Zwangsprostitution: Prozess gegen Schleuserbande!

Vor dem Landgericht Bielefeld stehen zehn Angeklagte, die Frauen und Transmenschen aus Thailand zur Prostitution gezwungen haben sollen. Wie funktionierte das perfide System – und wer zog im Hintergrund die Fäden?

Zwangsprostitution: Prozess gegen Schleuserbande!
Photo by Tingey Injury Law Firm on Unsplash
Google Werbung

Bielefeld (dpa) – Vor dem Landgericht Bielefeld hat ein umfangreicher Prozess gegen ein mutmaßliches Schleusernetzwerk begonnen. Zehn Männer und Frauen müssen sich wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, Zwangsprostitution und Geldwäsche verantworten. Sie sollen Frauen und Transmenschen aus Thailand mit Touristenvisa nach Deutschland gebracht und sie dort zur Prostitution in Bordellen gezwungen haben, um die Reisekosten abzuarbeiten.

Systematische Ausbeutung durch organisiertes Netzwerk

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, ein perfides System aufgebaut zu haben: Frauen und Transmenschen aus Thailand erhielten Touristenvisa für Deutschland. Nach ihrer Ankunft mussten sie jedoch ihre Reisekosten als Schulden in Bordellen abarbeiten. Die Betroffenen wurden dadurch in ein Abhängigkeitsverhältnis gezwungen und zur Prostitution genötigt.

Klare Rollenverteilung innerhalb der Bande

Die zehn Angeklagten im Alter zwischen 29 und 64 Jahren sollen laut Anklage verschiedene Aufgaben innerhalb des Netzwerks übernommen haben. Einige organisierten das gesamte System, andere fungierten als Fahrer oder Kuriere. Wieder andere betrieben die Bordelle, in denen die Opfer zur Arbeit gezwungen wurden. Die arbeitsteilige Struktur zeigt den professionellen Charakter der mutmaßlichen kriminellen Organisation.

Bordelle in vier Bundesländern betrieben

Das Netzwerk operierte in mehreren deutschen Bundesländern. Die Bordelle befanden sich in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen. Diese geografische Verteilung deutet auf ein weitreichendes und gut organisiertes System hin, das über Jahre hinweg Bestand hatte.

Internationale Tätergruppe mit verschiedenen Nationalitäten

Bei den Angeklagten handelt es sich um eine internationale Gruppe: Einer besitzt einen britischen Pass, die übrigen neun sind thailändische Staatsbürger. Zwei von ihnen haben zusätzlich die deutsche beziehungsweise die schwedische Staatsangehörigkeit. Diese internationale Zusammensetzung ermöglichte vermutlich die grenzüberschreitenden Aktivitäten des Netzwerks.

Bargeldschmuggel als Süßigkeiten getarnt

Die in den deutschen Bordellen erwirtschafteten Gelder wurden auf kreative Weise nach Thailand transferiert. Zum Teil wurde das Bargeld per Flugzeug nach Asien gebracht und dort getauscht. In einem von der Staatsanwaltschaft geschilderten Fall wurden 110.000 Euro in zwei Süßigkeitsverpackungen versteckt und über den Flughafen Hamburg nach Thailand geschmuggelt. Deshalb lautet ein weiterer Anklagepunkt auf Geldwäsche.

Langwieriger Prozess bis April 2026 geplant

Das Verlesen der umfangreichen Anklage dauerte bereits mehr als zwei Stunden. Das Landgericht Bielefeld hat Verhandlungstage bis Ende April 2026 angesetzt. Der Prozess wird voraussichtlich Monate in Anspruch nehmen, um die komplexen Strukturen und Vorgänge des mutmaßlichen Schleusernetzwerks aufzuklären und die Schuld der Angeklagten zu prüfen.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Ihre Meinung ist gefragt

Was denken Sie über diesen Fall? Wie kann solchen kriminellen Netzwerken besser vorgebeugt werden? Teilen Sie Ihre Gedanken und Meinungen in den Kommentaren mit uns!

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.