Ausländereinkommen nun steuerpflichtig

Ausländereinkommen nun steuerpflichtig
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Ausländer, die legal in Thailand arbeiten, unterliegen nun strengeren Steuervorschriften, da die Regierung ihr System an internationale Standards anpasst. Die Bangkok Post berichtete am 10. Oktober in einer aktualisierten Erinnerung, dass die Behörden angesichts der jüngsten Datenlage von über 3,3 Millionen registrierten ausländischen Arbeitnehmern ihre Kontrollen verstärken, um sicherzustellen, dass alle Personen, die im Land ein Einkommen erzielen, ihren persönlichen Einkommensteuerpflichten nachkommen.

Thailand hatte seine Steuerregeln mit Wirkung zum 1. Januar 2024 so geändert, dass ausländische Einkünfte bei thailändischen Steuerresidenten künftig steuerlich relevant werden — wenn sie ins Land gebracht werden. Diese Neuregelung markiert eine erhebliche Abkehr von der bisherigen Praxis und wirft Fragen auf: In welchem Umfang sind Ausländer betroffen? Sind diese Vorschriften bereits Gesetz oder Verwaltungsvorschrift? Und welche Gestaltungsspielräume bestehen bislang? Der folgende Artikel beleuchtet die Hintergründe, analysiert aktuelle Entwürfe und zeigt, welche Risiken und Chancen sich für Ausländer in Thailand ergeben.

Die bisherige Praxis

Bis Ende 2023 genossen viele Steuerresidenten in Thailand (Personen mit Aufenthalt von mindestens 180 Tagen pro Kalenderjahr) den Vorteil, dass ausländisches Einkommen – auch wenn es erst in einem späteren Jahr nach Thailand überwiesen wurde – nicht steuerpflichtig war (assets.kpmg.com). Die Regelung erlaubte eine zeitliche Flexibilität: Einkommen, das im Ausland erzielt wurde, konnte später, z. B. zur Rentenzeit oder zur Versorgung, nach Thailand transferiert werden, ohne dass dafür eine Steuerlast anfiel.

Doch durch die neue Departmental Instruction No. Por. 161/2566 wurde diese Praxis aufgehoben. Seit 1. Januar 2024 sind ausländische Einkünfte, die in Thailand einbezogen werden (überwiesen), grundsätzlich steuerpflichtig – unabhängig, in welchem Jahr sie erworben wurden.

Warum erfolgte diese Änderung?

Die thailändische Regierung begründet die Verschärfung mit der Notwendigkeit, das Steuersystem an internationale Standards anzupassen und die Steuerbasis zu erweitern. Mit der steigenden Zahl ausländischer Arbeitnehmer und Rentner, die in Thailand leben, aber Einkommen aus dem Ausland beziehen, sah sich das Revenue Department unter Druck, bestehende Schlupflöcher zu schließen. Die Maßnahme ist auch Teil der Bemühungen Thailands, den Anforderungen der OECD und anderer internationaler Organisationen im Bereich der Steuerkooperation und Transparenz gerecht zu werden.

Die neue Interpretation und ihre Rechtsnatur

Wichtig ist zu verstehen: Por. 161/2566 ist keine gesetzliche Neuregelung, sondern eine Verwaltungsvorschrift (Departmental Instruction) der thailändischen Steuerbehörde (Revenue Department). Solche Vorschriften leiten das Verhalten der Steuerfahndung und der Finanzverwaltung, haben aber nicht denselben Status wie ein vom Parlament beschlossenes Gesetz. Dennoch handelt es sich um eine bindende Richtlinie, unter der Steuerpflichtige in der Praxis erhebliche Risiken eingehen könnten, wenn sie die neue Auslegung ignorieren.

In Reaktion auf Kritik und Befürchtungen hat das Revenue Department Entwürfe für eine mildere Regelung vorgelegt: Ein geplanter Royal Decree soll eine Ausnahmeregel schaffen, wonach ausländisches Einkommen innerhalb von zwei Steuerjahren nach Erzielung steuerfrei einbezogen werden kann. Dieser Entwurf ist allerdings noch nicht in Kraft, siehe auch (BRS Lawyers – Blumenthal Richter & Sumet).

