Gericht lässt Ben-Smith-Klage zu

Gericht lässt Ben-Smith-Klage zu
The Nation

BANGKOK, THAILAND – Das Strafgericht in Bangkok hat eine Verleumdungsklage des Geschäftsmanns Ben Smith gegen den Abgeordneten Rangsiman Rome zur Hauptverhandlung zugelassen. Damit sieht das Gericht ausreichende Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Vorgehen des Oppositionspolitikers.

Hintergrund des Streits

Am 12. Januar 2026 erklärte Witoon Kengngan, Anwalt und bevollmächtigter Vertreter von Ben Smith, in einem auf Facebook veröffentlichten Video, das Strafgericht habe die von Smith eingereichte Strafanzeige gegen Rangsiman Rome angenommen.

Auslöser ist eine Rede Roms im Repräsentantenhaus, in der er Smith namentlich erwähnte und ihm Verbindungen zu einem grenzüberschreitenden Betrugsnetzwerk zuschrieb. In diesem Zusammenhang bezeichnete er ihn unter anderem als „Betrüger auf Mammut-Niveau“.

Smiths Seite wertete diese Aussagen als faktisch unbegründet und als schweren Eingriff in Ruf und geschäftliches Ansehen des Unternehmers, der die südafrikanische und kambodschanische Staatsangehörigkeit besitzt.

Gericht sieht mögliche strafbare Verleumdung

Nach Angaben des Anwalts ließ Smith unmittelbar nach der Parlamentsrede ein Beweisdossier erstellen und erhob daraufhin Verleumdungsklage beim Strafgericht. Er gehe davon aus, dass die Äußerungen nicht mehr unter eine gutgläubige parlamentarische Kontrolle fielen, sondern eine öffentliche, unwahre Beschuldigung darstellten.

Das Gericht prüfte die Beschwerde und ordnete die Annahme der Klage an. Verfahrensrechtlich bedeutet dies, dass das Gericht die Sache für hinreichend begründet hält, um in die Beweisaufnahme und weitere Entscheidung einzutreten.

„Dass das Gericht den Fall angenommen hat, zeigt, dass es Anhaltspunkte dafür sieht, dass Rangsiman eine Verleumdung begangen und ihn tatsächlich zu Unrecht beschuldigt haben könnte. Es handelt sich nicht um eine aussichtslose Klage, wie manche behaupten wollen“, sagte Witoon.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Gericht lässt Ben-Smith-Klage zu
The Nation

Rolle von Facebook-Posts und öffentlicher Wirkung

Laut Gerichtsunterlagen wertete das Gericht unter anderem Dokumente mit den Bezeichnungen Chor.4 bis Chor.11 sowie Beweisstücke WorJor.1. Diese umfassten Parlamentsdebatten sowie auf Facebook veröffentlichte Texte, Fotos und Videoclips, die für die Allgemeinheit zugänglich waren.

Dadurch habe die Öffentlichkeit den Eindruck gewinnen können, Smith sei Teil einer Gruppe, die mit Tricks andere täusche, um sich rechtswidrig Vermögensvorteile zu verschaffen. Zudem könne der Eindruck entstanden sein, er sei an Geldwäsche und dem Betrieb eines illegalen Geschäfts beteiligt.

Nach Ansicht des Gerichts haben die Äußerungen und Veröffentlichungen den Charakter einer öffentlichen Anschuldigung durch „Anzeige“, die geeignet sei, den Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen, zu beleidigen oder verhasst zu machen.

Grenzen der Abgeordnetenimmunität

Zwar hielt Rangsiman Rome seine Rede als Abgeordneter und veröffentlichte anschließend Inhalte im Rahmen seiner politischen Tätigkeit. Nach Auffassung des Gerichts wurden die im Parlament gesprochenen Worte jedoch über Radio- und Fernsehübertragungen nach außen getragen, also über das Parlamentsgebäude hinaus verbreitet.

Das Gericht führte aus, dass die Äußerungen damit sowohl eine strafbare Handlung als auch eine Verletzung zivilrechtlicher Persönlichkeitsrechte darstellen könnten. Smith sei als externe Person weder Mitglied des Parlaments noch habe er dort die Möglichkeit zur direkten Erwiderung gehabt. Daher komme ihm die parlamentarische Privilegierung nach Verfassung von 2017, Artikel 124, nicht zugute.

Betrug und Geldwäsche unterstellt

Für eine Straffreiheit nach dieser Vorschrift müsse es sich um eine in gutem Glauben erfolgte Meinungsäußerung handeln. Die Rede sei jedoch im Rahmen der Regierungserklärung zur Politik der Regierung gehalten worden. Zwar dürfe ein Abgeordneter Kritik an der Umsetzung von Politik üben, doch im konkreten Fall habe der Abgeordnete einem außenstehenden Dritten konkrete Straftaten – gemeinschaftlichen Betrug, Geldwäsche und Betrieb eines illegalen Geschäfts – unterstellt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt klare Beweise oder eine rechtskräftige Feststellung vorgelegen hätten.

Da die Vorwürfe nach Einschätzung des Gerichts zudem nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Regierungspolitik standen, sah es die Voraussetzungen von Paragraph 328 des Strafgesetzbuches (Verleumdung durch Veröffentlichung) vorläufig als erfüllt an und ließ die Klage zu.

Warnung an Politiker und nächster Termin

Witoon appellierte in seiner Erklärung an Politiker aller Lager, Smiths Namen nicht als politisches Instrument in Kampagnen oder Debatten zu nutzen. „Ben Smith ist keine politische Person, aber er ist hineingezogen worden und hat Schaden erlitten“, sagte er.

Bei weiteren diffamierenden oder wiederholten Anschuldigungen kündigte der Anwalt konsequente rechtliche Schritte ohne Vergleichsbereitschaft an. „Wir werden in jedem einzelnen Fall klagen und keine Einigung anstreben“, betonte er.

Das Gericht setzte einen Termin für die Anhörung beider Parteien auf den 23. Februar 2026 um 9.00 Uhr fest.

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Quelle: The Nation

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert