BANGKOK, THAILAND – Sexuelle Belästigung wird seit dem 30. Dezember 2025 im Königreich deutlich strenger geahndet und erstmals auch weit gefasst auf Online- und Alltagsverhalten ohne Körperkontakt angewendet.
Ausweitung des Begriffs „sexuelle Belästigung“
Mit der jetzt in der Royal Gazette veröffentlichten Reform des Strafgesetzbuchs trat zum 30. Dezember 2025 eine erweiterte Definition von sexueller Belästigung in Kraft.
Belästigung setzt demnach keinen körperlichen Übergriff mehr voraus. Entscheidend ist, ob ein sexuell geprägtes Verhalten bei der betroffenen Person Kummer, Ärger, Demütigung, Angst oder ein Unsicherheitsgefühl auslöst.
Erfasst werden ausdrücklich auch:
• verbale Übergriffe wie anzügliche Kommentare über den Körper oder sexualisierte Fragen
• Gesten wie Anstarren, Pfeifen oder anzügliche Geräusche
• Stalking, also Nachstellen oder hartnäckiges Belästigen
• Handlungen über Computersysteme, etwa Chatnachrichten oder Online-Kommentare
Fünf Formen der Belästigung im Fokus
Die Novelle nennt fünf typische Verhaltensweisen, die strafrechtliche Folgen haben können.
Dazu zählen:
• verbale Belästigung durch sexuelle Bemerkungen, Körperkommentare oder unnötige intime Fragen
• Gesten-Belästigung wie lüsterne Blicke, Pfeifen oder Kussgeräusche
• Online- oder Cyber-Belästigung durch obszöne Nachrichten, pornografische Bilder oder belästigende Kommentare unter öffentlichen Posts
• körperliche Belästigung durch unerwünschtes Berühren oder Umarmen
• Belästigung unter Ausnutzung von Macht, etwa wenn Vorgesetzte sexuelle Gefälligkeiten einfordern
Deutlich höhere Strafen – bis zu sechsstellige Geldbußen
Zentrales Element der Reform sind gestaffelte Strafen je nach Schwere der Tat. Schon allgemeine sexuelle Belästigung, die noch nicht als Unzucht gilt, aber Kummer oder Ärger verursacht, kann mit bis zu 1 Jahr Haft oder bis zu 20.000 Baht Geldstrafe, oder beidem, bestraft werden.
Bei Wiederholungstaten oder wenn die Belästigung das normale Leben des Opfers erheblich beeinträchtigt, drohen bis zu 2 Jahre Haft oder bis zu 40.000 Baht Geldstrafe, oder beides.
Findet die Tat öffentlich oder über Computersysteme statt – etwa Beschämung in der Öffentlichkeit oder obszöne Chats – sind bis zu 3 Jahre Haft oder bis zu 60.000 Baht Geldstrafe, oder beides, möglich. Das gleiche Strafmaß gilt, wenn der Täter eine Autoritätsposition innehat, etwa als Arbeitgeber, Vorgesetzter, Lehrer oder Betreuer.
Handelt es sich um eine Tat gegen ein Kind bis 15 Jahre, erhöht sich das mögliche Höchstmaß auf bis zu 5 Jahre Haft oder bis zu 100.000 Baht Geldstrafe, oder beides.
Wie Betroffene reagieren sollen
Die neuen Regeln werden von den Behörden als Instrument verstanden, die menschliche Würde unabhängig vom Geschlecht zu stärken. Betroffene werden ermutigt, aktiv zu handeln.
Empfohlen wird:
• sofort klarzustellen, dass kein Einverständnis besteht und das Verhalten unerwünscht ist
• Beweise zu sichern, etwa Screenshots von Chats, Audioaufnahmen oder Videoclips
• Anzeige bei der Polizei zu erstatten und die gesammelten Belege vorzulegen
Das Gesetz soll deutlich machen, dass scheinbar harmlose Sprüche oder ein „Spaß im Chat“ strafrechtliche Konsequenzen haben können. Wer etwas sagt oder tippt, muss jetzt genauer nachdenken, heißt es sinngemäß aus dem Umfeld der Reform.



