönliche Daten, Passinformationen, Visadetails und die aktuelle Adresse eingetragen werden. Nach dem Absenden erhält der Nutzer eine Bestätigungsnummer, die als Nachweis dient. Das System ist jedoch nicht immer zuverlässig. Viele Nutzer berichten von technischen Problemen, fehlgeschlagenen Übermittlungen oder nicht freigeschalteten Accounts. Daher ist es ratsam, nach der Online-Meldung den Status zu überprüfen und die Bestätigung auszudrucken oder digital zu speichern. Im Zweifelsfall sollte bei ausbleibender Bestätigung der persönliche Weg gewählt werden, um Strafen zu vermeiden.

Postversand: Die alternative Lösung

Die dritte Option ist die Meldung per Einschreiben. Hierbei werden alle erforderlichen Dokumente zusammen mit einem frankierten Rückumschlag an das zuständige Einwanderungsbüro gesendet. Der frankierte Rückumschlag muss mit einem 10-Baht-Stempel versehen sein und die eigene Adresse tragen. Die Behörde bestätigt den Eingang und sendet den Beleg zurück. Diese Methode eignet sich besonders für Personen, die weit entfernt von einem Einwanderungsbüro wohnen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich erscheinen können.

Wichtige Hinweise zur postalischen Meldung

Wichtig bei der postalischen Meldung ist, dass das Einschreiben mindestens 15 Tage vor Ablauf der Frist abgeschickt werden muss. Die Aufbewahrung des Einlieferungsbelegs ist unbedingt erforderlich, da dieser im Falle eines Verlustes der Sendung als Nachweis dient. Die Zustellung kann mehrere Wochen dauern, weshalb rechtzeitiges Handeln geboten ist. Wer nach einem Monat noch keine Rückantwort erhalten hat, sollte mit dem Einlieferungsbeleg Kontakt zur Behörde aufnehmen.

Welche Dokumente werden benötigt?

Unabhängig von der gewählten Meldeart sind bestimmte Unterlagen zwingend erforderlich. An erster Stelle steht der gültige Reisepass im Original oder als Kopie der relevanten Seiten. Dies umfasst die Seite mit den persönlichen Daten, die Seite mit dem aktuellen Visum sowie die Seite mit dem letzten Einreisestempel. Ohne diese Nachweise ist eine Bearbeitung der Meldung nicht möglich.

Das Formular TM.47 richtig ausfüllen

Das ausgefüllte Formular TM.47 bildet das Kernstück der Meldung. Es enthält Felder für Name, Nationalität, Passnummer, Visadetails und die vollständige Wohnadresse in Thailand. Das Formular kann vor Ort ausgefüllt oder von der Webseite der Einwanderungsbehörde heruntergeladen werden. Bei Online-Meldungen erfolgt die Eingabe direkt in das digitale Formular.

Der Beleg der vorherigen Meldung

Falls bereits eine vorherige 90-Tage-Meldung erfolgte, muss der Beleg dieser vorherigen Meldung vorgelegt werden. Dieser ist oft ein kleiner weißer oder gelber Zettel, der im Reisepass befestigt wird. Er dient als Nachweis, dass die letzte Meldepflicht ordnungsgemäß erfüllt wurde und gibt gleichzeitig das Datum der nächsten fälligen Meldung an.

Die Konsequenzen bei Versäumnissen

Die thailändischen Behörden nehmen die 90-Tage-Meldepflicht ernst, und wer sie versäumt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Standardstrafe für eine verspätete Meldung beträgt 2.000 Baht, umgerechnet etwa 50 Euro. Diese Strafe wird fällig, sobald die Meldung mehr als 7 Tage nach dem Fälligkeitsdatum erfolgt. Die Zahlung muss direkt beim Einwanderungsbüro geleistet werden, eine Online-Meldung ist nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich.

Erhöhte Strafen bei Kontrollen und wiederholten Verstößen

Deutlich schwerwiegender sind die Konsequenzen, wenn eine Person im Rahmen einer Kontrolle oder bei anderen behördlichen Vorgängen angetroffen wird, ohne die Meldepflicht erfüllt zu haben. In solchen Fällen erhöht sich die Strafe auf 5.000 Baht. Hinzu kommt ab diesem Zeitpunkt eine tägliche zusätzliche Strafe von 200 Baht für jeden weiteren Tag der Säumnis.