Wer ist betroffen?

Die Regelung richtet sich an Steuerresidenten Thailands, also Personen, die sich mindestens 180 Tage pro Kalenderjahr im Land aufhalten. Nichtresidenten, also Personen mit weniger als 180 Tagen Aufenthalt, unterliegen der Steuer grundsätzlich nur auf in Thailand erzielte Einkommen – ausländische Einkünfte sind für sie bisher nicht betroffen.

Zu den Einkunftsarten, die betroffen sein können, zählen unter anderem: Dividenden, Zinsen, Kapitalerträge, Lizenzgebühren, Mieteinnahmen aus dem Ausland sowie Gewinne aus Unternehmen oder selbstständiger Tätigkeit außerhalb Thailands.

Besondere Auswirkungen auf Rentner und Pensionäre

Für viele ausländische Rentner, die ihren Lebensabend in Thailand verbringen, stellt die neue Regelung eine besondere Herausforderung dar. Wer eine Rente oder Pension aus dem Ausland bezieht und diese nach Thailand überweist, muss nun prüfen, ob und in welchem Umfang diese Einkünfte steuerpflichtig sind. Während Sozialversicherungsrenten in vielen Fällen durch Doppelbesteuerungsabkommen geschützt sind, können private Renten, Kapitalerträge oder Vermietungseinkünfte durchaus unter die neue Regelung fallen. Eine genaue Analyse der individuellen Einkommenssituation ist daher unerlässlich.

Digitale Nomaden und Remote Worker

Auch digitale Nomaden, die in Thailand leben und für ausländische Auftraggeber arbeiten, sind von der Neuregelung betroffen. Wer als Freelancer, Consultant oder Remote-Angestellter tätig ist und seine Einkünfte nach Thailand transferiert, muss diese nun versteuern. Besonders kompliziert wird es, wenn Einkünfte über verschiedene Plattformen, Konten oder Währungen laufen. Hier empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation aller Geldflüsse, um im Fall einer Steuerprüfung Nachweise vorlegen zu können.

Steuerliche Wirkung

Unter der neuen Praxis gilt: Wird ausländisches Einkommen (verdient ab 1. Januar 2024) ins Land gebracht, so ist es in dem Kalenderjahr, in dem der Transfer erfolgt, in die thailändische Steuererklärung einzubeziehen. Es spielt dabei keine Rolle mehr, in welchem Jahr die Einnahmen ursprünglich erzielt wurden.

Der Steuersatz richtet sich nach den üblichen Tarifstufen der Einkommensteuer Thailands und liegt zwischen 5 % und 35 %, abhängig vom Gesamteinkommen. Zusätzlich existieren Höchstgrenzen und Ermäßigungen bei bestimmten Visa-Regimes, z. B. LTR-Visa oder speziellen Förderungssystemen.

Ein wichtiger Aspekt: Wenn das ausländische Einkommen bereits im Ausland besteuert wurde, kann ein Anrechnungssystem greifen (Tax Credit), damit es nicht doppelt belastet wird. Allerdings darf der ausländisch gezahlte Steuerbetrag nicht höher sein als der thailändisch zu zahlende Steuerbetrag (d. h. kein übermäßiger Steuerabzug).

Doppelbesteuerungsabkommen (DTA)

Thailand hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die verhindern sollen, dass Einkommen in beiden Ländern besteuert wird. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie bereits gezahlte Steuern angerechnet werden können. Für Expats ist es entscheidend zu prüfen, ob zwischen Thailand und ihrem Heimatland ein solches Abkommen besteht und welche Einkommensarten davon erfasst werden. In der Praxis kann die Anwendung dieser Abkommen komplex sein und erfordert oft professionelle Unterstützung durch Steuerberater, die mit beiden Rechtssystemen vertraut sind.

