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Thailand-Visa: Vorsicht beim Banknachweis

Thailand-Visa: Vorsicht beim Banknachweis
Gemini AI

Der Traum vom Ruhestand

Thailand lockt mit Palmen, Sonne und günstigen Lebenshaltungskosten. Viele deutsche, Schweizer und österreichische Rentner haben hier ihr neues Zuhause gefunden und genießen den Lebensabend fernab der Heimat. Doch das Paradies ist an bürokratische Bedingungen geknüpft, die strikt eingehalten werden müssen.

Die Angst vor der Behörde

Einmal im Jahr steht der Gang zur Immigration an, ein Termin, der bei vielen Expats Nervosität auslöst. Besonders die zweite Verlängerung des „Non-Immigrant O“-Visums für den Ruhestand sorgt aktuell für Verunsicherung in Online-Foren. Ein kleiner Fehler in den Bankunterlagen kann das Aus bedeuten.

Das Non-O Visum erklärt

Dieses Visum richtet sich speziell an Personen über 50 Jahre, die ihren Ruhestand in Thailand verbringen möchten. Es erlaubt einen langfristigen Aufenthalt, sofern die finanzielle Absicherung gewährleistet ist. Der thailändische Staat will sicherstellen, dass Ausländer ihm nicht zur Last fallen.

Die finanzielle Hürde

Um das Visum zu erhalten oder zu verlängern, müssen Antragsteller Vermögen nachweisen. Die magische Grenze liegt bei 800.000 Thai Baht. Dies entspricht beim aktuellen Kurs von ca. 36,5 Baht etwa 21.900 Euro. Diese Summe muss auf einem thailändischen Bankkonto liegen.

Die Alternative Rente

Wer keine hohe Summe auf dem Konto parken möchte, kann ein monatliches Einkommen nachweisen. Mindestens 65.000 Baht, also rund 1.780 Euro, müssen monatlich eingehen. Auch eine Kombination aus Bankguthaben und Jahreseinkommen ist möglich, sofern die Gesamtsumme stimmt.

Die kritische Reifezeit

Das Geld darf nicht erst kurz vor dem Termin überwiesen werden. Bei der ersten Beantragung muss es zwei Monate auf dem Konto liegen. Bei jeder weiteren Verlängerung, also auch der zweiten, sind es zwingend drei Monate vor Antragstellung.

Das Missverständnis

Viele Rentner glauben, nach der Visumserteilung über ihr Geld frei verfügen zu können. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Die Immigration prüft bei der Folgeantragstellung nämlich oft rückwirkend das gesamte vergangene Jahr.

Die 400.000-Baht-Regel

Nach Erhalt des Visums müssen die 800.000 Baht noch drei Monate unangetastet bleiben. Danach darf der Kontostand zwar sinken, aber niemals unter 400.000 Baht (ca. 10.950 Euro). Diese eiserne Reserve ist gesetzlich vorgeschrieben.

Der 12-Monate-Check

Genau hier liegt der Kern der aktuellen Diskussionen. Bei der zweiten Verlängerung verlangen Beamte oft Kontoauszüge der letzten 12 Monate. Sie suchen gezielt nach Tagen, an denen das Saldo unter die 400.000 Baht gefallen ist.

Die lückenlose Beweisführung

Ein einfacher Saldo-Nachweis reicht nicht mehr aus. Das Bankbuch muss lückenlos jede Bewegung zeigen. Fehlen Einträge oder wurden Seiten übersprungen, schicken die Beamten den Antragsteller zurück zur Bank, um eine detaillierte Historie anzufordern.

Das Bank-Garantieschreiben

Zusätzlich zum Bankbuch (Passbook) ist ein offizieller Brief der Bankfiliale nötig. Dieser „Bank Guarantee Letter“ bestätigt die Kontoinhaberschaft und den aktuellen Saldo. Er darf am Tag der Antragstellung meist nicht älter als ein bis drei Tage sein.