Langfristige Folgen für zukünftige Visaanträge

Langfristig können wiederholte Verstöße gegen die Meldepflicht auch bei zukünftigen Visaanträgen problematisch werden. Die Einwanderungsbehörde führt Aufzeichnungen über solche Verstöße, und ein Muster der Nichteinhaltung kann bei Verlängerungsanträgen oder bei der Beantragung neuer Visa zu Schwierigkeiten führen. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Abschiebung oder eine Einreisesperre.

Besonderheiten und Ausnahmen

Die 90-Tage-Meldepflicht steht in keinem Zusammenhang mit der Visaverlängerung. Es handelt sich um zwei separate administrative Vorgänge. Eine Visaverlängerung ersetzt nicht die 90-Tage-Meldung, und umgekehrt verlängert eine 90-Tage-Meldung nicht automatisch das Visum. Beide Pflichten müssen unabhängig voneinander erfüllt werden, auch wenn sie möglicherweise am selben Tag fällig sind.

Wie Auslandsreisen die Meldepflicht beeinflussen

Eine wichtige Regelung betrifft Auslandsreisen. Wer Thailand verlässt und wieder einreist, setzt den 90-Tage-Zähler zurück. Dies gilt auch für Kurztrips in Nachbarländer. Die nächste Meldung ist dann erst wieder 90 Tage nach der erneuten Einreise fällig. Allerdings ist hierbei Vorsicht geboten: Wer Thailand ohne Wiedereinreiseerlaubnis verlässt, verliert sein aktuelles Visum und muss den gesamten Visaprozess von Neuem durchlaufen. Eine Wiedereinreiseerlaubnis kann vor der Ausreise bei der Einwanderungsbehörde oder an vielen internationalen Flughäfen beantragt werden.

Erleichterungen für Thailand Elite Visa-Inhaber

Für Inhaber bestimmter Visa gibt es Erleichterungen. Mitglieder des Thailand Elite Programms können sich von den Servicemitarbeitern des Programms bei der Meldung unterstützen lassen. Diese übernehmen auf Wunsch den gesamten administrativen Aufwand. Allerdings bleibt die grundsätzliche Meldepflicht auch für Elite-Visa-Inhaber bestehen, sofern sie länger als 90 Tage im Land verweilen.

Praktische Tipps für einen reibungslosen Ablauf

Die Erfahrung vieler Langzeitaufenthalter in Thailand zeigt, dass eine gute Vorbereitung die Hälfte der Miete ist. Wer sich frühzeitig um die Meldung kümmert, vermeidet unnötigen Stress. Es empfiehlt sich, das Datum der nächsten fälligen Meldung im Kalender zu markieren und eine Erinnerung einige Tage vorher zu setzen. Viele nutzen auch Smartphone-Apps oder digitale Kalender mit automatischen Benachrichtigungen.

Die beste Zeit für den Behördenbesuch

Bei der persönlichen Meldung lohnt es sich, das Einwanderungsbüro früh am Morgen aufzusuchen. Die meisten Büros öffnen gegen 8:30 Uhr, und wer bereits zur Öffnung erscheint, kann lange Wartezeiten vermeiden. An den letzten Tagen eines Monats sowie unmittelbar nach thailändischen Feiertagen ist mit erhöhtem Andrang zu rechnen. Diese Zeiträume sollten nach Möglichkeit gemieden werden.

Checkliste: Diese Dokumente sollten Sie vorbereiten

Die Überprüfung aller Dokumente vor dem Gang zur Behörde ist essentiell. Eine vergessene Passkopie oder ein fehlendes Formular bedeutet oft, dass die gesamte Prozedur wiederholt werden muss. Eine Checkliste kann dabei helfen, nichts zu vergessen. Viele Einwanderungsbüros stellen Kopiergeräte zur Verfügung, allerdings zu erhöhten Preisen. Wer seine Kopien bereits von zu Hause mitbringt, spart Zeit und Geld.