Neben der Einkommenssteuer müssen ausländische Arbeitnehmer weitere Kosten tragen, wie etwa Visagebühren zwischen 2.000 und 5.000 Baht und eine Arbeitserlaubnis ab 750 Baht für drei Monate. Auch Beiträge zum thailändischen Sozialversicherungssystem sind erforderlich, wobei ein Gehaltsabzug von 5 % auf maximal 750 Baht pro Monat begrenzt ist. Unternehmer müssen sich ab einem Jahresumsatz von 1,8 Millionen Baht mehrwertsteuerpflichtig registrieren lassen. In bestimmten Sektoren, darunter im Finanz- und Immobilienvermietungsbereich, fallen zudem spezielle Gewerbesteuern an. Verstöße können zu Geld- oder Gefängnisstrafen führen.

Risiken und Unsicherheiten

Ein zentrales Risiko besteht darin, dass Einkünfte, die außerhalb Thailands erzielt wurden und erst später transferiert werden, unter der neuen Richtlinie dennoch steuerpflichtig werden, auch wenn sie in einem früheren Jahr verdient wurden. Steuerpflichtige, die sich auf die alte Rechtslage verlassen, könnten steuerliche Nachforderungen oder Bußgelder riskieren.

Da die neue Praxis über eine Verwaltungsvorschrift geregelt ist, besteht Unsicherheit über ihre Bindungskraft gegenüber betroffenen Steuerpflichtigen vor Gerichten. Einige Experten meinen, dass die Vorschrift in ihren Feinheiten vor Gericht angefochten werden könnte, insbesondere in Fällen, in denen das Einkommen vor Inkrafttreten von Por. 161/2566 erzielt wurde.

Hinzu kommt: Der geplante Royal Decree mit mildernder Wirkung ist bisher nur ein Entwurf. Wenn er in Kraft tritt, könnte er rückwirkend Anpassungen erlauben – aber derzeit gilt er noch nicht.

Strafen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Wer seine Steuerpflichten in Thailand nicht erfüllt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Das Revenue Department kann Nachzahlungen zuzüglich Zinsen und Strafgebühren verlangen. In schwerwiegenden Fällen von Steuerhinterziehung drohen sogar strafrechtliche Verfolgung und Gefängnisstrafen. Auch die Verlängerung von Visa oder Arbeitserlaubnissen kann gefährdet sein, wenn Steuerschulden bestehen. Es ist daher ratsam, alle Verpflichtungen gewissenhaft zu erfüllen und im Zweifelsfall professionellen Rat einzuholen.

Wie wird die Steuerpflicht nachgewiesen?

Die thailändische Steuerbehörde verlangt eine jährliche Steuererklärung (Tax Return) von allen Steuerresidenten mit steuerpflichtigem Einkommen. Diese muss in der Regel bis Ende März des Folgejahres eingereicht werden. Zur Dokumentation gehören Nachweise über Einkünfte, bereits gezahlte Steuern im Ausland, Banküberweisungen und gegebenenfalls weitere Unterlagen. Wer ausländische Einkünfte nach Thailand überweist, sollte alle Transaktionen sorgfältig dokumentieren und Belege aufbewahren. Dies gilt insbesondere für größere Summen, die das Interesse der Behörden wecken könnten.

Strategien zur Steueroptimierung

Auch wenn die neuen Regelungen zunächst belastend erscheinen, gibt es legale Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast zu minimieren. Dazu gehören etwa die zeitliche Planung von Überweisungen, die Nutzung von Freibeträgen und Abzügen, die Strukturierung von Einkommen über verschiedene Kanäle oder die Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen. Manche Expats ziehen auch in Erwägung, ihren Aufenthalt so zu gestalten, dass sie nicht als Steuerresident gelten – also unter 180 Tagen pro Jahr in Thailand bleiben. Diese Entscheidung sollte jedoch gut überlegt sein, da sie auch Auswirkungen auf Visa, Lebensqualität und langfristige Pläne haben kann.

Beispiel zur Veranschaulichung

Angenommen, Herr X ist dauerhaft in Thailand ansässig (Steuerresident). Im Jahr 2024 erzielt er Auslandseinnahmen aus Dividenden von 100.000 USD, die er erst 2025 nach Thailand transferiert. Unter den alten Regeln wäre diese Überweisung steuerfrei möglich gewesen. Doch nach der neuen Interpretation müsste Herr X die 100.000 USD in seiner Steuererklärung 2025 deklarieren und nach thailändischem Tarif versteuern. Wurde auf diese Dividenden im Ausland bereits Steuer gezahlt, kann vielleicht ein Teil angerechnet werden, jedoch nur bis zur Höhe der thailändischen Steuer.

