Wohnsitzbescheinigung: Phuket oder Bangkok?

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

mein Name ist Peter, und ich lebe seit 20 Jahren in Phuket, Thailand. Hier besitze ich ein Haus, das offiziell auf den Namen meines Sohnes mit thailändischer und deutscher Staatsbürgerschaft registriert ist, da Ausländer in Thailand kein Land besitzen dürfen. In den letzten zwei Jahrzehnten habe ich verschiedene Visa genutzt, darunter das Non-Immigrant O-Visum aufgrund meines Kindes und später ein Rentnervisum. Seit 2024 arbeite ich für ein multinationales Unternehmen mit Sitz in Bangkok und besitze eine Arbeitserlaubnis vom Board of Investment (BOI). Meine Adresse ist daher in Bangkok bei der Einwanderungsbehörde registriert. Trotz meines beruflichen Standorts in Bangkok kehre ich regelmäßig nach Phuket zurück, insbesondere an Wochenenden und in den Ferien.

Nächsten Monat plane ich, einen internationalen Führerschein (IDP) zu beantragen, da ich für zwei Wochen in Phuket sein werde. In der Vergangenheit habe ich bereits mehrere IDPs in Phuket erhalten, wobei ein gültiger thailändischer Führerschein und eine Aufenthaltsbescheinigung der Einwanderungsbehörde erforderlich waren. Nun, mit meiner BOI-Arbeitserlaubnis und der Registrierung in Bangkok, bin ich unsicher, ob eine Aufenthaltsbescheinigung notwendig ist und, falls ja, ob ich diese in Phuket oder Bangkok beantragen muss. In diesem Leserbrief teile ich meine Recherche, die rechtlichen Anforderungen und praktische Tipps, um anderen in ähnlicher Lage zu helfen.

Ein internationaler Führerschein (IDP) wird in Thailand vom Department of Land Transport (DLT) ausgestellt und basiert auf dem Genfer Abkommen von 1949. Er berechtigt Inhaber, in vielen Ländern weltweit zu fahren, sofern ein gültiger nationaler Führerschein vorliegt. Die Anforderungen für einen IDP in Thailand umfassen:

In meinem Fall besitze ich einen gültigen thailändischen Führerschein, den ich vor über fünf Jahren in Phuket erhalten habe. Da meine Arbeitserlaubnis vom BOI meine Adresse in Bangkok angibt, stellt sich die Frage, ob ich eine separate Aufenthaltsbescheinigung benötige und wo ich diese beantragen kann.

Da ich jedoch eine BOI-Arbeitserlaubnis besitze, könnte diese möglicherweise als Aufenthaltsnachweis akzeptiert werden, insbesondere wenn sie meine Adresse in Bangkok enthält. Um sicherzugehen, werde ich vorab beim DLT in Phuket anfragen, ob die Arbeitserlaubnis ausreicht oder ob eine separate Bescheinigung erforderlich ist.

Ein wichtiger Punkt, den ich beachten muss, ist die 90-Tage-Meldung. Als Ausländer, der sich länger als 90 Tage in Thailand aufhält, bin ich verpflichtet, meinen Wohnsitz alle 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde zu melden. Da meine Adresse in Bangkok registriert ist, muss diese Meldung in Bangkok erfolgen. Ich habe dies bisher möglicherweise versäumt, da ich noch nie die Einwanderungsbehörde in Bangkok besucht habe.

Die Beantragung eines internationalen Führerscheins in Thailand erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, insbesondere für Langzeit-Ausländer mit einer Arbeitserlaubnis. In meinem Fall werde ich zunächst prüfen, ob das DLT in Phuket meine BOI-Arbeitserlaubnis als Aufenthaltsnachweis akzeptiert. Falls eine separate Aufenthaltsbescheinigung erforderlich ist, werde ich diese in Bangkok beantragen müssen, da meine Adresse dort registriert ist. Ich empfehle allen, die in einer ähnlichen Situation sind, frühzeitig mit den Behörden Kontakt aufzunehmen und alle Dokumente bereitzuhalten. Mit der richtigen Vorbereitung ist der Prozess machbar, und ich hoffe, dass dieser Leserbrief anderen hilft, die gleichen Herausforderungen zu meistern.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter

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5 Kommentare zu „Wohnsitzbescheinigung: Phuket oder Bangkok?

  1. Das Leben in Thailand wird einem stetig erschwert..
    Ich habe deshalb mein Resort und Firma im Verkauf und werde mich in anderen asiatischen Laendern umsehen, wo ich willkommen bin mein Geld zu investieren !

  2. Was ist das denn bitte für eine komische Aussage: „Ich habe dies bisher möglicherweise versäumt, da ich noch nie die Einwanderungsbehörde in Bangkok besucht habe.“ Entweder hat man es versäumt oder nicht. Dann wird es teuer. Wozu braucht man eigentlich in Thailand einen IDP?

  3. Da es um einen Internationalen Führerschein geht, möchte ich darauf hinweisen, dass es dazu drei verschiedene Abkommen von 1927, 1949 und 1968 gibt. Damit ein Internationaler Führerschein im Drittland auch gültig ist, müssen Ausstellungsland und besuchtes Land dem gleichen Abkommen beigetreten sein. Deutschland beispielsweise hat die Abkommen von 1927 und 1968 ratifiziert. Nicht jedoch von 1949, vermutlich hatte man damals noch ganz andere Sorgen. Thailand dagegen hat zwischenzeitlich alle drei Abkommen ratifiziert. Das von 1927 noch unter dem Namen „Siam“ was vor Ratifizierung des 1968er Abkommen, meiner Erinnerung nach war das 2021, zu dem Missverständnis im AA führte Thailand wäre nur dem Abkommen von 1949 beigetreten und deshalb kein gültiger Internationaler Führerschein für Thailand in Deutschland ausgestellt werden könnte. Das bedeutet aber heutzutage noch immer, ein Internationaler Führerschein in Thailand ausgestellt, basierend auf dem Abkommen von 1949 wäre in Deutschland zusammen mit einer thailändischen Lizenz nicht gültig. Aber der Leserbriefschreiber wird ja vermutlich wissen für welche Länder er den Internationalen Führerschein benötigt. Und wenn das beabsichtigte Besuchsland dem Abkommen von 1949 beigetreten ist, ist auch alles in Ordnung.

    1. Muss mich korrigieren! Habe es gerade nochmals nachgelesen. In Deutschland wird auch ein Internationaler Führerschein nach dem Abkommen von 1949 akzeptiert. Sorry, war früher anders.

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