Die Rolle von Visa-Agenturen

Für viele Ausländer in Thailand stellt der regelmäßige Gang zur Einwanderungsbehörde eine Belastung dar. Sei es aufgrund großer Entfernungen, zeitlicher Einschränkungen oder sprachlicher Barrieren. Hier kommen professionelle Visa-Agenturen ins Spiel. Diese spezialisierten Dienstleister übernehmen gegen eine Gebühr die gesamte Abwicklung der 90-Tage-Meldung. Der Kunde muss lediglich seinen Reisepass und die erforderlichen Unterlagen aushändigen, der Rest wird von der Agentur erledigt.

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Kosten und Auswahl seriöser Visa-Agenturen

Die Kosten für diesen Service variieren je nach Agentur und Region. Für viele Langzeitaufenthalter ist dies ein akzeptabler Preis für die gesparte Zeit und den vermiedenen Aufwand. Wichtig ist dabei, eine seriöse und erfahrene Agentur zu wählen. Diese sollte über eine offizielle Lizenz verfügen und gute Bewertungen vorweisen können. Ein schriftlicher Beleg über die erbrachte Dienstleistung sollte selbstverständlich sein.

Technische Hürden bei der Online-Meldung

Obwohl die Online-Meldung theoretisch die bequemste Methode darstellt, berichten viele Nutzer von technischen Schwierigkeiten. Das System der thailändischen Einwanderungsbehörde ist nicht immer stabil, und bestimmte Browser oder Betriebssysteme können zu Kompatibilitätsproblemen führen. Häufig werden ältere Browserversionen besser unterstützt als die neuesten. Auch die Eingabe bestimmter Sonderzeichen in Adressen kann zu Fehlermeldungen führen.

Häufige Probleme mit dem Online-Account

Ein weiteres Problem ist die Freischaltung des Online-Accounts. Nicht jeder, der die erste Meldung persönlich oder per Post erledigt hat, erhält automatisch Zugang zum Online-System. Manchmal ist ein separater Antrag bei der Behörde notwendig. Zudem funktioniert die Online-Meldung nicht nach bestimmten Ereignissen wie einem Passwechsel, einem Umzug oder nach längerer Abwesenheit vom Land. In diesen Fällen muss wieder der persönliche Weg beschritten werden.

Rechtzeitig handeln bei Online-Problemen

Wer sich für die Online-Meldung entscheidet, sollte diese nicht auf den letzten Drücker durchführen. Eine Bearbeitungszeit von einigen Tagen muss eingeplant werden, und im Falle technischer Probleme bleibt noch genügend Zeit, auf die persönliche Meldung auszuweichen. Die Bestätigung der erfolgreichen Online-Meldung sollte ausgedruckt und sicher verwahrt werden, da sie bei eventuellen Rückfragen als Nachweis dient.

Regionale Unterschiede und Zuständigkeiten

Thailand ist in verschiedene Einwanderungsbezirke unterteilt, und die Zuständigkeit richtet sich nach dem gemeldeten Wohnort. Wer in Bangkok wohnt, muss sich in der Regel an das große Einwanderungszentrum in Chaeng Wattana wenden. Für andere Regionen gibt es lokale Einwanderungsbüros. Es ist nicht möglich, die Meldung bei einem beliebigen Büro abzugeben. Die Zuständigkeit ist strikt geregelt, und eine Meldung an der falschen Stelle wird nicht akzeptiert.

Einwanderungsbüros in touristischen Gebieten

Auf beliebten Inseln wie Koh Samui, Phuket oder Koh Chang gibt es eigene Einwanderungsbüros, die sich auf die Bedürfnisse von Ausländern spezialisiert haben. Diese Büros sind oft besser auf den Umgang mit ausländischen Langzeitaufenthaltern eingestellt und verfügen über mehrsprachiges Personal. In ländlicheren Gebieten kann es hingegen vorkommen, dass das Personal nur Thai spricht, was die Kommunikation erschweren kann.

Die Bedeutung der TM.30-Meldung

Eng verbunden mit der 90-Tage-Meldepflicht ist eine weitere Regelung, die oft für Verwirrung sorgt: die TM.30-Meldung. Während die 90-Tage-Meldung vom Ausländer selbst vorgenommen wird, ist die TM.30-Meldung eine Pflicht des Vermieters oder Hausbesitzers. Dieser muss innerhalb von 24 Stunden nach Einzug eines Ausländers dessen Anwesenheit bei der Einwanderungsbehörde melden. Dies gilt auch für Hotels und Gästehäuser.

