Sehr geehrte Redaktion, liebe Mitleser,
ich wende mich mit einer Angelegenheit an Sie, die sicherlich viele Expatriates und Langzeiturlauber in Thailand beschäftigt, insbesondere jene, die wie ich eine längere Pause vom dauerhaften Aufenthalt im „Land des Lächelns“ eingelegt haben.
—
Meine Situation ist spezifisch, doch glaube ich, dass die daraus resultierenden Fragen von allgemeinem Interesse für die deutschsprachige Gemeinschaft in Thailand sind. Es geht um die strategisch klügste Vorgehensweise zur Erlangung eines Jahresvisums für Rentner, das sogenannte Non-Immigrant O Visa, und die Abwägung zwischen bürokratischer Korrektheit und praktischer Umsetzbarkeit vor Ort.
—
Um meine Ausgangslage zu verdeutlichen, muss ich etwas ausholen. In der Vergangenheit, genauer gesagt während der schwierigen Phase der Pandemie und in der Zeit danach, hielt ich mich für drei Jahre dauerhaft in Thailand auf. Damals nutzte ich, wie viele andere auch, die Dienste einer Visa-Agentur.
—
Das Arrangement war denkbar einfach und bequem: Für eine Gebühr von 15.000 Baht pro Jahr kümmerte sich die Agentur um sämtliche Formalitäten. Der kritische Punkt, der finanzielle Nachweis von 800.000 Baht auf einem thailändischen Bankkonto, wurde dabei „kreativ“ gelöst.
—
Die Agentur überwies den erforderlichen Betrag auf mein Konto, um den Bankbeleg für die Immigration zu generieren, und ich transferierte das Geld kaum eine Stunde später zurück. Innerhalb einer Woche hatte ich meinen Stempel im Pass. Das war der pragmatische, wenn auch in einer rechtlichen Grauzone angesiedelte Weg, den ich damals wählte.
—
In den letzten zwei Jahren habe ich jedoch pausiert. Mein Reiseverhalten änderte sich, ich verbrachte nie mehr als vier bis fünf Monate am Stück im Königreich und wich oft auf Nachbarländer aus, weshalb ich den Aufwand und die Kosten für ein Jahresvisum nicht für notwendig erachtete.
—
Angesichts der sich ständig ändernden Einreisebestimmungen und der verschärften Kontrollen scheint es mir nun jedoch wieder ratsam, auf die Sicherheit eines regulären Rentnervisums zu setzen, anstatt mich auf visafreie Einreisen und Borderruns zu verlassen.
—
Nun stehe ich vor einer konkreten Entscheidung für meine geplante Rückkehr im Januar und hoffe auf Erfahrungswerte aus dem Leserkreis sowie eine Einschätzung der Redaktion. Mein Plan sieht vor, zunächst ganz regulär mit der neuen, visafreien 60-Tage-Einreiseregelung nach Thailand zu kommen.
—
Da ich deutscher Staatsbürger bin, erhalte ich diesen Stempel unkompliziert bei der Ankunft am Flughafen. Meine Kernfrage lautet nun: Ist es aktuell problemlos möglich, diesen 60-Tage-Touristenstempel (Visa Exemption) erst während des Aufenthalts in Thailand in ein Non-Immigrant O Visum umzuwandeln?
—
Ich erfülle mittlerweile alle offiziellen Voraussetzungen selbstständig. Die finanziellen Mittel sind vorhanden, die Rentenbescheide liegen vor, und ich bin nicht mehr auf die „Leihgabe“ einer Agentur für den Banknachweis angewiesen.
—
Dennoch schrecke ich vor dem offiziellen Weg über die thailändische Botschaft oder das Konsulat in Deutschland zurück. Wer sich einmal mit den Anforderungen für das Non-Immigrant O-A Visum auseinandergesetzt hat, welches oft standardmäßig von den Auslandsvertretungen vergeben wird, kennt die Hürden: polizeiliches Führungszeugnis, umfangreiche Gesundheitsatteste und der Nachweis einer spezifischen Krankenversicherung, die nicht immer mit bestehenden Policen kompatibel ist.
—
Meine Hoffnung ist, dass der Weg über die Beantragung direkt in Thailand deutlich weniger bürokratischen Aufwand bedeutet. Ich stelle mir vor, dass ich im Land, eventuell wieder unter Zuhilfenahme eines Agenten zur Beschleunigung der Abläufe, den Statuswechsel vollziehen kann, ohne die strengen Zusatzdokumente vorlegen zu müssen, die in Deutschland verlangt würden.
—
Wenn ich jedoch im Januar einreise und feststelle, dass ein solcher Wechsel des Visumtyps von „Visa Exempt“ zu „Non-Immigrant O“ aufgrund aktueller Verschärfungen nicht mehr möglich ist, stünde ich vor einem Problem. Müsste ich dann wieder ausreisen, um ein Visum in einem Nachbarland zu beantragen?
—
Oder wäre es trotz der höheren bürokratischen Hürden in Deutschland der sicherere Weg, das Visum vorab zu besorgen, um jegliches Risiko bei der Einreise und dem Aufenthalt zu vermeiden?
—
Ich bin mir sicher, dass ich mit dieser Unsicherheit nicht allein bin. Viele Überwinterer und Rückkehrer stehen vor genau dieser Wahl: Den scheinbar einfacheren Weg vor Ort wählen und auf die Flexibilität der thailändischen Immigration hoffen, oder den steinigen, papierlastigen Weg über die Botschaft in der Heimat gehen.
—
Ich würde mich sehr freuen, wenn andere Leser ihre jüngsten Erfahrungen teilen könnten oder die Redaktion Licht in das Dunkel der aktuellen Machbarkeit eines solchen Statuswechsels bringen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Rudi
Anmerkung der Redaktion
Der Leserbrief wurde redaktionell behutsam überarbeitet, wobei Inhalt und Aussage des Verfassers unverändert erhalten blieben. Für die Richtigkeit der angegebenen Informationen übernimmt die Redaktion keine Haftung. Reaktionen und Kommentare bitten wir ausschließlich über die Kommentarfunktion, unserer Facebook-Seite oder in unserem Online-Forum zu teilen. Antworten per E-Mail können aus zeitlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Sie haben selbst etwas Ähnliches erlebt?
Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Erfahrung im Kommentarbereich unter dem Artikel mit anderen zu teilen. Persönliche Eindrücke oder konkrete Hinweise aus dem Alltag helfen nicht nur uns, sondern auch anderen Leserinnen und Lesern weiter. Auch kritische Rückfragen oder Ergänzungen sind dort willkommen – sofern sie sachlich bleiben.




Das o.a. geschilderte Verhalten (800.000 für einen Tag auf dem Konto) ist kein „kreatives Umsegeln“, es ist eine vorsätzliche Straftat.
Die finanziellen Anforderungen an das „Retirement Visa“ sind eindeutig, entweder ein Einkommensnachweis oder das geforderte Bankguthaben. Dieses Guthaben muss vor der Erstbeantragung min. 60 Tage auf dem Konto sein, bei jeder Verlängerung 3 Monate. Hinzu kommt die Haltefrist nach Visaerteilung.
Der Umstand das Visaagenturen dieses Verfahren anbieten und diese aus bekannten Gründen nur selten kontrolliert werden bedeutet nicht, dass es legal wäre.
Wer erwischt wird riskiert Geldstrafe, Gefängnis und Visaentzug/Abschiebung, zusätzlich „black list“ mit Wiedereinreiseverbot.
Schön dumm wer das riskiert.