Der Stichtag zählt

Am Tag der Vorsprache bei der Immigration muss das Konto aktuell sein. Erfahrene Expats tätigen morgens eine kleine Einzahlung, damit im Bankbuch das aktuelle Tagesdatum gedruckt wird. Dies beweist die Aktivität des Kontos zweifelsfrei.

Regionale Unterschiede

Thailand ist bekannt für die unterschiedliche Auslegung von Regeln. Was in Jomtien akzeptiert wird, kann in Chiang Mai abgelehnt werden. Manche Büros sind bei der Prüfung der 12-Monats-Historie strenger als andere, was die Verunsicherung verstärkt.

Das Währungsrisiko

Für deutsche Rentner ist der Wechselkurs ein ständiger Risikofaktor. Da die Rente in Euro kommt, der Nachweis aber in Baht erfolgen muss, schwankt das Guthaben. Ein starker Baht kann dazu führen, dass plötzlich Geld nachgeschossen werden muss.

Die Transfer-Nachweise

Bei der „Income-Methode“ (monatliche Rente) verlangt die Immigration oft Beweise, dass das Geld aus dem Ausland kommt. Die Überweisungen müssen als „International Transfer“ im Bankbuch gekennzeichnet sein. Inlandstransfers werden oft nicht anerkannt.

Die Rolle der Botschaft

Früher stellten Botschaften „Income Letter“ aus, die von der Immigration ungeprüft akzeptiert wurden. Da viele Länder dies nicht mehr tun oder die Immigration dies nicht mehr akzeptiert, ist der Banknachweis heute der Standard.

TM.30 Meldepflicht

Ein oft vergessener Aspekt ist die Meldung des Wohnsitzes (TM.30). Der Vermieter muss den Ausländer registrieren. Fehlt der Zettel im Pass, wird die Visa-Verlängerung verweigert, selbst wenn das Konto prall gefüllt ist.

Visa-Agenturen

Wer an den Hürden scheitert, sucht oft Hilfe bei Agenturen. Diese bieten „Lösungen“ für das finanzielle Problem an, verlangen dafür aber hohe Gebühren. Zudem bewegt man sich hier oft in einer rechtlichen Grauzone, die Risiken birgt.

Verschärfung der Kontrollen

Experten beobachten eine Tendenz zu strengeren Prüfungen. Die Zeiten, in denen Beamte nur flüchtig auf das Bankbuch schauten, sind vorbei. Die Digitalisierung erlaubt den Behörden einen genaueren Blick auf die Historie der Antragsteller.

Planung ist alles

Rentner sollten ein separates Konto ausschließlich für das Visa-Guthaben führen. So wird verhindert, dass man versehentlich im Alltag die Mindestgrenze von 400.000 Baht unterschreitet und den Aufenthaltstitel riskiert.

Fazit und Lösung

Die zweite Verlängerung ist deshalb kritisch, weil sie erstmals den kompletten Jahreszyklus prüft. Die Lösung ist Disziplin: Die 800.000 Baht sollten drei Monate vor und drei Monate nach dem Termin stehen, und dazwischen niemals unter 400.000 Baht fallen. Wer dies belegt, ist sicher.

Anmerkung der Redaktion:

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2 Kommentare zu „Thailand-Visa: Vorsicht beim Banknachweis

  1. Zum Absatz „Die Rolle der Botschaft“ — Zitat: . . . Income Letter . . . die Immigration dies nicht mehr akzeptiert. Wie kommen sie zu dieser irrigen Meinung und verunsichern hier ihre Leser und Rentner. Diese Einkommensbescheinigung wird weiterhin, zumindest bei der Immi in Jomtien, ohne Probleme anerkannt. Ich habe diese Methode vor Kurzem selbst benutzt, um ein non O Visa zu beantragen und zu erhalten.

  2. Die Deutsche Botschaft stellt die Einkommensbescheinigung nach wie vor aus und diese wird auch von den Immis anerkannt. Einige andere Botschaften haben es damals nicht so eng gesehen und „blind“ beglaubigt. Das kam dann irgendwann ans Licht und die Immis haben diese Bescheinigungen nicht mehr anerkannt. Da hätte der WB etwas differenzieren sollen in dem Bericht.

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