Warum die TM.30-Meldung so wichtig ist

Die TM.30-Meldung ist Voraussetzung für die 90-Tage-Meldung. Ohne eine aktuelle TM.30-Meldung kann die 90-Tage-Meldung nicht durchgeführt werden. Viele Ausländer wissen nicht, dass ihr Vermieter diese Pflicht hat, und geraten in Schwierigkeiten, wenn sie zur 90-Tage-Meldung erscheinen und die TM.30-Meldung fehlt. Es empfiehlt sich daher, regelmäßig beim Vermieter nachzufragen, ob die TM.30-Meldung aktuell ist, besonders nach Rückkehr von Reisen.

Ausblick und mögliche Reformen

Die thailändische Regierung diskutiert seit Jahren über eine Vereinfachung der Meldepflichten für Ausländer. Verschiedene Vorschläge wurden vorgebracht, darunter eine Verlängerung des Meldeintervalls auf 180 Tage oder eine vollständige Digitalisierung des Systems. Bislang wurden jedoch keine grundlegenden Änderungen umgesetzt. Die Behörden argumentieren, dass das aktuelle System wichtig für die nationale Sicherheit sei und eine lückenlose Überwachung der ausländischen Bevölkerung ermögliche.

Kritik am bestehenden System

Kritiker weisen darauf hin, dass die 90-Tage-Meldepflicht in ihrer heutigen Form einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeutet, sowohl für die Ausländer als auch für die Einwanderungsbehörden. In Zeiten moderner Datenbanken und digitaler Überwachungsmöglichkeiten erscheine dieses System veraltet. Andere Länder in der Region hätten längst weniger aufwendige Verfahren eingeführt. Dennoch zeigt sich Thailand in dieser Frage bislang zurückhaltend gegenüber tiefgreifenden Reformen.

Eine Pflicht, die ernst genommen werden muss

Die 90-Tage-Meldepflicht in Thailand mag auf den ersten Blick wie eine lästige Formalität erscheinen, doch ihre Nichteinhaltung kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer sich längerfristig im Königreich aufhält, kommt um diese Regelung nicht herum. Die gute Nachricht ist, dass der Prozess mit entsprechender Vorbereitung und Kenntnis der Abläufe durchaus zu bewältigen ist.

Wichtig ist vor allem, die Fristen im Blick zu behalten und rechtzeitig aktiv zu werden. Wer den Spielraum von 15 Tagen vor bis 7 Tage nach dem Fälligkeitsdatum nutzt, hat genügend Flexibilität, um auch bei unvorhergesehenen Ereignissen noch rechtzeitig die Meldung vorzunehmen. Die Wahl zwischen persönlicher Meldung, Online-Verfahren oder postalischem Weg sollte nach den individuellen Umständen getroffen werden, wobei die persönliche Meldung nach wie vor die verlässlichste Methode darstellt.

Letztendlich ist die 90-Tage-Meldepflicht Teil des Gesamtpakets, das ein Langzeitaufenthalt in Thailand mit sich bringt. Wer sich bewusst ist, dass diese Verpflichtung existiert, und sie von Anfang an in seine Planung einbezieht, wird keine größeren Probleme damit haben. Mit der richtigen Herangehensweise lässt sich diese administrative Hürde problemlos meistern, sodass der Fokus auf den positiven Aspekten des Lebens im Land des Lächelns liegen kann.