Falls allerdings der Royal-Decree-Entwurf umgesetzt würde, könnte Herr X von einer Ausnahme profitieren: Wenn die Überweisung innerhalb von zwei Steuerjahren nach Erzielung erfolgt (also hier noch 2025 oder 2026), bliebe die Summe möglicherweise steuerfrei. Doch das ist derzeit rechtlich noch nicht gesichert.

Rolle von Steuerberatern und Rechtsanwälten

Angesichts der Komplexität der neuen Regelungen ist professionelle Beratung unverzichtbar. Spezialisierte Steuerberater mit Kenntnissen des thailändischen und internationalen Steuerrechts können helfen, die individuelle Situation zu analysieren, Risiken zu identifizieren und optimale Lösungen zu entwickeln. Auch Rechtsanwälte können bei Fragen zur rechtlichen Durchsetzbarkeit der Verwaltungsvorschriften oder bei Streitigkeiten mit den Behörden unterstützen. Die Investition in fachkundige Beratung zahlt sich in den meisten Fällen aus, da sie teure Fehler und Nachzahlungen verhindern kann.

Auswirkungen auf die Expat-Community

Die verschärften Steuerregeln haben in der Expat-Community in Thailand für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Viele Ausländer, die Thailand gerade wegen der günstigen steuerlichen Bedingungen als Altersruhesitz oder Arbeitsort gewählt hatten, müssen nun ihre Pläne überdenken. Es gibt Berichte über Expats, die Thailand verlassen oder ihre Aufenthaltsdauer reduzieren, um nicht als Steuerresident zu gelten. Andere suchen nach alternativen Strategien oder Ländern mit günstigeren Bedingungen. Gleichzeitig bemüht sich die thailändische Regierung, durch spezielle Visa-Programme wie das LTR-Visum (Long-Term Resident) mit Steuervergünstigungen qualifizierte Ausländer weiterhin anzuziehen.

Ausblick

Thailand steht im Spannungsfeld zwischen Einnahmensicherung und Standortattraktivität. Die schärferen Steuerregeln signalisieren, dass die Regierung Auslandsvermögen stärker ins nationale Steuersystem integrieren will. Gleichzeitig erkennt sie die Belastung für Steuerpflichtige mit Auslandseinkommen und versucht, über den Entwurf eines Royal Decree gewisse Zugeständnisse einzuräumen.

Ob dieser Entwurf tatsächlich umgesetzt wird – und in welcher Form – bleibt abzuwarten. Wichtig ist: Steuerpflichtige mit Auslandseinkünften sollten ihre Finanz- und Remissitionsstrategie überdenken, insbesondere hinsichtlich Zeitpunkt und Höhe von Transfers nach Thailand.

Für viele Expats und Rückkehrer könnte das neue System ein entscheidender Faktor werden. Eine frühzeitige Steuerberatung in Thailand ist ratsam, um Risiken zu minimieren und Gestaltungsspielräume zu nutzen. Darüber hinaus könnten Entwicklungen in Doppelbesteuerungsabkommen, Visa-Regimes (z. B. LTR) oder weitere Verwaltungsanweisungen zusätzlichen Einfluss gewinnen.

Solange der Entwurf noch nicht zur Rechtsnorm erhoben ist, existiert eine gewisse Rechtsunsicherheit. Doch die Steuerverwaltung sendet klare Signale: Sie erwartet künftig eine engere Kontrolle grenzüberschreitender Geldflüsse – gerade von Personen mit Wohnsitz in Thailand.

Wichtige Information:

Dieses Dokument wird „so wie es ist“ bereitgestellt und soll keine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung darstellen. Der Autor ist kein Rechtsanwalt oder Steuerberater. Sie, der Leser, bleiben für Ihre eigenen finanziellen und steuerlichen Angelegenheiten voll verantwortlich. Für den Inhalt dieses Dokuments wird keine Garantie übernommen, weder ausdrücklich noch stillschweigend.

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