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11 Kommentare zu „90-Tage-Falle Thailand: Vermeiden Sie Bußgelder

    1. Nein! Sondern Kontrolle der gesetzlichen Regeln und Vermeidung von Missbrauch. Würde Deutschland auch gut zu Gesicht stehen…! 🇹🇭👍🏽

  1. Diese 90-Tage-Meldung ist ein Überbleibsel aus längst vergangenen analogen Zeiten. Damals strömten hunderttausende von kambodschanischen Flüchtlingen nach Thailand. Diesen hatten in Thailand keine Bewegungsfreiheit und mussten sich vor Verlassen der jeweiligen Provinz erst eine Genehmigung holen. Um zu kontrollieren ob die sich auch daran halten, wurde diese 90-Tage-Meldung eingeführt und blieb uns bis heute erhalten. Ein heute ziemlich sinnloses Verfahren, da sich kriminelle Ausländer in aller Regel sowieso nicht freiwillig alle 90 Tage melden. Overstayer schon erst recht nicht. Statt dessen werden 99% regulärer Residenten mit diesem Bürokratismus drangsaliert. Wenn man stattdessen die Beamten der Immigration mal dazu bringen könnte einen Blick in ihre eigene Datenbank zu riskieren, dann könnte man z.B. Overstayer leicht und locker identifizieren und ggf. aus dem Verkehr ziehen, möglichst noch bevor diese überhaupt auf kriminellen Wegen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Das wäre wirklich eine präventive Maßnahme. Das Gegenteil von diesem ist eben dieses TM47.
    Sich diesen zusätzlichen bürokratischen und völlig nutzlosen Alptraum sogar noch zu wünschen, muss meines Erachtens schon einen gehörig an der Waffel haben.

  2. Hat nichts mit – Schikane + Arroganz zu tun, vielmehr mit NÖTIGER Kontrolle. Bei mehr als 2 Millionen Einreisen ausländischer Nationalität die jeden Monat nach Thailand kommen ist – immer auch ein ca. 1% Anteil – an Straftätern dabei. Also mehr oder weniger gut 20.000 Personen von denen eine Gefahr FÜR ALLE ausgeht. Und das nur in einem Monat. Aufś Jahr umgerechnet – mindestens – 240.000 Personen von denen eine – mögliche Gefahr ausgeht oder die in anderer Form gegen thail. Gesetze verstoßen. Wie viele sich davon – immer noch – in Thailand aufhalten, taucht bei all der Kontrolle, in keiner Statistik auf.

  3. Ws soll dieser alte Kaese??????? Die 90 Tage Meldung gilt euerdings nicht mehr 7 Tage nach Verfall. Ausserdem auch nicht 7 Tage vor Verfall.Die erneuerung muss also passieren 15 Tahe bis 7 Tage vor Verfall, sonst drohen Strafen.
    Vom Wochenblitz selbst vor kurzem mitgeteilt
    Und ich habe es gestern nach der euen Regel gehandhabt, 13 Tage vor Verfall.

    1. Und schon wieder wird gefährliches Halbwissen verbreitet: meine Gattin war vergangenen Freitag auf unserer Immi und hat anstandslos mit zwei Tagen „überziehen“, also die 7-Tage-Regelung angewendet für nach dem Stichtag, ihr TM 47 abgegeben…

      1. Naja, das mit dem Halbwissen ist so eine Sache. Im Artikel „Immigration Thailand Meldepflichten“ vom 23. September steht zum TM 47 wörtlich „Nach dem Stichtag wird es teuer: Bereits einen Tag nach der verpassten Frist drohen Strafen. Diese beginnen bei 2.000 Baht und können je nach Dauer der Verspätung deutlich ansteigen.“ Dass dieses eventuell eine Ente war, kann man ja natürlich nicht ausschließen. Genauso wie es eventuell wohl jede Immigration, je nach Lust und Laune anders handhaben könnte. Weiß man ja nicht, oder?

  4. von Rentnern, die hier wohnen und schon ca. 70 Jahre oder älter sind, die lange Jahre schon seßhaft sind und meistens hier verheiratet sind, geht wohl kaum mehr eine so große Gefahr aus, als das man sie mit einer 90 Tages Meldung ständig überprüfen müsste. Es reicht, wenn die einmal im Jahr ihre Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen immigration police verlängern lassen.

    1. Da würde ich dir beipflichten, doch gilt die Regel, der Hausherr bestimmt. Das sind nun mal die Thai.
      Und auch darf man nicht übersehen, das es ist auch eine wirksame Arbeitsbeschaffungsmaßnahme darstellt.

      Es wird noch lange bei einer Änderung zu viele dagegen sein, hat nichts mit Sicherheit zu tun, ist aber so.

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